Realisierungswettbewerb Freiraumplanung Bürgerpark im York-Quartier in Münster-Gremmendorf Referenznummer der Bekanntmachung: ZV21-50
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Freiraumplanung Bürgerpark im York-Quartier in Münster-Gremmendorf
Im Stadtteil Gremmendorf in Münster wird sich aufgrund des neuen York-Quartiers sowie weiterer Wohngebietsentwicklungen in Zukunft ein hoher Bedarf an qualitätsvollen Freiflächen ergeben. Der Bereich Bürgerpark mit Schule, Kindertagesstätten und Bürgerhaus im Südosten des neuen Quartiers ist für die Freiraumentwicklung ein wichtiger Bestandteil, der eine wichtige verbindende Funktion im Stadtteil Gremmendorf übernehmen soll. Er wird zum Treffpunkt, Kommunikationsort und aktiven Bewegungsraum für verschiedene Generationen. Dabei ist auch die Weiterentwicklung des denkmalgeprägten Freiraums zu berücksichtigen. Das Wettbewerbsgebiet liegt im Südosten des York-Quartiers.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 12 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Verhandlungen finden zunächst nur mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs statt. Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Grundlage sind Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI).
Das Wettbewerbsgebiet zeichnet sich durch seine besondere Lage und die Verknüpfung der unterschiedlichen Funktionen der sozialen Infrastruktureinrichtungen Grundschule, Kindertagesstätten, Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Bürgerhaus aus. Die Schwerpunkte des zu entwickelnden Gestaltungskonzeptes des Bürgerparks liegen neben einer Vernetzung und Erschließung der öffentlichen Infrastruktur besonders in der Entwicklung eines für die verschiedenen Nutzergruppen qualitätsvollen Freiraums unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege und des Erhalts des prägenden Baumbestandes. Fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Funktionsbereichen sollen den öffentlichen Raum zu einem einheitlichen Gesamtgefüge zusammenführen.
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 29 330 m2 und wird jeweils anteilig den verschiedenen Gebäuden bzw. Nutzungen zugeschrieben:
— Grundschule ca. 2 500 m2,
— Bürgerhaus/ Gebäude 30 ca. 4 800 m2,
— Bürgerhaus/ Gebäude 2 ca. 720 m2,
— Erschließung/ städtische Flächen ca. 10 680 m2,
— Bürgerpark/ KonvOY ca. 10 630 m2.
Die Grenzen der aufgeführten Quadratmeterangaben können jedoch verschwimmen und sind in Teilen flexibel. Für die Freianlagenplanung eines Bürgerparks sind Finanzmittel für die KG 500 von ca. [Betrag gelöscht]EUR brutto (Stand 2021 ohne Indizierung) eingestellt. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone IV des Leistungsbildes Freianlagen der HOAI zugeordnet.
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als „Landschaftsarchitekt“ teilnahmeberechtigt ist. Die Stadt Münster erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens den Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 34 HOAI ff.) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 - 5 nach HOAI §§ 38 ff.(Freianlagen). Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Gegebenenfalls werden, je nach Entwurf, auch Leistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke, gem. §§43-44 HOAI ff. vergeben, die mit der Freianlage in unmittelbarer Verbindung stehen. Diese Leistungen sind jedoch nicht Bestandteil des Wettbewerbsverfahrens.
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal (Bietertool) der Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. für Personenschäden und 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für die Zulassung zum Losverfahren ist der Nachweis von Referenzen notwendig. Es ist beabsichtigt, an den Nachweis der Eignung folgende Kriterien/Anforderungen zu stellen:
Mindestanforderungen:
Es müssen insgesamt drei vollständig wertbare Referenzen eingereicht werden um am Losverfahren beteiligt zu werden.
Anforderungen an die erste Referenz:
— Es handelt sich um eine Referenz für die Planung allgemeiner Grünflächen,
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) fertiggestellt (Fertigstellung = Übergabe an den Bauherren),
— Die Leistungsphasen 2-5 nach §39 HOAI wurden vollständig erbracht.
Anforderungen an die zweite Referenz
— es handelt sich um eine Referenz für die Planung von Freianlagen, die für die Nutzung durch Kinder bestimmt ist,
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) fertiggestellt (Fertigstellung = Übergabe an den Bauherren),
— die Leistungsphasen 2-5 nach §39 HOAI wurden vollständig erbracht.
Anforderungen an die dritte Referenz
— es handelt sich um eine Referenz für die Umsetzung von Freiräumen im Umfeld von historischen oder denkmalwerten Anlagen,
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 1.1.2011) fertiggestellt (Fertigstellung = Übergabe an den Bauherren),
— die Leistungsphasen 2-5 nach §39 HOAI wurden vollständig erbracht.
Sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden können führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem Losverfahren. Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über die Bieterkommunikation ist unzulässig und führt zum sofortigen formalen Ausschluss.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von acht Wettbewerbsteilnehmern sowie 3 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren. Vier Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG — „Berufsanerkennungsrichtlinie“ — gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Landschaftsarchitekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang und landschaftsarchitektonische Qualität der Planung, z. B. Gestaltung, Erschließung, Umsetzung Raumprogramm, Barrierefreiheit,
— Nachhaltigkeit der Materialien, Berücksichtigung ökologischer Aspekte, Umgang mit dem Baumbestand
— Einbindung in den Denkmalzusammenhang der Gesamtanlage,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Unterhalt).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung „Abschnitt I.3) Kommunikation“ zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragenmüssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform (Bietertool) zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD4P6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.