RV Umzugs- und Transportdienstleistungen für das BMI Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0439/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Umzugs- und Transportdienstleistungen für das BMI
Umzugs- und Transportdienstleistungen für die BMI Standorte in Bonn und Berlin.
Umzugs- und Transportdienste für das BMI Los 1 Berlin
Rahmenvereinbarung für Umzugs- und Transportdienste für das BMI am Standort Berlin
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 3 Jahre.
Sofern das geschätzte Auftragsvolumen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen einmalig um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
Umzugs- und Transportdienste für das BMI Los 2 Bonn
Rahmenvereinbarung für Umzugs- und Transportdienste für das BMI am Standort Bonn
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 3 Jahre.
Sofern das geschätzte Auftragsvolumen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen einmalig um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Los 1 und [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Los 2 betragen.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis.
Bitte füllen Sie die Vorlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen wird, diesen in Kopie bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Eine Vergleichbarkeit der eingetragenen Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die ART der Leistung ist nur gegeben, wenn
— alle Dienstleistungsaufträge Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen beinhalten.
Eine Vergleichbarkeit der eingetragenen Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den UMFANG der Leistung ist nur gegeben, wenn
— eine der jeweils eingetragenen Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen einen Wert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto (für Los 1) oder mindestens [Betrag gelöscht] EUR/netto (für Los 2) beinhaltet,
— eine der jeweils eingetragenen Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen zwischen 2 verschiedenen Liegenschaften erfolgte und durchgeführt wurde,
— eine der jeweils eingetragenen Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen für das Los 1 auch den Transport von empfindlichen Kunstgegenständen umfasst, für die besondere Schutzmaßnahmen beim Transport erforderlich waren.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anlage „Unternehmensdaten“ und die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe sind auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Die eingesetzten Beschäftigten des Auftragnehmers bedürfen einer Kurzüberprüfung (SÜ1) gemäß dem „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes“ (SÜG). Sollte eine Sicherheitsüberprüfung in der erforderlichen Stufe noch nicht vorliegen, reicht die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung bei Leistungsbeginn aus.
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat behält sich vor, bei Anforderungen aus Geheimschutzgründen eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 (SÜ2) des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes für die eingesetzten Personen des Dienstleisters und ggf. auch in den Auftrag eingebundene Personen zu fordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.