Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 74 u. 75 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Assistierte Ausbildung (begleitende Phase) gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 74 u. 75 SGB III
Das Kommunale Jobcenter Hamm vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung (begleitende Phase)“ (nachfolgend Maßnahme genannt) nach den Maßgaben der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Um die Nachhaltigkeit der Integration eines jungen Menschen in ein Ausbildungsverhältnis zu sichern, bedarf es in bestimmten Fällen einer fachlichen und/oder sozialpädagogischen Unterstützung. Für diese Fälle soll die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung bereitgestellt werden.
Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
59065 Hamm
Der Durchführungsort der Maßnahme ist Hamm.
Für die Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer eigene Maßnahmeräumlichkeiten in Hamm bereitzustellen.
Die Maßnahme umfasst 50 Maßnahmeplätze.
Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung soll jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Zur Zielgruppe gehören (i. S. des § 52 SGB III) – unabhängig von der erreichten Schulbildung – lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die:
a) eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen, oder
b) nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht aufnehmen oder
c) nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.
Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die Förderungsberechtigung endet im Fall der Nummer 2 Buchstabe bB.02.b. spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder spätestens ein Jahr nach Ende der Berufsausbildung.
Die zu fördernden jungen Menschen müssen sich mindestens zum Zeitpunkt der Förderbedarfsfeststellung im SGB-II-Leistungsbezug befinden.
Hauptziel der Maßnahme ist die (Wieder-)Herstellung, die Verbesserung oder der Erhalt der Ausbildungsfähigkeit.
Angestrebt wird teilnehmerbezogen im Einzelnen:
— die Beseitigung oder Reduzierung von Sprach- und Bildungsdefiziten,
— der Erwerb fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
— der Erwerb von Schlüsselqualifikationen,
— die Beseitigung oder Reduzierung persönlicher Problemlagen.
Der Auftraggeber behält sich eine Beauftragung von 3 weiteren Maßnahmedurchführungen der Maßnahme zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 36 bzw. 42 Monaten (je nach Berufsgruppe) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 vor.
Die Entscheidung über eine Wiederholung ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.05. der jeweils laufenden Jahre 2022, 2023 und 2024 schriftlich mitzuteilen.
1. Individuelle Maßnahmelaufzeit:
Eine Verlängerung der Maßnahmelaufzeit ist ausschließlich teilnehmer- und einzelplatzbezogen für Fälle vorgesehen, in denen eine Verlängerung aus individuellen Gründen (z. B. Absolvierung einer Ausbildung mit einer regulären Dauer von mehr als 36 Monaten, Notwendigkeit der Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung, Verlängerung einer Ausbildung aufgrund einer Erkrankung, etc.) erforderlich ist.
Auch im Falle einer Maßnahmelaufzeitverlängerung endet der Vertrag mit Ablauf des jeweiligen teilnehmer- und einzelplatzbezogenen Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
2. Durchführung weiterer Maßnahmen:
Siehe Teil II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien „Anlage 1_Bewertungsmatrix“ und „Anlage 2_Hinweise zur Bewertungsmatrix“ der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
1. Bewertung des Konzepts:
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand folgender Kriterien vorgenommen:
— Inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme,
— Personalkonzeption,
— Gesamtkonzeption.
Eine detallierte Beschreibung der Kriterien und deren Gewichtung ist der der Datei Anhang 1 zu entnehmen.
2. Bewertung Preis-Leistungs-Verhältnis:
Kennzahl = erreichte Punktzahl/Preis * 100
Grundsätzlich ist eine Bewertung nach der UfAB 2018 Formel in der erweiterten Richtwertmethode vorgesehen. Diese sieht im zweiten Schritt, nach der Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses die Ermittlung eines Wertebereiches (Korridor, der aus der Kennzahl (Z) des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl, die aus der Kennzahl des führenden Angebots minus 10 % gebildet wird) vor und im dritten Schritt eine abschließende Bewertung der im Korridor befindlichen Angebote, anhand der Höchstpunktzahl im Bereich „Gesamtkonzeption“.
