Auswahlverfahren Intensivtransport 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0397-37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Home/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-coesfeld.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kreis-borken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Intensivtransport 2021
Die 4 Auftraggeber beabsichtigen, ihre Aufgabe als Träger des Rettungsdienstes bezogen auf die Leistungen des Intensivtransports (§ 2 II 2 RettG NRW) künftig gemeinsam als Trägergemeinschaft bestmöglich zu erfüllen und zu diesem Zweck eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 I Nr. 4 GWB nach § 13 I RettG NRW für 4 Jahre zu beauftragen. Die Stadt Münster (im Folgenden Auftraggeberin genannt) führt das Auswahlverfahren als künftiger Kernträger der Trägergemeinschaft durch. Der Beauftragte wird Verwaltungshelfer. Die Auswahl des künftigen Beauftragten erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Die Auftraggeberin nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 I Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-)Vergaberechts; diese sind einschließlich des GWB und der VgV nicht Grundlage dieses Verfahrens.
Die Leistungen des Intensivtransports sind ausgehend vom Stadtgebiet Münster (Betriebsstandort) im gesamten Gebiet der künftigen Trägergemeinschaft durchzuführen.
Auf der Grundlage der Beauftragung soll die Durchführung von Leistungen des Intensivtransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 I, II bis V RettG NRW für 4 Jahre gegen eine pauschale Vergütung übertragen werden. Der künftige Vertragspartner stellt das für die Auftragsdurchführung notwendige nicht-ärztliche und ärztliche Personal, den ITW nach DIN EN 1789 sowie DIN 75076 und einen Betriebsstandort im Stadtgebiet Münster zur Verfügung und führt die von der Leitstelle der Auftraggeberin und künftigen Kernträgers zugewiesenen Einsätze im gesamten Gebiet der künftigen Trägergemeinschaft durch. Der ITW darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsabgabefrist nicht älter als 6 Jahre sein. Der Vorhalteumfang lautet: 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, 8.00 bis 20.00 Uhr. Während der vereinbarten Einsatzzeiten kann die Auftraggeberin Fahrzeug und Personal im Einzelfall auch zur Durchführung von Notfalleinsätzen einsetzen oder vorübergehend an einen anderen Standort in Bereitstellungsräume im Aufgabengebiet/in den Kreisen verlegen. Nähere Einzelheiten siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und Anlage Einbindungsvereinbarung einschließlich Ergänzungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit die Beauftragung einmal um 12 Monate (Optionszeitraum) bis längstens zum 31. Oktober 2026 zu verlängern. Die Inanspruchnahme wird die Auftraggeberin dem Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit mitteilen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme des Optionszeitraums besteht nicht.
Siehe Ziff. II.2.7).
Gemäß Ziff. 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Auftraggeberin berechtigt, die Vorhaltezeiten des ITW bedarfsgerecht neu festzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Ziff. 5 des Angebotsschreibens, mit Angaben zu Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung und Registergericht),
— Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Ziff. 7 des Angebotsschreibens, mit Angaben zur Registerbezeichnung, Registernummer),
— Gültiger Freistellungsbescheid (§§ 52 ff. AO) oder Feststellungsbescheid (§ 60a AO). Es dürfe Alternative Nachweise vorgelegt werden, wenn daraus insgesamt hervorgeht, dass das Ziel des Bieters in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, dieser nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne zur Zielerreichung reinvestiert,
— Ausgefüllte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (am Schluss des Angebotsschreiben),
— Ausgefüllte Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
Hinweise: Die Auftraggeberin wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Angebotswertung miteinbeziehen. Außerdem behält sich die Auftraggeberin vor, zur Verifizierung der Angaben zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister einen Fremdnachweis anzufordern.
Zu den Anforderungen einer gemeinschaftlichen Beteiligung, siehe Ziff. 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen.
— Ausgefüllte Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 2.500.000,00 gegen Personenschäden, EUR 2.500.000,00 gegen Sachschäden und EUR 100.000,00 gegen Vermögensschäden (Ziff. 8 des Angebotsschreibens, mit Angabe des Versicherers, Versicherungsnummer und Gültigkeit der Versicherung). Eine 2-fache Maximierung der Deckungssummen je Versicherungsjahr ist ausreichend.
