WVER – Transport von flüssigem Klärschlamm – Rahmenvertrag vom 1.1.2022 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: E48118357
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Abschnitt II: Gegenstand
WVER – Transport von flüssigem Klärschlamm – Rahmenvertrag vom 1.1.2022 bis 31.12.2025
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025
— Los 1: Kläranlage Dremmen,
— Los 2: Kläranlagen Schophoven, Hambach und Krauthausen,
— Los 3: Kläranlagen Woffelsbach, Heimbach, Gey, Schmidt und Blens,
— Los 4: Kläranlagen Konzen, Kalterherberg, Mulartshütte, Marmagen und Einruhr,
— Los 5: Kläranlage Aachen-Horbach (zeitlich begrenzt).
Kläranlage Heinsberg-Dremmen
Kläranlage Heinsberg-Dremmen
Gladbacher Straße o. Nr.
52525 Heinsberg
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlagen Schophoven, Hambach und Krauthausen
Kläranlage Schophoven, Viehövener Str. / An der K43, 52458 Inden;
Kläranlage Hambach, Am Ellebach, 52382 Hambach;
Kläranlage Krauthausen, An den Steinen, 52382 Niederzier
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlagen Woffelsbach, Heimbach, Gey, Schmidt und Blens
Kläranlage Woffelsbach, Im Steinchen, 52152 Simmerath;
Kläranlage Heimbach, Auf Wissen Woog, 52396 Heimbach;
Kläranlage Gey, Waldweg, 52393 Hürtgenwald-Gey;
Kläranlage Schmidt, Harscheidter Straße, 52385 Nideggen-Schmidt;
Kläranlage Blens, Greenstraße, 52396 Heimbach-Blens
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlagen Konzen, Kalterherberg, Mulartshütte, Marmagen und Einruhr
Kläranlage Konzen, Am Feuerbach, 52156 Monschau-Konzen;
Kläranlage Kalterherberg, Rosengasse, 52156 Monschau-Kalterherberg;
Kläranlage Mulartshütte, Zweifaller Strasse, 52159 Roetgen;
Kläranlage Marmagen, Schleidener Str., 53947 Nettersheim-Marmagen;
Kläranlage Einruhr, Jägersweiler Weg, 52152 Simmerath-Einruhr
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlage Aachen-Horbach (zeitlich begrenzt)
Kläranlage Aachen-Horbach, Scherbstr., 52072 Aachen
Transport von ca. 142 000 m3 flüssigem Klärschlamm im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweisekann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50 Mio. EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Zertifizierung oder den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis („Präqualifikationsverzeichnis“) die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügen. Es reicht die Angabe der Nummer unter der die Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden,
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
— Beförderer Erlaubnis (bei gefährlichen Abfällen, beinhaltet Anzeige gem. § 53) gem. § 54 KrWG / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb
— Beschreibung des Fuhrparks für Flüssigtransporte mit Angabe der zulässigen Transportvolumina
Vorlage der geforderten Formblätter, Nachweise und Erklärungen.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Raum E324, 52353 Düren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per E-Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
— Beantwortung von Bieterfragen:
Bieterfragen sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS bis spätestens 2.7.2021 zu stellen! – Kommunikation im laufenden Verfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. einreichen.
— Wertungskriterium „Wirtschaftlichkeit“:
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
— Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens 2 Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.wver.de