SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0300/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung)
Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentets für Laienanwendung.
Aufhebung der Loslimitierung auf ein Los, wenn nur eine Bieterin für den Zuschlag in Betracht kommt.
RV Los 1
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Das „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre oder Sonderzulassung für den Verwendungszweck verfügen.
Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 7 Mio. Stück) zu decken, werden 2 Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt sechs Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je 3 Monate.
Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.
Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.
— Los 1: BMI, Bundespolizei BAMF und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests,
— Los 2: THW, BKA und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests.
Verpackungseinheit Einzelpackungen: Die Tests sind in Packungen mit 1 bzw. 2 Tests pro Packung und 5 Tests pro Packung anzubieten.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 3 Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Abrufmenge noch nicht ausgeschöpft ist.
RV Los 2
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
SARS-Cov2-Antigen-Schnelltests für Anwendung durch Laien
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Bundespolizei (Schwerpunkt ist der Bereich Aus- und Fortbildung) mit Abrufmöglichkeit über das Kaufhaus des Bundes
Geschätzte Menge: 3 200 000 St., anzubietende Packungsgrößen: Einzelpackungen mit einem oder 2 Tests (1er-/2er-Packungen) und 5 einzeln nutzbaren Tests (5er-Packungen). Falls verfügbar können auch Einzelpackungen mit 25 einzeln nutzbaren Tests (25er-Packungen) angeboten werden.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils 3 Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Abrufmenge noch nicht ausgeschöpft ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.
Der Umsatz muss mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Pflicht für die Dienststellen ihren Beschäftigten Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen (§ 5 Corona-ArbSchV) besteht ein dringender Bedarf der Behörden im Geschäftsbereich daran, den ab ca. Juli bestehenden mittelfristigen Bedarf an Schnelltests zur Selbstanwendung zu decken. Daher ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV.1.3) Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los. Zuschlagslimitierung auf ein Los, s. II.1.6 und Dokument „Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.