Straßenreinigungsleistung für die Stadt Geilenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigungsleistung für die Stadt Geilenkirchen
Straßenreinigung in der Stadt Geilenkirchen. Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine (GKM) mit GPS-System gemäß der Leistungsbeschreibung und den in den entsprechenden Anlagen aufgeführten Straßen sowie Transport und Entsorgung/Verwertung des Straßenkehrichts.
Stadtgebiet Geilenkirchen
52511 Geilenkirchen
Straßenreinigung in der Stadt Geilenkirchen. Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine (GKM) mit GPS-System einmal wöchentlich gemäß der Leistungsbeschreibung und den in den entsprechenden Anlagen aufgeführten Straßen sowie Transport und Entsorgung/Verwertung des Straßenkehrichts. Die Reinigung umfasst die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege innerhalb der geschlossenen Ortslage. Gleiches gilt auch für Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen innerhalb der Stadt Geilenkirchen. Die Straßenreinigung ist unter Berücksichtigung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren durchzuführen.
Einwohnerzahl Stadt Geilenkirchen: 29 601 (Stand März 2021)
Die derzeitigen Kehrmeter betragen 112 309 m pro Woche (Stand Mai 2021) und die Menge an Straßenkehricht beträgt ca. 240 Mg/a für das Jahr 2020.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Nimmt er diese Option wahr, so muss er dies dem Auftragnehmer spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen. Die Frist für die Optionsausübung endet folglich am 31.3.2026 bzw. 31.3.2027 und. 31.3.2028, falls der Auftraggeber die Optionen zur zweiten und dritten Vertragsverlängerung ebenfalls ausübt. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden der Mitteilung.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Original darf nicht älter als 3 Monate sein bei Angebotsabgabe,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Original darf nicht älter als 6 Monate sein bei Angebotsabgabe,
— Gewerbeanmeldung für die Niederlassung/Servicestandort, von dem die Dienstleistung erbracht wird (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) des Bieters/Unternehmens. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) des Bieters/Unternehmens (einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 1),
— Nachweis/-e zu Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung/-en gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (§ 6 Nr. 1 und Nr. 2 Versicherungsschutz) sind zu erbringen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung/-en der Versicherung/des Versicherungsvermittlers, einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen, nicht älter als 1 Jahr bei Angebotsabgabe.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sowohl Bieter als auch Nachunternehmer sind zur Abgabe des Nachweises verpflichtet,
— Mindestens 1 Referenz vergleichbarer Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Vertragsbeginn, Vertragsende bzw. Vertragslaufzeit in 2019, 2020, 2021) von Städten/Gemeinden. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind die Leistungsorte (Gebietskörperschaft), Vertragsbeginn/-ende (Vertragsdauer „seit / bis“), die Einwohnerzahl im Auftragsgebiet der Referenzkommunen, Leistungsumfang (Kehrkilometer/a gem. Kehrverzeichnis pro Jahr, Straßenkehrichtmengen/a), sowie der Ansprechpartner (Name, Telefonnummer) anzugeben (einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 2; evtl. zusätzlich Standardreferenzliste als gekennzeichnete Anlage beifügen),
— Beschreibung der technischen und personellen Ausstattung sowie der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung, wie Anzahl GKM, alter der GKM, Nennung und Kurzbeschreibung GPS-System, Beschreibung Verwertungsweg (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): als gekennzeichnete Anlage beifügen,
— Nennung der Übernahmestelle/Anlieferungsanlage im Kreisgebiet Heinsberg (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Übernahmestelle/Anlieferungsanlage im Kreisgebiet Heinsberg mit Adresse und die Entsorgungs-/ Verwertungsanlagen für Staßenkehricht mit Eigentümer/Betreiber und Standortangaben, Anlagentyp und genehmigte Menge pro Jahr, Genehmigung nach und seit wann, Genehmigende Stelle mit Adresse sind zu benennen (einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 4),
— Nennung der verantwortlichen Personen und Personalqualifikation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtung zur Angabe der Namen und berufliche Qualifikation (berufliche Befähigung) der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 5 bzw. evtl. ergänzend als gekennzeichnete Anlage beifügen),
— Aktuelle Angaben Januar 2021 zur Anzahl, Qualifikation und Berufserfahrung der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geglieder nach Berufsgruppen (z. B. Arbeitnehmer – gewerbliche MA, Fahrer; Verwaltung, Leitungspersonal – Geschäftsführer, Betriebsleiter, etc.), des für die Auftragsausführung zuständigen Standortes/Niederlassung (einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 6 bzw. etvtl. ergänzend als gekennzeichnete Anlage beifügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Raum 109
Gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, sind die Vergabeunterlagen lediglich bis zum Vortag zum Ablauf der Angebotsfrist, 23:59 Uhr, zugänglich.?
2. Um über Kommunikationsnachrichten informiert zu werden, ist eine Anmeldung/Registrierung auf dem Vergabemarktplatz erforderlich. Sofern der anonyme Zugang gewählt wird, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen in der Vergabe.?
3. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle (Bieterkommunikation/Schriftverkehr) erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.?
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung?im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.?
5. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der im Formular 321 EU Anfrage zur Angebotsabgabe in „Ende der Frist für zusätzliche Informationen“ gestellt worden sind. Dadurch können Bieteranfragen beantwortet und allen Bietern zeitnah vor Ende der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden.?
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html