Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Fassadenabbruch Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 041/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Fassadenabbruch
Erweiterte Leistungen der Abbrucharbeiten im Rahmen der Fassadensanierung
Kreishaus Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u.a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u.a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
1. Ursprünglich sollte die Demontage der Fassade vom Gerüst aus erfolgen. Die Demontage der Fassade erfolgt nun in den ersten Bauabschnitten von Teleladern vor Stellung des stationären Turmdrehkranes autark. Der Mehraufwand ergibt sich durch die Bereitstellung und Vorhaltung zusätzlichen Geräts => 2 Telelader mit Arbeitsbühnen und ein Telelader mit Müllcontaineraufsatz.
2. Darüber hinaus gestaltet sich die Demontage von Fassadenteilen aufwändiger als erwartet.
— Fensterbänke sind teilweise mit Dichtstoff verklebt, durch die die Befestigungsschrauben verdeckt werden,
— Waschbetonplatten wurden aufgrund von Tierbefall in Teilbereichen versiegelt und Attikaplatten anders als es die Konstruktionsbestandzeichnungen es darstellten mit Beton vergossen und müssen aufwendig freigestemmt werden,
— die gegenüber der Auftragserteilung ca. 5cm dickere Ausführung der Betonfassadenplatten erfordert wegen des höheren Gewichts einen aufwändigeren Maschineneinsatz.
3. Es wurden zusätzliche Arbeiten beauftragt:
— Raffstore abbrechen aus Metall für die ersten 2 Bauabschnitte,
— Zwischen den Fensterelementen die alte Mineralwolle ausbauen und nach dem Ausbau der Dämmung wieder einbauen. Fugen der Bleche bei Bedarf mit Klebeband, gegen herausrutschen sichern,
— Zusätzliche mobile Luft-Filtergerät einsetzen um gegebenenfalls freiwerdende KMF-Fasern aus der Luft zu filtern,
— Zusätzlich Wärmedämmung an der Außenwand, im Sockelbereich entfernen,
— Zusätzliche notwendige Lochbleche an Außenwand, im Sockelbereich entfernen,
— Dehnungsfugen aus Silikon (schadstofffrei) zwischen den Beton-Fassadenplatten bzw. zwischen Fassadenplatte und Fensterelementen entfernen.
Zu 1: Verzögerungen bei der Anlieferung der Fenster machten einen anderen Bauablauf notwendig. Das Gerüst wird jetzt etagenweise mit der Dämmmung wachsend aufgestellt und dann nach nachträglicher Fenstermontage abgebaut. Der Abbruch der Fassade musste davor erfolgen. Es war nicht vorhersehbar, dass die Fenster verspätet geliefert werden.
Zu 2: Es handelt sich um unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Bauausführung der beauftragten Leistungen. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude; zwar wurde die alte Fassade vor Ausschreibung punktuell zur Probe abgebaut, dort ergaben sich die Schwierigkeiten/Abweichungen aber nicht.
Zu 3:
— Raffstore: Der Abbruch wäre durch den Fensterbauer erfolgt. Da dieser wegen Verzugs (s. o.) nicht vor Ort war, mussten die Arbeiten zur Einhaltung des weiteren Bauablauf anderweitig vergeben werden. Der Verzug war nicht vorhersehbar. Die weiteren zusätzlich beauftragten Arbeiten waren zur Ausführung notwendig (s.o.) und nicht vorhersehbar (siehe Ziffer 2).