Prüfung Jahresabschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung Jahresabschluss
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse (einschließlich Lagebericht) der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlüsse, 2022-2026 und optional für bis zu weitere 5 Geschäftsjahre (bei Inanspruchnahme der möglichen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber) der Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen, sowie die Jahresabschlüsse weiterer Gesellschaften. Die betreffenden Gesellschaften sind unter II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung sowie unter II.1.4 in dem Dokument „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“, das unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMP-Satellite/mandator/login/do elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Dieses Dokument entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren. Der Prüfungsauftrag umfasst zwingend alle zur ordnungsgemäßen Jahres- und Konzernabschlussprüfung gehörenden Prüfungshandlungen einschließlich Prüfung der weiteren Gesellschaften (wie vorstehend beschrieben).
Gelsenwasser AG
45891 Gelsenkirchen
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellten Jahresabschlüsse (einschließlich Lageberichte) 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 und optional für bis zu weitere 5 Geschäftsjahre (bei Inanspruchnahme der möglichen Verlängerungsoption) der Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen; sowie zusätzlich die Jahresabschlüsse folgender Gesellschaften: Konzernabschluss Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen; Jahresabschluss Gelsenwasser Energienetze GmbH, Gelsenkirchen; Jahresabschluss Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH Rheda-Wiedenbrück; Jahresabschluss Erenja AG & Co. KG*, Gelsenkirchen; Jahresabschluss Chemiepark Bitterfeld-GmbH, Bitterfeld-Wolfen; Jahresabschluss Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum; Konzernabschluss Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum; Jahresabschluss Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum.
*Die Erenja AG & Co. KG soll künftig die Energievertriebsaktivitäten (Strom, Gas und Wärme) der Westfalica GmbH, der NGW GmbH, der Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH und der Gelsenwasser AG bündeln. Die dafür notwendigen umwandlungsrechtlichen Vorgänge (Abspaltung des Energievertriebs der Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH auf die Gelsenwasser AG, Verschmelzungen der Westfalica GmbH und der NGW GmbH auf die Gelsenwasser AG und Ausgliederung sämtlicher Energievertriebsaktivitäten von der Gelsenwasser AG auf die Erenja AG & Co. KG) sollen entweder rückwirkend zum 1. Januar 2021 oder zum 1. Januar 2022 erfolgen.
Der Prüfungsauftrag umfasst zwingen alle zur ordnungsgemäßen Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 316 ff. HGB und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfungen der Konzernabschlüsse und der Konzernlageberichte. Daneben ist ggf. die Einhaltung branchenspezifischer Rechtsvorschriften zu prüfen. Die ordnungsgemäße Vergütung des Vorstandes ist durch den Abschlussprüfer zu überprüfen und einem gesonderten Bezügebericht zu bestätigen.
Es wird in Aussicht gestellt, dass der Auftragnehmer auch in den folgenden Geschäftsjahren (ggf. bis 2031) zum Abschlussprüfer bestellt werden kann. Dieses Optionsrecht wird durch den Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG ausgeübt.
Für die Jahresabschlussprüfung wird in Aussicht gestellt, dass der Auftragnehmer auch in den folgenden Geschäftsjahren (ggf. bis 2031) zum Abschlussprüfer bestellt werden kann. Dieses Optionsrecht wird durch den Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG ausgeübt.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1 bis III.1.3 erfüllen, werden nicht mehr
Als fünf bis sieben Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als sieben Bewerber
Grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die unter unter Abschnitt III.1.3 Nrn. III.1.3.1 bis III.1.3.13 aufgeführten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde bewerten.
Angaben des Bewerbers zu diesen Kriterien werden vom Auftraggeber hinsichtlich Vollständigkeit und Transparenz geprüft und bewertet. Die Erwartungshaltung des Auftraggebers in Bezug auf die vom Bieter abzugebenden Erläuterungen und Erklärungen zu dem jeweiligen Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist nur in der beigefügten Excel-Liste (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), die unter
www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.de elektronisch zum Abruf zur Verfügung steht, beschrieben.
Es werden für jede Frage/Antwort maximal 5 Punkte vergeben.
