Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks
Errichtung von 2 Treppen-/Rampenkombinationen zur barrierefreien Erschließung; Schaffung einer durchgängigen Wegeachse (Kanalband); Errichtung eines neuen Spielplatzes; Installation einer Wasserfontäne auf den Altarm der Lippe; Entsiegelung einer Parkfläche; Neupflanzung von 13 Bäumen.
Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Adenauer
Allee und Nordenwall
59065 Hamm
Die Umgestaltung des Nordring-Parks ist Teil
Der Gesamtbaumaßnahme Kanalkante 2030 – Hamm ans Wasser.
Das Objekt B – Nording-Park ist der 2. Bauabschnitt und soll in 2021
Realisiert werden.
Lage / Zufahrten
Der Nordring-Park und das Bearbeitungsgebiet ist durch den Altarm der Lippe getrennt. Fußläufig sind beide Abschnitte über eine Brücke zu erreichen. Den südlichen Bearbeitungs-Abschnitt ist über den abzubrechenden DGB-Parkplatz zu erreichen, dieser grenzt an der Straße Nordenwall an.
Den nördlichen Bereich ist über die Adenauerallee zu erreichen. In den Park gelangt man über einen ca. 2,5 m breiten Rad- und Fußweg.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm – Herrn Pohl [removed], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Besonderheit bei der Ausführung:
Eine mögliche Gefährdung von Passanten/Nutzern ist unbedingt Auszuschließen! Hierfür sind die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung der Baustelle zu treffen. Zudem sind Temporäre Hinweisschilder sowie Parkverbotsschilder aufzustellen. Die oben genannten Vorkehrungen sind in den Angebotspreisen zu Berücksichtigen.
Für Arbeiten im Nahbereich von Straßen und Fußgängerwegen ist für die Dauer der dort stattfindenden Arbeiten ein Sicherungsposten abzustellen. Die für Sicherungsposten entstehenden Kosten werden gesondert vergütet.
Die Ausführung erfolgt in diversen Einzelflächen.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm – Herrn Pohl [removed], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Bestehende Baumarten sind z. B.
Platanen, Kirsche, Ahorn
Und weitere.
Die ZTV Landschaftsbauarbeiten ist Vertragsbestandteil.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich gemäß Lageplan auf Maßnahmen in nicht zusammenhängenden Bereichen im Baufeld.
Es besteht kein Anspruch auf komplette Ausführung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und der damit verbundenen Vergütung des Gesamtpreises.
Die Aufwertung der Uferbereiche mittels Natursteinmauer wird vorbehaltlich einer wasserechtlichen Genehmigung durchgeführt.
Diese Flächen dürfen wegen der Gefahr der Bodenverdichtung in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fahrzeugen befahren werden.
Dies gilt ebenso für die Krontraufbereiche der Bäume + 1,50 m über Kronentraufkante hinaus.
Der Geräteeinsatz ist entsprechend zu wählen. Andernfalls sind Bodenschutzmaßnahmen (Stahlplatten, o.ä.) einzukalkulieren.
Die beabsichtigten Fahrwege sind vor Maßnahmenbeginn Einvernehmlich abzustimmen.
Querfahrten über Oberbodenflächen sind ausgeschlossen.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen:
Flächen für Baustelleneinrichtung und als Lagerfläche stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Baustelleneinrichtungsflächen sind der Baustellenorganisation des Auftragnehmers in Abstimmung mit der Bauleitung überlassen.
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken im Bereich der Baustelle:
Auf dem Baugelände befindet sich schützenswerter
Baum- und Pflanzbestand diese sind gem. DIN 18920 sowie der RAS -Teil Landschaftspflege Abs. 4 vor Beschädigung zu schützen. Die zu bearbeiteten Flächen grenzen an wertvollen/schützenswerten Gehölzbestand an, hier ist mit Vorsicht zu arbeiten.
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Auskünfte über die Lage von Leitungen und die zu beachtenden Arbeitsbedingungen sind vom AN in eigener Verantwortung beim Unterhaltungsträger der Leitungen einzuholen.
