Vergabe der Maßnahme „TALENTWERK 2021“ Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2021
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]413
Fax: [removed]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Maßnahme „TALENTWERK 2021“
Das Jobcenter des Kreises Düren -job-com hat eine Maßnahme zur Heranführung an und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu vergeben.
Das Jobcenter des Kreises Düren -job-com hat eine Maßnahme zur Heranführung an und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu vergeben. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundig u. leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung u. zur Prüfung des Nichtvorliegens v. Ausschlussgründen sind vom Bieter die jeweiligen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben (siehe Teil D Vordrucke/Erklärungen). Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung gemäß §§176 Abs. 1 und 178 SGB III mit Angebotsabgabe. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die gültige Zulassung verfügen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete Referenzen früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Konzept (max. 50 Seiten) einzureichen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreueund Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Erhebungsbogen Personal D.9 sowie Erhebungsbogen Räumlichkeiten D.10. Deckungszusage des Versicherers zur Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Checkliste)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bezogen auf den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ebenso für evtl. vorgesehene Nachunternehmer und Verleiher.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/