Lieferung von 2 Krankentransportwagen (KTW, Typ A2 DIN 1789 2010-11) inkl. Beladung, elektrohydraulischem Tragesystem und Transportstuhl. Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Krankentransportwagen (KTW, Typ A2 DIN 1789 2010-11) inkl. Beladung, elektrohydraulischem Tragesystem und Transportstuhl.
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von 2 komplett ausgestatteten linkslenker Krankentransportwagen, Typ A2 nach DIN 1789 für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm in 4 Losen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN 1789, der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1, 2, 3 und 4.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Die Angebote können für ein Los, mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Krankentransportwagen, Typ A2 nach DIN 1789
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Hafenstr. 45
59067 Hamm
Die Abholung und Übernahme des Krankentransportwagens (Komplettfahrzeug) erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von 2 Krankentransportwagen (Fahrgestell und Aufbau) inkl. betriebsbereiter Montage und der Verlastung der aus den Losen 2, 3 und 4 beigestellten Artikel.
Der vollständig ausgestattete Krankentransportwagen wird auch Komplettfahrzeug genannt.
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 1.8.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.5.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Die Auslieferung der komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Krankentransportwagen muss zu folgenden Terminen erfolgen.
KTW Nr.1:
Übergabe des komplett ausgestatteten Fahrzeugs bis spätestens Kalenderwoche 45/2021
Der Bieter zu Los 1 hat die tatsächliche Lieferzeit „Übergabe des mangelfreien Fahrzeugs an den Auftraggeber“ (Angabe in Wochen nach Auftragserteilung) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 für den KTW Nr.1 anzugeben
KTW Nr.2:
Übergabe des komplett ausgestatteten Fahrzeugs ab 1.1.2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022
Der Bieter zu Los 1 hat den Termin zur Übergabe des mangelfreien Fahrzeugs an den Auftraggeber (Angabe der Kalenderwoche in 2022) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 für den KTW Nr.2 anzugeben.
Ein späterer Liefertermin als die angegebenen Termine führt zum Ausschluss des Angebotes.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Hafenstr. 45
59067 Hamm
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung der Beladung zur Ausrüstung der 2 Krankentransportwagen gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 1.8.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.5.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 2 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Auftragserteilung/Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 2 verbindlich anzugeben.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens 14 Wochen nach Auftragserteilung/Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 1 – Beladung Satz 1:
Die Anlieferung der Beladung Satz 1 muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Auftragserteilung am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 2 – Beladung Satz 2:
Der Satz 2 wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 01/2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 je nach Verfügbarkeit des Krankentransportwagens vorgesehen.
Die Anlieferung des Satz 2 muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Elektrohydraulisches Tragesystem
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Hafenstr. 45
59067 Hamm
Die Anlieferung des elektrohydraulischen Tragesystems muss am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Lieferung von 2 elektrohydraulischen Tragesystemen zur Ausrüstung der 2 Krankentransportwagen gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 3.
Das Elektrohydraulisches Tragesystem ist vom Auftragnehmer zu Los 3 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 1.8.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.5.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 3 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Auftragserteilung/Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 3 verbindlich anzugeben.
Die Anlieferung des elektrohydraulischen Tragesystems muss spätestens 14 Wochen nach Auftragserteilung/Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 1 – Elektrohydraulisches Tragesystem – Satz 1:
Die Anlieferung des Satz 1 muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 3 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Auftragserteilung am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 2 – Elektrohydraulisches Tragesystem – Satz 2:
Der Satz 2 wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 01/2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 je nach Verfügbarkeit des Krankentransportwagens vorgesehen.
Die Anlieferung des Satz 2 muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Transportstuhl
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Hafenstr. 45
59067 Hamm
Die Anlieferung des Transportstuhls muss am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Lieferung von 2 Transportstühlen mit elektrischem Antrieb zur Ausrüstung der 2 Krankentransportwagen gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 4.
Die Transportstühle sind vom Auftragnehmer zu Los 4 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 1.8.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 20.5.2022 (spätester Liefertermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Der Bieter zu Los 4 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Auftragserteilung/Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 4 verbindlich anzugeben.
Die Anlieferung des Transportstuhls muss spätestens 14 Wochen nach Auftragserteilung/Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 1 – Transportstuhl – 1 Stück:
Die Anlieferung des Transportstuhls (1 Stück) muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 4 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Auftragserteilung am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
KTW Nr. 2 – Transportstuhl – 1 Stück:
Der Transportstuhl (1 Stück) wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 01/2022 bis spätestens Kalenderwoche 20/2022 je nach Verfügbarkeit des Krankentransportwagens vorgesehen.
Die Anlieferung des Transportstuhls muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 4 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.1. Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Nur Bieter Krankentransportwagen Los 1 – Referenzliste (Vordruck):
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung,
— Auftragswert,
— Ausführungs- und Fertigungszeitraum,
— Auftraggeber.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
1.2. Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
1.2.1. bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“,
1.2.2. Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichen:
1.1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
1.2. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
1.2.1. die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
1.2.2. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen,
1.3. Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen,
1.4. Vordruck „Angebot“,
1.5. Leistungsverzeichnis Los 1, 2, 3 und 4 (Vordruck),
1.6. Zusammenfassung der Lose (Vordruck),
1.7. Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot,
1.8. Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit,
1.9. Erläuterungen zum Gewährleistungs-/Garantieumfangs und zu den Wartungsintervallen sowie zu den ggf. angebotenen verlängerten Garantiezeiten,
1.10. Nur Bieter des Krankentransportwagens Los1:
1.10.1. Technische Beschreibung/Anlagen
— Ausbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Ausbau,
— entsprechende Zeichnungen der Konstruktion,
— Angaben über die dafür vorgesehenen Werkstoffe etc,
— Technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen.
1.10.2. Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung
— Zertifikate/Berechnungen für den Sitz im Fahrgastraum, Gurtanbindepunkte,
— Anbindung der medizintechnischen Gerätschaften an das Mobiliar (Schrankauszüge, Schubladen und Klappen),
— Prüfbericht mit allen Anlagen und Fotos über einen Überrolltest des Kofferaufbaus nach DIN EN 13500.
1.10.3. Vorläufige Energiebilanz,
1.10.4. Vorläufige Gewichtsbilanz,
1.10.5. Angaben Basisfahrzeug,
— ggf. zusätzliche Beschreibung der Schnittstellen,
— ggf. Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen,
1.10.6. Detaillierte Produktbeschreibungen,
1.10.7. Technische Datenblätter,
1.10.8. Nachweis der gültigen Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräten.
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
2.1. Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“,
2.2. Nur Bieter des Krankentransportwagens Los 1:
2.2.1. Nach Zuschlagserteilung: Name und Kontaktdaten zum des eingesetzten Projektleiters,
3. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
3.1. Nur Bieter des Krankentransportwagens Los 1:
3.1.1. Vorführung eines vergleichbaren Krankentransportwagens,
4. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
5. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, E-Mail) vor.
6. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
7. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
7.1. Leistungsbeschreibung,
7.2. Bewerbungsbedingungen,
7.3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
7.4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
7.5. Informationsblatt DSGVO,
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDRR9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html