Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Verkehrsanlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Verkehrsanlagen
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltun
Gürzenichstraße
50667 Köln
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Verkehrsanlagen
Nationale Identifikationsnummer: ka
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.rmpsl.la
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“. Dieser wurde von 61 am 21.4.2017 geschlossen. Der Auftragswert ist [Betrag gelöscht] EUR und wurde Europaweit ausgeschrieben.
Die Planung des Projektes ist zweigeteilt. 664 erstellt die Planung für die Verkehrsanlagen. Das Ingenieurbüro „RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten“ hat den Auftrag für die Planung der Freianlagen. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 3-9, also auch die Bauleitung für die Freianlagen (LPH 8).
Bisher war seitens 66 geplant, dass 665 die Bauleitung des Projektes mit eigenem Personal durchführt. Da die zuständige Kollegin aber mittlerweile im Mutterschutz ist und die Personalsituation eine Bauleitung mit eigenem Personal nicht zulässt, musste sich 66 zwangsläufig dazu entscheiden die Bauoberleitung extern zu vergeben. Dieser Umstand, war nicht vorherzusehen.
Das Besondere an dieser Konstellation ist, dass der Auftrag für die Bauoberleitung der Freianlagen bereits an RMP erteilt ist und nun nur noch die Bauoberleitung für die Verkehrsanlagen zu vergeben ist. Dabei handelt es sich aber um denselben Baukörper (siehe Anlage1). Die Verkehrsanlagen beinhalten dabei die Frostschutzschicht und die Asphalttragschicht, die Freianalgen beinhalten die darüber liegende Bettung sowie die Oberflächenbefestigung (Pflaster).
Aus fachtechnischer Sicht ist eine Trennung dieser beiden Teile (Verkehrsanlagen und Freianlagen) nur während der Planungsphase sinnvoll/möglich.
Während der Bauausführung kann diese Trennung nicht mehr sauber gezogen werden, da die Arbeiten direkt aneinander grenzen und sich teilweise überschneiden, bzw. voneinander abhängig sind. Um einen sauberen und stetigen Bauablauf zu gewährleisten muss die Bauoberleitung von derselben Person gemacht werden. Eine Beauftragung zweier Ingenieurbüros mit der jeweiligen Bauleitung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Des Weiteren würde eine öffentliche Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen die Zeitplanung so weit nach hinten verschieben, dass eine fristgerechte Fertigstellung der Maßnahme nicht mehr garantiert werden könnte und dadurch Fördergelder gefährdet wären.
Der Ursprungsauftrag und die Erweiterung lassen sich technisch nicht trennen und ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Änderung nicht.
Eine Prüfung durch 30 hat ergeben, dass für diesen Fall eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 als auch Nr. 3 GWB zulässig ist, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber Verbunden wäre.
Ebenso ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Ebenso ist die Forderung erfüllt, dass der Wert dieser Auftragserweiterung unter 50 Prozent des Wertes des Ursprünglichen Auftrags liegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“. Dieser wurde von 61 am 21.4.2017 geschlossen. Der Auftragswert ist [Betrag gelöscht] EUR und wurde Europaweit ausgeschrieben.
Die Planung des Projektes ist zweigeteilt. 664 erstellt die Planung für die Verkehrsanlagen. Das Ingenieurbüro „RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten“ hat den Auftrag für die Planung der Freianlagen. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 3-9, also auch die Bauleitung für die Freianlagen (LPH 8).
Bisher war seitens 66 geplant, dass 665 die Bauleitung des Projektes mit eigenem Personal durchführt. Da die zuständige Kollegin aber mittlerweile im Mutterschutz ist und die Personalsituation eine Bauleitung mit eigenem Personal nicht zulässt, musste sich 66 zwangsläufig dazu entscheiden die Bauoberleitung extern zu vergeben. Dieser Umstand, war nicht vorherzusehen.
Das Besondere an dieser Konstellation ist, dass der Auftrag für die Bauoberleitung der Freianlagen bereits an RMP erteilt ist und nun nur noch die Bauoberleitung für die Verkehrsanlagen zu vergeben ist. Dabei handelt es sich aber um denselben Baukörper (siehe Anlage1). Die Verkehrsanlagen beinhalten dabei die Frostschutzschicht und die Asphalttragschicht, die Freianalgen beinhalten die darüber liegende Bettung sowie die Oberflächenbefestigung (Pflaster).
Aus fachtechnischer Sicht ist eine Trennung dieser beiden Teile (Verkehrsanlagen und Freianlagen) nur während der Planungsphase sinnvoll/möglich.
Während der Bauausführung kann diese Trennung nicht mehr sauber gezogen werden, da die Arbeiten direkt aneinander grenzen und sich teilweise überschneiden, bzw. voneinander abhängig sind. Um einen sauberen und stetigen Bauablauf zu gewährleisten muss die Bauoberleitung von derselben Person gemacht werden. Eine Beauftragung zweier Ingenieurbüros mit der jeweiligen Bauleitung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Des Weiteren würde eine öffentliche Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen die Zeitplanung so weit nach hinten verschieben, dass eine fristgerechte Fertigstellung der Maßnahme nicht mehr garantiert werden könnte und dadurch Fördergelder gefährdet wären.
Der Ursprungsauftrag und die Erweiterung lassen sich technisch nicht trennen und ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Änderung nicht.
Eine Prüfung durch 30 hat ergeben, dass für diesen Fall eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 als auch Nr. 3 GWB zulässig ist, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber Verbunden wäre.
Ebenso ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Ebenso ist die Forderung erfüllt, dass der Wert dieser Auftragserweiterung unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags liegt.
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“. Dieser wurde von 61 am 21.4.2017 geschlossen. Der Auftragswert ist [Betrag gelöscht] EUR und wurde Europaweit ausgeschrieben. Die Planung des Projektes ist zweigeteilt. 664 erstellt die Planung für die Verkehrsanlagen. Das Ingenieurbüro „RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten“ hat den Auftrag für die Planung der Freianlagen. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 3-9, also auch die Bauleitung für die Freianlagen (LPH 8). Bisher war seitens 66 geplant, dass 665 die Bauleitung des Projektes mit eigenem Personal durchführt.