Art und Beschaffentheit der zu reinigenden Verkehrsflächen:
Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass keine Öl- und Treibstoffverluste von eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen den Untergrund verunreinigen, insbesondere im Bereich des Gewässers. Fahrzeuge sind auf befestigten Flächen abzustellen. Unbedingt vor Ort benötigte Öl- und Treibstoffmengen sind überdacht und in Auffangwannen zu lagern. Ölbindemittel ist aus Vorsorgegründen bereitzuhalten. Bautoiletten müssen mit einem dichten Fäkalienbehälter ausgestattet sein. Verschmutzte Verkehrswege sind arbeitstäglich zu reinigen.
Die Ausführung erfolgt in Einzelflächen.
Wegeflächen / Einfassungen
Der Großteil der Wegeflächen bzw. der Hauptweg wird in Betonsteinpflaster in ungebundener Bauweise ausgeführt. Dazu zählen auch großzügige Treppen- und Rampenanlagen. Das sog. Kanalband wird im Querschnitt von 90 cm mit Klinkerriegel ausgebildet. Teilflächen erhalten z.T. eine neue wassergebunden Wegedecke bzw. Deckschicht. Die Übergänge zwischen wassergebunder Wegedecke und Pflasterfläche werden als reaktionsharzgebunde Asphaltflächen ausgebildet.
Grünflächen / Pflanzungen
Neben der Neuanlage von Baumpflanzungen werden Rasenflächen neu hergestellt bzw. ertüchtigt. Eine Uferbepflanzung ist ebenfalss vorgesehen.
Topographie
Das Grundstück weist aktuell aufgrund der Vornutzung als Park nur geringe topographische Sprünge auf. Diese liegen vermehrt im Übergang zwischen Parkanlage und den Straßen Nordenwall sowie der Adenauerallee.
Entsorgung
Grundsätzlich sind für alle Materialien in der Entsorgung der Bauleitung des AG Entsorgungsnachweise (Liefer- / Wiegescheine) vorzulegen, auch wenn das in Einzelpositionen nicht explizit gefordert wurde.
Pflanzung
Sämtliche Pflanzarbeiten sind gem. DIN 18916, DIN 18917 sowie gem. FLL-Richtlinien durchzuführen und dürfen nur bei frostfreier Witterung vorgenommen werden.
Pflanzabstand der einzelnen Pflanzen zueinander sowie Entfernungen zu Wegen/Straßen, Nachbargrundstücken sind nach Pflanzplan bzw. den örtlichen Angaben des AG und den behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Pflanztermine sind abhängig von der Pflanzenart, dem Baufortschritt, der Witterung und d
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
1.1.1. Angabe über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
1.1.2. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
1.2. Nur Präqualifizierte Unternehmen,
1.2.1. Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck „Angebot“ (Ziffer 7) einzutragen.
2. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
2.1. Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen,
2.1.1. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2.1.2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
3. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
1.1.1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder Erklärung, dass ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt ist und auf Verlangen dieser vorgelegt wird.
1.1.2. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung gegeben ist, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
1.2. Nur Präqualifizierte Unternehmen,
1.2.1. Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck „Angebot“ (Ziffer 7) einzutragen.
2. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
2.1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2.2. Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen,
2.2.1. Soweit zutreffend: Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes,
2.2.2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
3. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), mit folgenden Angaben: Auftraggeber; zentrale Telefonnummer / Mailadresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
1.2. Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
1.2.1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
1.3. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
2. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
2.1. Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2.2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
2.3. Nachweis über die Qualifikation des Verantwortlichenfür die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99)
2.4. Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
2.4.1. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck). Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
2.4.2. Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck)
2.4.3. Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2.4.4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
2.5. Bei Bildung von Bietergemeinschaften oder Einschaltung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
2.5.1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2.5.2. Mind. 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2.5.3. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
1.2. Erklärungen des Bieters (Vordruck),
1.3. Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
1.3.1. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck),
1.3.2. Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
1.3.3. Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck),
1.4. Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck),
1.4.1. Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
— das Unternehmen, in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde,
— für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
— zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
1.4.2. Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck),
2. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
2.1. Produktdatenblätter
3. Sonstige Hinweise:
3.1. Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
3.2. Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
3.3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
3.4. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, E-Mail) vor.
3.5. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
3.6. Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
3.6.1. Alle im Ordner „Vertragsbedingungen“ hinterlegten Dateien,
3.6.2. Alle im Ordner „Sonstiges“ hinterlegten Dateien,
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDDWH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.