Hinweise: Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben einen Fremdnachweis (des Versicherers oder Versicherungsmaklers) anzufordern. Alternativ kann der Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Falle der Beauftragung auf den geforderten Umfang angepasst werden, erbracht werden.
Zu den Anforderungen einer gemeinschaftlichen Beteiligung, siehe Ziff. 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen.
Siehe oben.
— Ausgefüllte Eigenerklärung zu Referenzen (Ziff. 6 des Angebotsschreibens) über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, d. h. die Durchführung von Leistungen des Intensivtransports i. S. v. § 2 II 2 RettG NRW betreffen und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht vor mehr als 3 Jahren beendet wurden (siehe dort: mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftragswertes sowie des jeweiligen Auftraggebers).
Hinweis: Es ist mindestens eine Referenz anzugeben, die alle Mindestanforderungen erfüllt. Darüber hinaus steht es den Bietern frei, wie viele Referenzen sie angeben. Zu den Anforderungen einer gemeinschaftlichen Beteiligung, siehe Ziff. 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen.
Siehe oben.
Für die Durchführung der Leistungen des Intensivtransports gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW.
1. Als Vertragspartner kommt nur eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung in Betracht. Die Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter ist auch als Nachunternehmer unzulässig.
2. Nach der Beauftragung sollen der Auftraggeberin Unterlagen für den ITW sowie das für die Durchführung vorgesehene Personal bis 1 Monat vor/spätestens zum Leistungsausführungsbeginn zum Nachweis des maximal zulässigen Fahrzeugalters (im Zeitpunkt des Angebotsfristablaufs max. 6 Jahre) und der Fachqualifikation/gesundheitliche Eignung vorgelegt werden (siehe Ziff. 4.5.5 der Anlage Leistungsbeschreibung). Es sind danach auch die für den Einsatz vorgesehenen 5 bis max. 15 Notärztinnen und Notärzte namentlich zu benennen (siehe Muster); diese dürfen während der Vertragslaufzeit nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes ausgetauscht werden.
3. Personal mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen/gerichtliche Feststellungen (§ 17 II BZRG) dürfen nicht eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Siehe Ziff. II.1.4) Es handelt sich vorliegend um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Die Auftraggeberin wendet für das Verfahren die Bereichsausnahme gemäß § 107 I Nr. 4 GWB an. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars oder die etwaige Bezugnahme auf oder Verwendung von Begrifflichkeiten des EU-Vergaberechts erfolgt lediglich zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenden Formulars oder Formates für die Veröffentlichung. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.3.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.6.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.4.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.6.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, liegt bislang keine entsprechende Entscheidung vor.
2. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigten Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.
3. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Auftraggeberin hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs die Kosten ermittelt, die ihr als Kernträger für das gesamte Gebiet der Trägergemeinschaft für den Fall der Selbstausführung der Leistungen entstehen würden. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung vereinbar, sofern ein Angebot beauftragt werden müsste, das kostenmäßig über dem veranschlagten Kostenansatz der Selbstausführung liegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
1. Alle Bieter, die nicht für die Beauftragung berücksichtigt werden, erhalten 2 Wochen vor der Beauftragung eine Mitteilung über den Ausgang des Auswahlverfahrens einschließlich der Gründe für ihre Nichtberücksichtigung und den Namen des für die Beauftragung vorgesehenen Bieters.
2. Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten geprüft werden. Stellt ein Bieter dergleichen oder Verstöße gegen geltendes Recht fest, bittet die Auftraggeberin um einen ausdrücklichen Hinweis. Der Hinweis soll unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes oder der Unklarheit sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots erfolgen. Andernfalls kann die Auftraggeberin keine rechtzeitige Beantwortung oder Abhilfe vor Ablauf der Angebotsfrist mehr sicherstellen. Unterbleibt der Hinweis, obwohl dem Bieter dieser aufgrund von Kenntnis oder Kennenmüssen eines erkennbaren Verstoßes/einer Unklarheit möglich gewesen wäre, verzichtet er auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Bewerbungsbedingungen).
3. Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug):
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de