Kupferstadt Stolberg - Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts „Berg- und Talachse“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.485 ex-post Projektsteuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stolberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kupferstadt Stolberg - Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts „Berg- und Talachse“
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg“ eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit fünf Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %).
Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere — starke Menschen“ und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg.
Das IHKo bündelt Maßnahmen aus fünf Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner.
Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge.
Die im IHKo dargestellten, insgesamt 47 Maßnahmen, umfassen neben klassischen städtebaulich investiven Vorhaben auch zahlreiche vorbereitende Studien und soziale Maßnahmen zur Integration, Qualifizierung und Förderung von Teilhabe, Bildung, Beteiligung und Kooperation. Hiervon sollen in den Jahren 2019 bis 2024 in einer 1. Stufe rund 20 Projekte angestoßen und umgesetzt werden, darunter 5 EFRE kofinanzierte Maßnahmen. Hinzu kommen wiederkehrende Ereignisse wie die Teilnahme am Tag der Städtebauförderung und begleitende Maßnahmen wie die Etablierung eines Quartiersmanagements und einer Projektsteuerung ab 2020. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachämter der Verwaltung und beauftragte externe Partner. Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden.
Aus fördertechnischen Gründen wurde zur Vorbereitung eines integrierten Stadtteilmanagements für das Gebiet „Sozialer Zusammenhalt“ 2019 eine „vorbereitende Quartiersarbeit“ mit den Schwerpunkten der Einrichtung von 2 Stadtteilbüros, dem Aufbau und der Implementierung eines Bürgerfonds und dem Einstieg in eine systematische Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine zeitlich befristete Beratungsleistung (Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung) zur Fortschreibung und Qualifizierung der Maßnahmen und Förderanträge für 2019/2020 ausgeschrieben und beauftragt.
Um eine kontinuierliche Stadtteilarbeit und eine sachgerechte und rechtssichere Beantragung, Abwicklung und Verwendung der Fördermittel sowie eine termingerechte Umsetzung der rund 47 Maßnahmen des IHKo zu gewährleisten, ist die Dienstleistung der Projektstezereung für die weiteren Jahre bis zunächst Ende 2024 auszuschreiben.
Die Projektsteuerung koordiniert als Berater der Verwaltung und Schnittstelle zum Fördergeber die Gesamtmaßnahme IHKo. Sie soll die fördertechnische, prozessuale und fachliche Abwicklung des IHKo über die gesamte Programmlaufzeit gewährleisten und an die laufende, zeitlich befristete Beratungsleistung zur Antrags-, Projekt und Fördermittelberatung anknüpfen.
Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Verwaltung bei der Umsetzung der über die Programmlaufzeit anstehenden Fördermaßnahmen, die inhaltliche wie fördertechnische Vorbereitung der STEP-Anträge sowie die Förderberatung und fördertechnische Abwicklung der beantragten Maßnahmen und die Vorbereitung und Qualifizierung der Maßnahmen der STUFE 2 einschl. Erstellen der Antragsunterlagen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren Fortschreibung.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlich.
Kupferstadt Stolberg
Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg
Es erfolgt eine Vergütung auf Stundenbasis insbesondere zu den folgenden Aufgabengebieten:
1. Projektsteuerung und -koordination; Sicherung der Programmumsetzung; Programmgebiet „sozialer Zusammenhalt“.
2. Fördermittel- und Finanzmanagement, Förder- und Antragsberatung.
3. Fachliche und strategische Beratung und Mitwirkung zur Maßnahmenqualifizierung und Umsetzung; Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine detaillierte Liste der Aufgabenstellung findet sich in der mitveröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Der Auftragggeber behält sich vor, weitere Aufgabenbereiche als vergütungspflichtige besondere und/oder geänderte Leistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Aufgaben auszuführen, soweit ihm dieses möglich ist.
EFRE: Investition in Wachstum und Beschäftigung/ Projektaufruf starke Quartiere — starke Menschen ESF: BIWAQ und ZiQ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bieterfragen und sonstige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die hier genutzte Vergabeplattform zulässig.
3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen.
5. Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDRR5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.