Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Sanitärkerne Asbestsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 041/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Sanitärkerne Asbestsanierung
Erweiterte Leistungen der Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung im Rahmen des Abbruchs der Sanitärkerne (Asbestzementrohre)
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Aufgrund der von einem Schadstoffsachverständigen beschriebenen Vorgehensweise war in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen, dass die Demontage der Asbestzementrohre durch eine einfache Folienschleuse abgesichert werden. Aufgrund der Vorgaben des Amtes für Arbeitsschutz wird nun statt der einfachen Folienschleuse je Geschoss eine 3-Kammer-Schleuse je Geschoss vor jede WC Einheit gesetzt.
Frühere Vertragsänderungen erfolgten hinsichtlich der Fassadensanierung (Änderung der Arbeitsweise von Hubbühne statt Gerüst; Mehraufwand bei Abbruch durch zuvor nicht erkennbarer Erschwernisse). Der Mehraufwand der Auftragsänderung belief sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Weiterhin wurden Demontagearbeiten in den Sanitärobjekten mit einem Mehraufwand i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR beauftragt.
Bei Erstellung der Vergabeunterlagen ging der Auftraggeber davon aus, dass alle Rohre schadensfrei auseinandergenommen und im Schacht von der 7. Etage bis zur untersten Etage heruntergelassen werden könnten. Nach Demontage der abgehängten Decken wurde festgestellt, dass einige horizontal geführte Asbestzementrohre durch Mauerwerkswände führten und dort eingemauert waren. Abflussstutzen waren in Beton eingegossen. Das Amt für Arbeitsschutz wies an, dass eine 3-Kammer-Schleuse je Geschoss vor jede WC-Einheit einzusetzen sei, um bei einem eventuell auftretenden Bruch eines Asbest-Rohres frei werdende Asbeststäube kontrolliert zurückhalten zu können, die sich ansonsten auf den genutzten Bürofluren ausbreiten könnten. Weder war vorhersehbar, dass die Asbestzementrohre eingemauert noch dass die Abflusstutzen in Beton gegossen waren. Selbst nach Feststellung der Umstände war die Anweisung des Amtes für Arbeitsschutz in der Form des Einsatzes einer 3-Kammer-Schleuse nicht vorhersehbar.