FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen- Erhebung 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 82.0767/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen- Erhebung 2021
FE 82.0767/2021 Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2021.
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie ABS oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden. Fahrzeugsicherheitssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der zunehmenden Fahrzeugautomatisierung.
Es ist verstärkt notwendig, gesicherte Informationen über die Anzahl und Art der verwendeten Fahrzeugsicherheitssysteme zu erheben. Für vielfältige Forschungsfragen – wie beispielsweise eine erste Abschätzung des Sicherheitspotenzials – ist die Kenntnis über die Verbreitung der Systeme erforderlich. Insbesondere neu eingeführte Systeme werden zunächst i.d.R. optional angeboten, so dass eine Schätzung der Marktdurchdringung anhand vorliegender Bestandsdaten zu keinem verwertbaren Ergebnis führt und eine Befragung nötig macht. Bei der alternativen Nutzung von bestehenden Datenbanken sind außerdem Aussagen über soziodemografische Merkmale der Fahrer und damit die Entwicklung entsprechender Kenntnisse personenbezogener sicherheitsrelevanter Merkmale nicht möglich.
Schwerpunktmäßiges Ziel des Forschungsvorhabens ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen.
Das Forschungsvorhaben soll der ganzheitlichen Erhebung der Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen dienen. Durch die angestrebte langfristige Etablierung der Erhebung sollen wissenschaftlich fundierte Maßnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglicht werden. Zudem fließen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle 2 Jahre dem Bundestag vorlegt.
Die Erhebung soll unter Verwendung der erarbeiteten Methodik fortgeführt werden. Neben der Fortschreibung der Zeitreihe der Marktdurchdringung der Systeme sollen wieder auch soziodemografische Aspekte betrachtet werden. Die im Rahmen des Forschungsvorhabens zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Branchenkenntnisse und -erfahrungen bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme, nachzuweisen durch Referenzen in diesem Bereich (siehe Referenzliste)
Technisches Wissen bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme, nachzuweisen durch Nachweis der Kompetenz in diesem Bereich durch Referenzen und Zeugnisse (siehe Referenzliste)
Erfahrung in der Konzeption und Durchführung telefonischer, softwaregestützter Befragungen, nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzprojekte, davon mindestens 2 im Verkehrsbereich, aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Erfahrungen in der statistischen Auswertung / Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren, nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Erfahrung in der Erstellung und Anpassung von Befragungssoftware, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung mit Beispielen
Ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung (auch für den Schwerpunkt der telefonischen Befragung), nachzuweisen durch Eigenerklärung 1 mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Vergabeunterlage 4b)
Technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 2 (siehe Vergabeunterlage 4c)
Speziell geschulte Interviewer, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.