Die Punkteverteilung wird wie folgt vorgenommen:
0 Punkte = keine Antwort, eine die Frage nicht beantwortende Antwort oder eine Antwort bzw. Angaben, die den vom Auftraggeber erwarteten Anforderungen bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich überhaupt nicht entsprechen
1 Punkt = Antworten/Angaben, die große Lücken offenbaren oder den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich nur unzureichend entsprechen
2 Punkte = Antworten/Angaben, die einige Lücken aufweisen oder den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der anderen Bewerber im Vergleich nur teilweise entsprechen
3 Punkte = Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der anderen Bewerber im Vergleich in zufriedenstellender Weise entsprechen
4 Punkte = vollständige und transparente Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich weitgehend entsprechen
5 Punkte = vollständige und transparente Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich in sehr guter Weise entsprechen
Für die Kriterien III.1.3.1 "Welche Prüfungserfahrungen bestehen mit Unternehmen aus der gleichen Branche" und III.1.3.2 "Welche Prüfungserfahrungen bestehen mit kapitalmarktorientierten Unternehmen" (technische und berufliche Leistungsfähigkeit -Referenzen) gilt jeweils folgende Bewertung:
0 Punkte = keine Referenzen
1 Punkt = mindestens 1 Referenz
2 Punkte = mindestens 3 Referenzen
3 Punkte = mindestens 5 Referenzen
4 Punkte = mindestens 7 Referenzen
5 Punkte = mindestens 10 Referenzen
Auch sofern ein Bewerber mehr als 10 Referenzen vorweisen kann, beträgt die maximal erreichbare Höchstpunktzahl 5 Punkte.
Anschließend werden die jeweils erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor (GW) multipliziert.
Bei Teilnahmeanträgen, die nicht mindestens 70 % der so ermittelten Gesamtpunktzahl (maximal möglich 180 Punkte), also mindestens 126 Punkte erreicht haben, gilt die Eignung nicht als nachgewiesen. Diese Teilnahmeanträge werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Jahresabschlussprüfungen wird in Aussicht gestellt, dass der Auftragnehmer auch in den folgenden Geschäftsjahren (gegebenenfalls bis 2031) zum Abschlussprüfer bestellt werden kann. Dieses Optionsrecht wird durch den Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen uns sonstigen Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (s. nachfolgende Erläuterungen), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ sowie den dazugehörigen Anlagen und Anhängen, die unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMP/Satellite/mandator/login.do elektronisch zur Verfügung gestellt werden, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzung Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung – Sektoren. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ verwiesen. Die geforderten Angaben nehmen Sie bitte in dem Formblatt „Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ vor. Die Dokumente „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ und das Formblatt „Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ werden elektronisch unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login/do zur Verfügung gestellt.
Bei sämtlichen nachfolgend aufgeführten Kriterien handelt es sich um sogenannte Ausschlusskriterien. Erfüllt ein Bewerber auch nur eines dieser Kriterien nicht oder nur unvollständig, wird er von der weiteren Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen, selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt sein sollten.
Abgabe von Eigenerklärungen in Bezug auf:
1. Erfüllung der Bedingungen zu den Höchstlaufzeiten des Prüfungsmandats gemäß Art. 17 EU-VO 537/2014,
2. Einhaltung der Anforderungen an Prüfungshonorare, Höchstlaufzeiten des Prüfungsmandats sowie zur Umsatzabhängigkeit gemäß Art. 4 einschließlich Abs. 2 und 3 EU-VO 537/2014,
3. Vorgenommene Beurteilung der Gefährdung der Unabhängigkeit gemäß Art. 6 EU-VO 537/2014 unter Berücksichtigung der Einhaltung der Anforderungen im Zusammenhang mit den verbotenen Nichtprüfungsleistungen im zu prüfenden sowie dem zu prüfenden Geschäftsjahr vorangehenden Geschäftsjahr gemäß Art. 5 und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e) EU-VO 537/2014,
4. Welche Maßnahmen der Bewerber zur Wahrung seiner Unabhängigkeit ergriffen hat und dass eine interne Überprüfung der Einhaltung von Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchstabe g) EU-VO 537/2014,
5. Beifügung der beiden letzten, jährlich zu veröffentlichenden Transparenzberichte,
6. Beifügung des Nachweises der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemäß § 57a Abs. 1 Satz 2 Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Kopie reicht aus,
7. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, und das Nichtvorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ verwiesen. Die geforderten Angaben nehmen Sie bitte in dem Formblatt „Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ vor. Die Dokumente „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ und das Formblatt „Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ werden elektronisch unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login/do zur Verfügung gestellt.
Bei den unter den nachfolgenden Ziffern 1-5 aufgeführten abzugebenden Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben handelt es sich um Informationskriterien. Diese dienen dem Auftraggeber lediglich zur Information, sie fließen nicht in die Bewertung, ob ein Bewerber geeignet ist, ein.
