Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mittagessen und Übernahme von Küchentätigkeiten für Förderschulen im Oberbergischen Kreis
Die Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Die Anlieferung erfolgt bis spätestens 13.30 Uhr des Vortags.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Die Herstellung der Menüs erfolgt nach dem sog. Cook & Chill – Verfahren. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen eines Leasings die zur Regenerierung und auch Kühlung notwendigen technischen Geräte zur Verfügung.
Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule
Fritz-Rau-Str. 1
51674 Wiehl
Die beiden o.g. Schulen sollen an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 280 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Die Anlieferung erfolgt bis spätestens 13.30 Uhr des Vortags.
Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind.
Die Herstellung der Menüs erfolgt nach dem sog. Cook & Chill – Verfahren. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen eines Leasings die zur Regenerierung und auch Kühlung notwendigen technischen Geräte zur Verfügung.
Übernahme von Haushaltstätigkeiten in der Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule
Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule
Fritz-Rau-Str. 1
51674 Wiehl
Übernahme von Haushaltstätigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung der Mittagessen an die Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule, 51674 Wiehl sowie der Wäschepflege für beide Schulen.
Lieferung von Mittagessen an die Anne-Frank-Schule
Anne-Frank-Schule
Ostlandstr. 25
51688 Wipperfürth
Die o.g. Schule soll an 4 Werktagen von montags bis donnerstags mit ca. 90 Mittagessen versorgt werden. Ausgenommen sind Ferienzeiten und andere schulfreie Tage. Es handelt sich jeweils um Erwachsenenportionen, da die Schüler/innen z.T. volljährig sind. Die Herstellung der Menüs erfolgt nach dem sog. Cook & Chill – Verfahren. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen eines Leasings die zur Regenerierung und auch Kühlung notwendigen technischen Geräte zur Verfügung.
Übernahme der Zubereitung des Mittagessens im Zusammenhang mit der Lieferung der Mittagessen an die Anne-Frank-Schule
Anne-Frank-Schule
Ostlandstr. 25
51688 Wipperfürth
Die Anlieferung des Mittagessens erfolgt durch einen Caterer. Die Herstellung der Menüs erfolgt nach dem sog. Cook & Chill – Verfahren. Dabei handelt es sich um ein Produktionsverfahren der Speiseversorgung, bei dem Speisen konventionell zubereitet, per Schnellkühlung abgekühlt und bei niedriger Temperatur (ca. 3oC) gelagert werden. Unmittelbar vor der Speisenausgabe erfolgt die Aufbereitung / Erwärmung (Regenerierung) in der Küche der Schule. Insgesamt werden ca. 90 Portionen Mittagessen montags bis donnerstags geliefert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme von Haushaltstätigkeiten in der Helen-Keller-Schule und Hugo-Kükelhaus-Schule
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]