Freianlagenplanung Opeltrasse Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00179_ÖT VhV_67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Opeltrasse
Entwicklung eines Radweges für das städtische Radwegenetz in Bochum unter dem Projekttitel „Opeltrasse“. Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen.
Stadt Bochum – Umwelt und Grünflächenamt Vormalige Gleistrasse der OPEL-Bahn vom ehem. VEW-Kraftwerk im Bereich der Gewerbefläche „Prinz-Regent“ im Ortsteil Wiemelhausen bis zur Entwicklungsfläche „Mark 51 Grad 7“ in Bochum-Laer (Abschnitte A-D) 44777 Bochum
Die Stadt Bochum beabsichtigt in den kommenden Jahren einen neuen Radweg für das städtische Radwegenetz, unter dem Projekttitel „Opel-Trasse“ zu entwickeln. Die Gesamtplanung sieht eine Umgestaltung der bestehenden Opel-Bahntrasse zu einem Radweg vor, der die bestehende Infra-struktur ergänzen soll und ein Verbindungselement für die Gewerbefläche Mark 51Grad7 an das städtische, sowie regionale Radwegenetzt darstellt. Die ca. 4,1 km lange Strecke verläuft zum Teil parallel zum Sheffield Ring (A448) und führt von der westlichen Wohlfahrtsstraße an dem Gelände der ehemaligen Zeche Prinz Regent zum östlichen Gewerbegebiet Mark 51 Grad 7. Die geplante Opeltrasse im Bochumer Osten verläuft auf der ehemaligen Trasse der OPEL-Werksbahn.
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen der Freianlagen gem. Teil 3., Abschnitt 2 HOAI §§ 38 ff., Leistungsphasen 1-3.
Die 3 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im Unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggebers vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (Kammernachweis) (Bauvorlageberechtigung) gem. § 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV,
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 oder 2018, 2019, 2020.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggebers vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2018, 2019, 2020 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz abgegeben werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Es handelt sich um eine Freianlagenleistung, die in die Honorarzone II oder höher eingeordnet ist,
— Die LPH 3 des Leistungsbildes Freianlagen wurde nach dem 1.1.2016 abgeschlossen (Fertigstellung=Abschluss LPH 3).
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils 1-fach maximiert, (sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulars um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „1.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 8.6.2021 zugelassen und werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphasen dürfen in keinem Fall per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYN6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.