Lessing-Grundschule, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B266/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lessing-Grundschule, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten.
Lessing-Grundschule
Fichtestr. 19
44147 Dortmund
Estricharbeiten:
1. Wärmedämmung DES 035 sg 40 mm 1 700,00 qm,
2. Wärmedämmung DES 035 sg 50 mm 3 250,00 qm,
3. Zement-Estrich Klassenräume 790,00 qm,
4. Zement-Estrich öffentl. Versammlungsstätten 175,00 qm,
5. Zement-Estrich Büroflächen 4 100,00 qm,
6. Zulage Glasfasern 980,00 qm,
7. Zulage Stahlwinkel 125,00 m,
8. Zulage Trennfugen 525,00 m.
Bodenbelagsarbeiten:
9. Untergrund anschleifen und absaugen 4 250,00 qm,
10. Haftbrücke auftragen 4 250,00 qm,
11. Vollflächig spachteln 4 250,00 qm,
12. PVC-Bodenbelag 3 900,00 qm,
13. Nähte verschweißen 3 900,00 qm,
14. Fußleisten 2 350,00 m,
15. Nadelvlies-Bodenbelag 135,00 qm.
Die Kommunikation im Verfahren, d. h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen (§ 6a EU VOB/A).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dortmund
Vergabe- und Beschaffungszentrum
Submissionsstelle Raum 314
Viktoriastraße 15
44135 Dortmund
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßnahmenummer: B266/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDRRL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).