Erweiterung Kreishaus Euskirchen, hier: Innentüren und Zargen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VOB-EU/21-14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2251 / 15-194
Fax: +49 2251 / 15-405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Kreishaus Euskirchen, hier: Innentüren und Zargen
Aufgabe ist die Erstellung eines Erweiterungsbaus des Kreishauses Euskirchen mit der Integration einer Leitstelle. Das vorliegende Verfahren umfasst die Lieferung und den Einbau der Innentüren und Zargen.
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Innentüren und Zargen bestehend aus:
— Baustelleneinrichtung,
— Holztüren,
— Stahlblechtüren,
— Türstoppern,
— Arbeiten auf Nachweis.
Es gelten folgende Einzelfristen zur Ausführung:
— Lieferung und Montage Zargen: 14.6.2021 – 15.10.2021,
— Montage Türblätter: 12.11.2021 – 16.12.2021,
— Montage Obentürschließer und Puffer: 10.12.2021 – 23.12.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Kreishaus Euskirche, hier: Innentüren und Zargen
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYKKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.