Bei identischen Leistungspunktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung.
Eine detallierte Beschreibung der Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnis ist der der Datei Anhang 2 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
1. Vordruck D.1.4 Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage:
Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO an. Dafür sind mit Vordruck D.1, Abschnitt I) die benötigten Angaben zu übermitteln.
1. Mit dem Angebot vorzulegen:
1.1. Vordruck D.1 Unternehmensangaben und Eigenerklärungen:
1.1.1. (Abschnitt I) Angaben des Bieters/des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft,
1.1.2. (Abschnitt II) Eigenerklärungen als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, als Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen und in Bezug auf die Trägerzulassung,
1.1.3. (Abschnitt 1-10) Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Auskünften und Informationen (II.7); Schutz von personenbezogen Daten und Sozialdaten (II.8); Einhaltung Mindestarbeitsbedingungen (II.9); Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation (II.10),
1.1.4. (Abschnitt 11) Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der BG, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorliegt.
1.1.5. (Abschnitt III) Angaben zur Leistungsfähigkeit:
— Stehen bereits die in der Leistungsbeschreibung geforderte Infrastruktur zur Verfügung (Räume/Anschriften),
— Verfügen Sie bereits über das in der Leistungsbeschreibung geforderte Personal.
1.2. Vordruck D.1.1 Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft und Eigenerklärung der weiteren Mitglieder:
Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend des Vordrucks D.1, Abschnitt II, Vordruck D.1.3 (soweit notwendig) und Vordruck D.1.2 sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
1.3. Vordruck D.1.2 Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe:
Nur dann auszufüllen, wenn ein Unterauftragnehmer eingeschaltet werden soll. Diese Erklärung ist bezüglich Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen auszufüllen. Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dies allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen.
Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Vordruck D.1 Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärung in Vordruck D.1, Abschnitt II Nr. 11) und -soweit notwendig- Vordruck D.1.3 abgeben. Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
1.4. Vordruck D.2 Referenzliste:
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (s. Teil A Ziffer A.02.2) innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt worden ist.
Referenzliste mit folgenden Angaben:
— Leistung/Maßnahmeart/Zielgruppe,
— Teilnehmerzahl,
— Durchführungsjahr/-zeitraum,
— Durchführungsort,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
1.5. Beschreibungen zu Teil A – A.02.2. auf einem gesonderten Blatt:
(Nur einzureichen, sofern keine Nachweise über bisherige einschlägige Aktivitäten mittels des Vordrucks D.2 [Referenzliste] vorgelegt werden können.)
1.6. Beschreibungen zu Teil A A.02.3. und A.02.4. auf einem gesonderten Blatt,
2. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
2.1. Nachweise zur Verankerung und Vernetzung:
(s. Teil A Ziffer A.02.3. und A.02.4. der Leistungsbeschreibung).
Nur auf besondere Aufforderung vorzulegen:
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen/Nachweise:
1.1. Vordruck „Angebot“,
1.2. Vordruck Teil E (Preisblatt),
1.3. Gesamtkonzept für die Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahme (gegliedert entsprechend der in der Wertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien innerhalb der Wertungsbereiche, s. Anlage 1),
1.4. Vordruck D.1.3 Vorliegen von Ausschlussgründen.
Nur dann auszufüllen, wenn der Bieter eine oder mehrere der Erklärungen in Vordruck D.1 in II.1) bis II.6) nicht wie gefordert abgeben kann. Wenn mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft betroffen sind, legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung mit den nach diesem Vordruck erforderlichen Erklärungen und Informationen mit dem Angebot vor.
2. Nur auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
2.1. Vordruck D.3 Erhebungsbogen Personal,
3. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 41 Abs. 2 UVgO vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen – www.evergabe.nrw.de –.
4. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
5. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
6. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
— Teile A, B und C der Leistungsbeschreibung,
— Anlagen 1 und 2,
— Muster 1,
— Vertragsurkunde Entwurf,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen,
— Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
— Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDD7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html