1. Angaben zur Rechtsform des Unternehmens,
2. Beschreibung der Organisation und der Struktur des Unternehmens (Netzwerk, Dienstleistungsangebot, Zahl der Mitarbeiter in Deutschland und im internationalen Verbund),
3. Angabe der Unternehmensstandort in Deutschland und der Anzahl der dort jeweils beschäftigten Mitarbeiter,
4. Umsätze des Unternehmens weltweit und in Deutschland in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5. Sofern zutreffend, Angabe der Höhe des Umsatzes mit der Gelsenwasser AG oder ihren Tochtergesellschaften (Auflistung der Tochtergesellschaften veröffentlicht unter https://www.gelsenwasser.de/unternehmen/unser-unternehmen/beteiligungen) in den vergangenen 3 Geschäftsjahren.
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflicht bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft, deren Versicherungssumme mindestens die Anforderungen des § 323 Abs. 2 HGB erfüllt. (Die Vorlage einer Kopie, nicht älter als 12 Monate, reicht aus).
Der hier geforderte Nachweis ist ein Ausschlusskriterium. Erfüllt eine Bewerber dieses Kriterium nicht oder nur unvollständig, wird er von der weiteren Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen, selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt sein sollten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" verwiesen. Die geforderten Angaben nehmen Sie bitte in dem Formblatt "Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" und den dazugehörigen Anhängen 2 und 3 vor. Die Dokumente "Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" und das Formblatt "Anlage zu den Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" mit den dazugehörigen Anhängen werden elektronisch unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login/do zur Verfügung gestellt.
Bei den unter den nachfolgenden Ziffern 1 - 13 aufgeführten abzugebenden Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben handelt es sich, mit Ausnahme der unter "Mindeststandards" aufgeführten Kriterien, um Wertungskriterien.
Angaben des Bewerbers zu diesen Kriterien werden vom Auftraggeber hinsichtlich Vollständigkeit und Transparenz geprüft und bewertet. Die Erwartungshaltung des Auftraggebers in Bezug auf die vom Bieter abzugebenden Erläuterungen und Erklärungen zu dem jeweiligen Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist nur in der beigefügten Excel-Liste (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), die unter
www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.de elektronisch zum Abruf zur Verfügung steht, beschrieben.
Es werden für jede Frage/Antwort maximal 5 Punkte vergeben.
Die Punkteverteilung wird wie folgt vorgenommen:
0 Punkte = keine Antwort, eine die Frage nicht beantwortende Antwort oder eine Antwort bzw. Angaben, die den vom Auftraggeber erwarteten Anforderungen bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich überhaupt nicht entsprechen
1 Punkt = Antworten/Angaben, die große Lücken offenbaren oder den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich nur unzureichend entsprechen
2 Punkte = Antworten/Angaben, die einige Lücken aufweisen oder den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der anderen Bewerber im Vergleich nur teilweise entsprechen
3 Punkte = Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der anderen Bewerber im Vergleich in zufriedenstellender Weise entsprechen
4 Punkte = vollständige und transparente Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich weitgehend entsprechen
5 Punkte = vollständige und transparente Antworten/Angaben, die den Anforderungen des Auftraggebers bzw. den Angaben der besten Bewerber im Vergleich in sehr guter Weise entsprechen
Für die Kriterien III.1.3.1 "Welche Prüfungserfahrungen bestehen mit Unternehmen aus der gleichen Branche" und III.1.3.2 "Welche Prüfungserfahrungen bestehen mit kapitalmarktorientierten Unternehmen" (technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen) gilt jeweils folgende Bewertung:
0 Punkte = keine Referenzen
1 Punkt = mindestens 1 Referenz
2 Punkte = mindestens 3 Referenzen
3 Punkte = mindestens 5 Referenzen
4 Punkte = mindestens 7 Referenzen
5 Punkte = mindestens 10 Referenzen
Auch sofern ein Bewerber mehr als 10 Referenzen vorweisen kann, beträgt die maximal erreichbare Höchstpunktzahl 5 Punkte.
Anschließend werden die jeweils erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor (GW) multipliziert.
