Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BA 2020-096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iqwig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für die von ihm als Büro/Verwaltung genutzten Flächen (Etagen 1-8 sowie Kellerflächen) im Objekt Köln/Turm, Im Mediapark 8, 50670 Köln, bis zum 31. Juli 2024 neu zu vergeben.
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für die von ihm als Büro/Verwaltung genutzten Flächen (Etagen 1-8 sowie Kellerflächen) im Objekt Köln/Turm, Im Mediapark 8, 50670 Köln, bis zum 31. Juli 2024 neu zu vergeben. Bestandteile des Leistungsumfangs sind u. a. auch ein Teeküchenservice und eine – auf Aufforderung des Auftraggebers zu erfolgende – Flächendesinfektion (siehe Leistungsbeschreibung Flächendesinfektion). Die Flächendesinfektion erfolgt aufgrund der Corona-Pandemie und hat derzeit einen Umfang von ca. 20 Stunden je Monat. Die Leistungen der Flächendesinfektion können im Laufe der Vertragslaufzeit – abhängig vom Verlauf der Pandemie – reduziert werden oder auch ganz entfallen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung mit Leistungen der Flächendesinfektion besteht nicht.
Ab dem 1. August 2024 ist ein Umzug in ein neues Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet Köln geplant. Die Entscheidung für einen Umzug und für eine künftige Anmietung soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. Der Gebäudereinigungsvertrag weist daher eine Vertragsverlängerungs- und Vertragsänderungsoption in Bezug auf das neue Gebäude bis zum 31. Dezember 2026 auf. Näheres können die Bieter den Vergabeunterlagen entnehmen.
Ab dem 1. August 2024 ist ein Umzug in ein neues Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet Köln geplant. Die Entscheidung für einen Umzug und für eine künftige Anmietung soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. Der Gebäudereinigungsvertrag weist daher eine Vertragsverlängerungs- und Vertragsänderungsoption in Bezug auf das neue Gebäude bis zum 31. Dezember 2026 auf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Umzug auch für die Unterhaltsreinigung der Büroflächen des IQWiG in dem neuen Gebäude ein Angebot vorzulegen. Hierzu wird er von dem Auftraggeber rechtzeitig vorher die kalkulationsrelevanten Informationen erhalten, die zur Erstellung eines Angebots erforderlich sind. Einzelheiten können die Bieter § 18 des Gebäudereinigungsvertrags entnehmen.
Neben der bereits beschriebenen Änderungsoption weist der Gebäudereinigungsvertrag eine allgemeine Änderungsoption für Mehr- und Minderleistungen und Leistungsänderungen auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal 6 Monate alt sein darf.
Oder
— (Ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht) Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss durch Vorlage folgender Eigenerklärungen belegt werden:
(a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)“),
(b) Eigenerklärung, dass der Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegt (Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG und zur Tariftreue“).
— Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) nach (Formblatt „Eigenerklärung Umsätze“).
— Zudem ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im vertraglichen Umfang (Kopie genügt) oder eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Formblatt „Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung“).
Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020, sofern für 2020 noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, genügt eine plausible Schätzung) jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Chipkartenverlust mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
— Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach (Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“).
— Die Unterlagen müssen darüber hinaus eine Darstellung der Unternehmenshistorie enthalten sowie Angaben zu den jahresdurchschnittlichen Mitarbeiterzahlen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt „Eigenerklärung Unternehmensdarstellung und Mitarbeiterzahlen“).
— Schließlich muss der Bieter durch Eigenerklärung bestätigen, spätestens zum 1. Januar 2022 über ein nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zu verfügen (Formblatt „Eigenerklärung Qualitätsmanagementsystem“).
Die erforderlichen mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren sind „vergleichbar“, wenn sie die Erbringung von Leistungen zur Unterhaltsreinigung von Büroflächen in Verwaltungsgebäuden betreffen, die mindestens 6 000 m2 groß sind.
Für die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“ auszufüllen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, Größe der gereinigten Flächen in m2, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich.
Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf.
Der Auftragnehmer erklärt mit dem Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 19 MiLoG und zur Tariftreue“, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Reinigungsleistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Handelsregisterauszug oder vergleichbar) belegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG muss mit dem entsprechenden Formblatt ebenfalls individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die unter III.1.2) und III.1.3) geforderten Eigenerklärungen unter Verwendung der dort genannten Formblätter nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch.
2. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
(a) Bedingungen zum Nachweis der Eignung: Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt „Eignungsleihe“ ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und diesen Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
(b) Nachweis für die berufliche Leistungsfähigkeit: Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(c) Überprüfung durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt sie dem Bieter eine angemessene Frist.
(d) Gemeinsame Haftung: Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
3. Präqualifikation: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
4. Angebotsabgabe: Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de. Dort ist das Tool zur Angebotsabgabe zu nutzen; eine Angebotsabgabe über das Feld „Kommunikation“ kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
5. Obligatorische Besichtigung
Interessierte Unternehmen müssen an einer Besichtigung des Objekts teilnehmen und sich die Teilnahme vom Auftraggeber mit dem Formblatt „Bestätigung der Objektbesichtigung“ bestätigen lassen und diese Bestätigung mit dem Angebot vorlegen. Einzelheiten zu dem vorgesehenen Zeitfenster für die Besichtigung können Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden. Damit der Auftraggeber frühzeitig auf die interessierten Unternehmen für die Einzeltermine zugehen kann, bitten wir um entsprechende Registrierung auf dem Vergabeportal DTVP.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJD1M1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.