Lieferung von Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) Referenznummer der Bekanntmachung: ZA5.2/1000662838/Koh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mund- / Nasenmasken (Community-Masken)
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Polizeibekleidungscenter, in den Hummelknäppen 10, 44534 Lünen.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die verfahrensgegenständlichen Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) sind Alltagsmasken und keine medizinischen Produkte im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung über Medizinprodukte. Darüber hinaus gelten diese auch nicht als persönliche Schutzausstattung im Sinne einer EU-Richtlinie / Verordnung. Die Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) dienen lediglich zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie und werden von den Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen getragen. Die im Rahmen der Herstellung eingesetzten Materialien müssen nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig zertifiziert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Community Masken für die Polizei NRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.vanlaack.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBD1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]