Bei Teilnahmeanträgen, die nicht mindestens 70 % der so ermittelten Gesamtpunktzahl (maximal möglich 180 Punkte), also mindestens 126 Punkte erreicht haben, gilt die Eignung nicht als nachgewiesen. Diese Teilnahmeanträge werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1. Angabe der Prüfungserfahrungen mit Unternehmen aus der gleichen Branche (GW: 8). Als Referenzen für die Prüfung von Unternehmen aus der gleichen Branche zählen Jahresabschlussprüfungen von Stadtwerken bzw. Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Dabei muss es sich um Jahresabschlussprüfungen handeln, die für die Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018, 2019 oder 2020 durchgeführt worden sind. Als Referenz im Sinne dieser Ausschreibung wird ein Stadtwerk oder ein Energieversorgungsunternehmen nur dann gewertet, wenn das Unternehmen in dem betreffenden Jahr mindestens Umsatzerlöse in Höhe von 100 Mio EUR erzielt hat und wenn das Unternehmen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt: a) Tätigkeiten im Energievertrieb b) Tätigkeiten im Energiehandel c) Eigentum von Strom-, Gas- oder Wassernetzen. Wenn eine Jahresabschlussprüfung für ein solches Unternehmen in den letzten fünf Jahren (Geschäftsjahre 2016 - 2020) mindestens einmal erfolgreich durchgeführt worden ist, wird dies als Referenz gewertet. Bei Prüfungen von Tochtergesellschaften im Rahmen der Prüfung eines Konzernverbundes werden die jeweiligen Tochtergesellschaften nicht als eigene Referenz gewertet. Die für mehrere aufeinanderfolgende Geschäftsjahre durchgeführte Prüfung des gleichen Unternehmens zählt nicht jeweils als eigene Referenz, sondern wird nur einmal gewertet.
2. Angabe der Prüfungserfahrungen mit kapitalmarktorientierten Unternehmen (GW:7). Als Referenzen für die Prüfung von kapitalmarktorientierten zählen Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die börsennotiert sind oder aus sonstigen Gründen als kapitalmarktorientiert gelten. Dabei muss es sich um Jahresabschlussprüfungen handeln, die für die Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018, 2019 oder 2020 durchgeführt worden sind. Als Referenz im Sinne dieser Ausschreibung wird ein Unternehmen nur dann gewertet, wenn neben dem Jahresabschluss des kapitalmarktorientierten Unternehmens auch ein Konzernabschluss nach IFRS geprüft worden ist und der Konzernumsatz in dem betreffenden Jahr mindestens 100 Mio EUR beträgt. Wenn eine Jahresabschlussprüfung für ein solches Unternehmen in den letzten fünf Jahren (Geschäftsjahre 2016 - 2020) mindestens einmal erfolgreich durchgeführt worden ist, wird dies als Referenz gewertet. Die für mehrere aufeinanderfolgende Geschäftsjahre durchgeführte Prüfung des gleichen Unternehmens zählt nicht jeweils als eigene Referenz, sondern wird nur einmal gewertet.
3. Beschreibung von Regelungen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sofern diese im Unternehmen bestehen (GW: 1)
4. Beschreibung des Qualitätssicherungssystems, sofern implementiert (GW: 3).
5. Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter (GW: 1).
6. Beschreibung der den in der jeweiligen Prüfung eingesetzten Mitarbeitern zugrundeliegenden Auswahlverfahren (GW: 2).
7. Beschreibung der regelmäßig durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen (GW: 1).
8. Beschreibung, wie das Unternehmen des Bewerbers mit Beschwerden von Mitarbeitern oder Dritten umgeht (GW: 1).
9. Exemplarische Beschreibung der Struktur, Organisation und Aufgabenverteilung eines Prüfungsteams bei der Prüfung eines Unternehmens vergleichbarer Größe und Komplexität (GW: 3).
10. Beschreibung eines standardisierten Prüfungsablaufs bei der Prüfung eines Unternehmens vergleichbarer Größe und Komplexität (GW: 3).
11. Beschreibung der Methodik zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungsablaufs und einer hohen Prüfungsqualität (GW: 2).
12. Benennung der üblicherweise bei der Durchführung eines Prüfungsauftrags zum Einsatz kommenden IT-Tools und Beschreibung der neben der verwendeten Prüfungssoftware gegebenenfalls zum Einsatz kommenden IT-gestützten Datenanalyseverfahren (GW: 3).
13. Beschreibung der besonders einzurichtenden IT-Schnittstellen (GW: 1).
Genaue Beschreibung, wie die Prüfungstools auf die Daten des Auftraggebers zugreifen. Ebenso genaue Beschreibung, wo die Daten gelagert werden, wer in welchem Umfang Zugriff hierauf hat und wie der Schutz dieser Daten gewährleistet wird.
Die hier geforderten Beschreibungen sind ein Ausschlusskriterium. Erfüllt eine Bewerber dieses Kriterium nicht oder nur unvollständig, wird er von der weiteren Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen, selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt sein sollten.
