Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen, Teveren – Architekten- und TGA-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen, Teveren – Architekten- und TGA-Leistungen
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Geilenkirchen Teveren auf den Flurstücken 2 und 206 zu errichten. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll das Alte auf der Straße Töpferstraße 13 in Teveren ersetzen.
Das Gebäude sollte ein- bis zweigeschossig nach den Vorgaben der DIN 14092 errichtet werden. Das Feuerwehrgerätehaus ist für eine Besetzung mit ca. 50 Männern und 5 Frauen auszulegen. Darauf ist auch die Bemessung der Ausstattung auszurichten. Es wird besonderen Wert auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für eine freiwillige Feuerwehr gemäß DIN 14092.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind im Los 1 die Architektenleistungen nach § 34 HOAI sowie im Los 2 die TGA-Leistungen nach § 55 HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-9.
Es wird sich das Recht vorbehalten, die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben, sofern dieser zu beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Architektenleistung gem. § 34 HOAI
Geilenkirchen: Gemarkung Teveren, Flur 14, Flurstücke 2 und 206 52511 Geilenkirchen
Los 1: Architektenleistungen nach § 34 HOAI in den LPH 1-9
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9.
Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden Unternehmensreferenzen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet.
Als Vergleichsmerkmale werden die geleisteten Leistungsphasen herangezogen sowie die Tatsache, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte sowie die Höhe der anrechenbaren Baukosten in der Kostengruppe 300. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix „Los 1 – Eignungsmatrix TNW Architekt FWGH Tev.“
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
TGA-Leistungen gem. § 55 HOAI
Geilenkirchen: Gemarkung Teveren, Flur 14, Flurstücke 2 und 206 52511 Geilenkirchen
Los 1: Architektenleistungen nach § 34 HOAI in den LPH 1-9
Los 2: TGA-Leistungen nach § 55 HOAI in den LPH 1-9.
Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden Unternehmensreferenzen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet.
Als Vergleichsmerkmale werden die geleisteten Leistungsphasen herangezogen sowie die Tatsache, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte sowie die Höhe der anrechenbaren Baukosten in der Kostengruppe 400. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix „Los 2 – Eignungsmatrix TNW TGA FWGH Tev.“
Sowohl bei Los 1 als auch bei Los 2 handelt es sich um eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 (Grundleistungen) beauftragt. Nach Abschluss der dritten Leistungsphase erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5. In der dritten Stufe werden die Leistungsphasen 6-9 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-5 und 6-9 besteht nicht. Werden jeweils die Stufen 2 und 3 nicht innerhalb eines Jahres seit Beendigung der vorherigen Stufe beauftragt, erlischt der Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis durch Kopie der Eintragungsurkunde in der entsprechenden Kammer oder durch nachweis der Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Zu nutzen ist die Anlage 2 TNW
— Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zu nutzen ist die Anlage 3 TNW.
Einzureichende Unterlagen:
— Los 1: Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderungen:
1. Gebäude- und Innenraumplanung eines vergleichbaren Gebäudes. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 gem. § 34 Abs. 3 HOAI.
2. Fertigstellung der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum 1.1.2013 bis Ende der Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb.
3. Anrechenbare Kosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 300) pro Referenz.
Im Teilnahmewettbewerb werden bis zu 3 Unternehmensreferenzen zur Auswahl der Bieter gewertet.
Zu nutzen ist die Anlage 1.1 TNW
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber (Name und öffentlicher/privater AG),
— Ansprechpartner des AG (inklusive Telefon und E-Mail),
— Auftragnehmer,
— Projektleiter des Auftragnehmers,
— Beschreibung der Leistung,
— Erbrachte Leistung,
— Auftragsart,
— Leistungszeitraum (Abschluss frühestens nach dem 1.1.2013),
— Höhe der anrechenbaren Kosten in KG 300, netto,
— Auflistung der beigefügten Anlagen,
— Angabe zur Berücksichtigung der Unternehmsnreferenz bei der Wertung der Teilnahmeanträge,
— Los 2: Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):
1. Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung eines vergleichbaren Gebäudes. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 gem. § 55 Abs. 3 HOAI.
2. Fertigstellung der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum 1.1.2013 bis Ende der Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb.
3. Anrechenbare Kosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 400) pro Referenz.
Im Teilnahmewettbewerb werden bis zu 3 Unternehmensreferenzen zur Auswahl der Bieter gewertet.
Zu nutzen ist die Anlage 1.2 TNW
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber (Name und öffentlicher/privater AG),
— Ansprechpartner des AG (inklusive Telefon und E-Mail),
— Auftragnehmer,
— Projektleiter des Auftragnehmers,
— Beschreibung der Leistung,
— Erbrachte Leistung,
— Auftragsart,
— Leistungszeitraum (Abschluss frühestens nach dem 1.1.2013),
— Höhe der anrechenbaren Kosten in KG 400, netto,
— Auflistung der beigefügten Anlagen,
— Angabe zur Berücksichtigung der Unternehmsnreferenz bei der Wertung der Teilnahmeanträge.
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYA9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.