VFI bzw. Online-Anlagen mit 1 000-3 500 VA inkl. Zubehör und Servicedienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.04 - 9998/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
VFI bzw. Online-Anlagen mit 1 000-3 500 VA inkl. Zubehör und Servicedienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV), Zubehör, Batterieerweiterungen, Ersatzbatterien und Servicedienstleistungen.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt 3 Losen. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in 3 Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Die weiteren Lose lauten:
— Los 2: VFI bzw. Online-Anlagen mit 5 000-11 000 VA inkl. Zubehör, Servicedienstleistungen und Inbetriebnahmen vor Ort (ZIB 14.04 – 9998/20/VV: 2),
— Los 3: VI bzw. Line-Interactive Anlagen mit 750-3 500 VA inkl. Zubehör und Servicedienstleistungen (ZIB 14.04 – 9998/20/VV: 3).
Es erfolgt keine Los- und/oder Zuschlagslimitierung.
Für die unter diesem Los (Los 1) zu erbringenden Vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren ermittelt.
Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) beachten Sie bitte auch den Punkt „Kapazitäten von Dritten“ im Punkt III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Auftragsbekanntmachung.
Unternehmensdaten:
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der netto Gesamtjahresumsatz des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre in dem Dokument „Unternehmensdarstellung“ anzugeben. Der durchschnittliche netto Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungs-amt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kapazitäten von Dritten:
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Unterauftragnehmer“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe“ auszufüllen.
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Für den Fall, dass Dritte bei der Leistungserbringung für die Auftragnehmerin tätig werden oder mit ihr zusammenarbeiten müssen die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen auch für diese eingereicht werden.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Für die Referenzen, ist die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Unternehmensdarstellung:
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar und gehen Sie dabei auf die folgenden Punkte ein:
— allgemeine Unternehmensdarstellung,
— Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Bezug zu den Ausschreibungsgegenständen und Dienstleistungen,
— Unternehmensorganisation mit Struktur und Aufbau.
Aus der Unternehmensdarstellung muss sich erkennen lassen, dass Sie aufgrund des Leistungsspektrums und Kerngeschäfts sowie der Unternehmensorganisation in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Nutzen Sie hierzu das Dokument „Unternehmensdarstellung“.
Anforderungen an die Produktkonstruktion:
Reichen Sie eine Demontageanleitung für jede der von Ihnen im Vergabeverfahren angebotenen USV-Anlagen und Zubehörteile ein. Die USV-Anlagen müssen reparaturfähig konstruiert worden sein. Ferner müssen alle angebotenen Produkte so konstruiert worden sein, dass wertstoffhaltige Bauteile und Materialien leicht separiert werden können. Hiermit ist gemeint, dass mit herkömmlichen Werkzeugen eine Trennung leicht zugänglich umsetzbar sein muss. Ferner müssen gerätespezifische Demontageanleitungen vorhanden sein, um im Recycling-/Demontageprozess genutzt werden zu können. Der Fokus der Demontageanleitungen muss auf eine optimierte Ressourcenrückgewinnung ausgelegt sein.
Händler dürfen eine Demontageanleitung des Herstellers, für die von Ihnen im Vergabeverfahren angebotene USV-Anlagen, einreichen.
Anforderungen an die Ersatzteilversorgung:
Reichen Sie eine Herstellererklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfol-genden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
Die Ersatzteilversorgung muss ab der gerätespezifischen Produktionseinstellung für mindestens weitere 5 Jahre sichergestellt sein.
Fortsetzung unter VI.3) Zusätzliche Angaben!
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Gesetzliche Vorgaben für Batterien:
Reichen Sie eine Herstellererklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfolgenden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
Die angebotenen Batterien (Anlagen-, Ersatz- Erweiterungsbatterien) müssen die Vorgaben gemäß § 3 Batteriegesetz erfüllen.
Einsatz von Konfliktmineralien:
Reichen Sie eine Herstellererklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfolgenden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
Sämtliche produktionsrelevanten Rohstoffe und Bauteile müssen frei von Konfliktmineralien sein. Ferner muss durch die Auftragnehmerin sichergestellt werden, dass:
— keine bewaffneten Gruppen durch Rohstoffverkäufe finanziert werden,
— keine Kinder- oder Zwangsarbeit gemäß ILO-Übereinkommen erfolgt.
Materialanforderungen an die Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile:
Reichen Sie eine Hersteller- bzw. Lieferantenerklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfolgenden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
Die Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile erfüllen die Vorgaben der EG-Verordnung 1272/2008. Die eingesetzten Kunststoffe dürfen nicht krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend sein. Halogenhaltige Polymere sind nicht zulässig. Ebenso dürfen halogenorganische Verbindungen nicht als Flammschutzmittel zugesetzt werden. Zudem dürfen keine Flammschutzmittel zugesetzt werden, die gemäß der EG-Verordnung 1272/2008 als sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft und dem Gefahrenhinweis H410 bzw. mit dem R Satz R 50/53 gekennzeichnet sind.
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
— prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen,
— fluororganische Additive (wie z. B. Anti-Dripping-Reagenzien), die zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe eingesetzt werden, sofern sie einen Gehalt von 0,5 Gew.-% nicht überschreiten,
— Kunststoffteile mit einer Masse kleiner 25 g.
Verpackungs- und Versandmaterialien:
Reichen Sie eine Hersteller- bzw. Lieferantenerklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfolgenden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
An Verpackungs- und Versandmaterialien werden die nachfolgenden Mindestanforderungen gestellt:
— sämtliche verwendeten Materialien müssen recycelbar sein,
— Kartonagen von Transportverpackungen müssen aus min. 80 % recyceltem Material bestehen,
— sofern Folien verwendet werden dürfen nur Folien aus transparentem Polyethylen (PE) bestehen,
— Kunststoffe zur Verpackung der Anlagen und Zubehörteile dürfen keine halogenhaltigen Polymere enthalten,
— das für Einwegpaletten (Speditionsversand) verwendete Holz muss aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen und FSC zertifiziert sein,
— die Auftragnehmerin muss abschließend sicherstellen, dass die verwendeten Verpackungs- und Versandmaterialien zurückgenommen und recycelt oder wiederverwendet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.