020RES0278 DZNE Ausschreibung Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 70066740
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
Abschnitt II: Gegenstand
020RES0278 DZNE Ausschreibung Wartung
Wartungen Gebäudetechnik.
Küchentechnik
Bonn
Wartung Küchentechnik.
Sicherheitstechnik
Bonn
Wartung der Sicherheitstechnik.
Elektrotechnik
Bonn
Wartung der Elektrotechnik.
Heizung, Sanitär
Bonn
Wartung Heizung, Sanitär.
Kältetechnik
Bonn
Wartung Kältetechnik.
Lüftungstechnik
Bonn
Wartung Lüftungstechnik.
Fördertechnik
Bonn
Wartung Fördertechnik.
Gaswarntechnik
Bonn
Wartung Gaswarntechnik.
Medizin- und Labortechnik
Bonn
Wartung Medizin- und Labortechnik.
Anschlageinrichtungen
Bonn
Wartung Anschlageinrichtungen.
Flurförder und Hebezeuge
Bonn
Wartung Flurförder und Hebezeuge.
Türen, Tore
Bonn
Wartung Türen, Tore.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Industrie- und Handelskammer) und der Registernummer; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Industrie- und Handelskammer) und der Registernummer im Formblatt 124 LD. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. einer entsprechenden Bescheinigung zu verlangen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Wartungsarbeiten) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formular 124 LD. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 47 Abs. 3 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
a) Referenzliste über die Ausführung von Wartungsarbeiten innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 LD) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen,
b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung des Leitungspersonals; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124 LD); die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit gesonderter Benennung des Leitungspersonals ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen,
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Wartungsarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag wird elektronisch erteilt, die Vertragsunterschriften erfolgen schriftlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.bund.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.