Lieferung, Konfigurationsunterstützung und Wartung von Core-, Distribution- und Access-Switchen für die Netzwerkinfrastruktur der Kreisverwaltung und der Kreisleitstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-10-201-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Konfigurationsunterstützung und Wartung von Core-, Distribution- und Access-Switchen für die Netzwerkinfrastruktur der Kreisverwaltung und der Kreisleitstelle
Diese Ausschreibung umfasst die Realisierung einer aktiven Netzwerkinfrastruktur des Datennetzes für den Kreis Steinfurt. Diese Leistungsbeschreibung dient als Ergänzung zu den Leistungsverzeichnissen der Switche (Leistungsmerkmale/Kriterien) sowie der Zeichnungen der Netzwerkumgebungen der Kreisverwaltung und der Kreisleitstelle.
Die Durchführung beinhaltet:
— Unterstützung des AG bei der Konfiguration und Inbetriebnahme der Netzwerkinfrastruktur (Core-, Distribution- und Access-Switche) für die Umgebung der Kreisverwaltung und der Kreisleitstelle,
— Anschaltung der Bestandskomponenten an die Distributionsebene,
— soweit erforderlich: Pilotbetrieb (Testumgebung),
— Probebetrieb,
— Dokumentation der installierten Systeme,
— Durchführung der Abnahme,
— Betriebsfertige Übergabe des Gewerks.
Insgesamt soll auf der Basis dieser Leistungsbeschreibung, der Leistungsverzeichnisse und der Zeichnungen der Aufbau einer einheitlichen Ausstattung hinsichtlich der Grundstruktur mit einem vorgegebenen Qualitätsniveau unterstützt werden.
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Siehe oben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Referenzen
Technikerzertifizierungen
Referenzen
Im Rahmen der Ausschreibung werden Referenzprojekte abgefragt. Die Referenzprojekte müssen über eine ähnliche Größenordnung im Bereich LAN-Ausstattung verfügen. Da die Informationstechnologie getrieben durch eine starke Innovationskraft eine schnelllebige Branche ist, erwartet der Kreis Steinfurt 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 (2018 bis 2021) Jahren.
Technikerzertifizierungen
Der AN muss nachweisen, dass seine Mitarbeiter über entsprechende Hersteller-Zertifizierungen für die zu installierende Lösung verfügen. Die im Folgenden beschriebenen Rollen stellen die Mindestanforderung des Kreis Steinfurt an der Bereitstellung qualifizierten Personals durch den AN dar.
— Netzwerktechniker:
Der Netzwerktechniker muss entsprechend der Lösung geschult sein.
— Netzwerkspezialist:
Der Spezialist für Netzwerkkomponenten ist für den reibungslosen Betrieb der eingesetzten LAN-Infrastruktur verantwortlich und verfügt über Hersteller-Zertifizierungen für die zu installierende Lösung. Zum Durchführen dieser Tätigkeiten werden von Seiten des Kreis Steinfurt die folgenden Anforderungen gestellt:
— Expertenwissen über die eingesetzten LAN-Komponenten,
— Expertenwissen Troubleshooting einer LAN-Infrastruktur sowie Routing und Switching.
Die Gesamtsumme für das Projekt wird in folgender Staffelung beglichen:
— Der Kreis Steinfurt begleicht 60 % (3/5) der Gesamtsumme nach der Lieferung,
— Der Kreis Steinfurt begleicht weitere 20 % der Gesamtsumme nach dem erfolgreichen Test bzw. Pilotbetrieb,
— Der Kreis Steinfurt begleicht die Restzahlung (weitere 20 % der Gesamtsumme) nach der Abnahme des Projektes.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Vergabeunterlagen (Zeichnungen Netzdesign) werden nur gegen Vertraulichkeitserklärung an den Bieter übersandt. Bitte unterzeichnen Sie hierfür die beigefügte Vertraulichkeitserklärung und senden Sie diese über die Kommunikationsfunktion zurück. Die weiteren Unterlagen werden Ihnen dann über die Kommunikationsfunktion übermittelt.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GUP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.