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzung zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ mit den dazugehörigen Anlagen und Anhängen, die sämtlich unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do elektronisch zur Verfügung gestellt werden, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1) und die Erfüllung der Mindeststandards sowie die wirtschaftliche und finanzielle und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffern III.1.2) und III.1.3 nachzuweisen.
Die Vergabestelle macht macht von der Mögichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch. Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien sind unter Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sowie unter Ziffer II.9 des Dokumentes „Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“, das unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do elektronisch zur Verfügung gestellt wird, dargelegt.
Bezüglich der geforderten Sicherheiten oder Kautionen wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bezüglich der Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt „Bewerber – Bietergemeinschaftserklärun“ verwendet werden. Das Formblatt ist als Anhang 4 Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Auftragsbekanntmachung – Sektoren“ und wird unter der Adresse www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do elektronisch zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einem Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss der Bewerberauswahl erhalten die bestplatzierten Bewerber, mindestens 5, höchstens 7, den Bieterstatus zuerkannt und über die Vergabeplattforum www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.de Zugriff auf die kompletten Vergabeunterlagen. Die Bieter werden aufgefordert, ein verbindliches und zuschlagsfähiges Angebot, in deutscher Sprache, über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.de elektronisch einzureichen.
Nach Abschluss der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote in einem vierstufigen Verfahren hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet, wobei der Auftraggeber sich ausdrücklich die Möglichkeit vorbehält, auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu erteilen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
a) Formalprüfung
Zunächst wird geprüft, ob die Angebote den formalen Anforderungen genügen, wie form- und fristgerechter Eingang, Vollständigkeit, etc. Sofern dies nicht der Fall ist, kann das Angebot nicht mehr berücksichtigt werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den betreffenden Bieter unter Einhalt der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 51 Abs. 2 SektVO.
b) Vorläufige Prüfung der Wirtschaftlichkeit
Anschließend wird die Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien so weit als bis zu diesem Zeitpunkt möglich ermittelt.
c) Angebotspräsentation
Nach der vorläufigen Prüfung der Wirtschaftlichkeit erhalten die Bieter die Möglichkeit, mit ihrem Angebot vorzulegende Konzepte sowie das für die Prüfung vorgesehene Team dem Auftraggeber zu präsentieren und ihr Erstangebot zu erläutern. Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen wird die Präsentation in die Angebotsbewertung einfließen.
Nach Abschluss aller Präsentation erhalten die Bieter, unter Berücksichtigung von im Rahmen der Angebotspräsentation gewonnener neuer Erkenntnisse, die Gelegenheit, ihr Angebot zu modifizieren. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote vergeben hat.
Hinsichtlich Form, Frist und Inhalt gelten die gleichen Anforderungen wie im Rahmen der Erstangebote. Die Frist zur Einreichung der modifizierten Angebote wird vom Auftraggeber zusammen mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben.
d) Verhandlungsgespräche
Nach Auswertung der modifizierten Angebote wird der Auftraggeber die bis dahin wirtschaftlichsten Angebote mit voraussichtlich maximal drei Bietern in einer oder mehreren Verhandlungsrunden endverhandeln.
II. Finales Angebot
a) Wertung der Angebote
Nach Abschluss der letzten Verhandlungsrunde werden die Bieter aufgefordert, ihr Angebot zu finalisieren.
Hinsichtlich Form, Frist und Inhalt gelten die gleichen Anforderungen wie im Rahmen der Erstangebote. Die Frist zur Einreichung der finalisierten Angebote wird vom Auftraggeber zusammen mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben.
Auf Grundlage der nun finalisierten Angebote nimmt der Auftraggeber die abschließende Wertung nach Maßgabe der bekannt gemachten Wertungskriterien vor.
b) Benachrichtigung und Zuschlagserteilung
Nach Prüfung und Wertung der finalen Angebote wird der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über die geplante Zuschlagserteilung und die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informieren. Nach Ablauf einer Stillhaltefrist von zehn Kalendertagen wird der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung:
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der "Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" verwiesen. Die "Ergänzungen zur Auftragsbekanntmachung - Sektoren" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und aller einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweise muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist die Nutzung der Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do unter vorheriger (kostenfreier) Registrierung zwingend erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur form- und fristgerecht zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Teilnahmeanträge in Papierform sind seit dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Ebenso werden nicht form- oder fristgerecht übermittelte Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Es werden nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do eingegangen sind. Die gleichen Bestimmungen gelten für die Angebote der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter.
Die "informatorischen" Vergabeunterlagen werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/mandator/login.do zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKDR6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergaberecht hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de