Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout im Projekt my.NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3310500015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout im Projekt my.NRW
Auftragsgegenstand sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu erbringende Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout für circa 550 Dienststellen der Landesverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Projekt „my.NRW“. Die Rahmenvereinbarung wird mit 2 Vertragspartnern – einem Hauptauftragnehmer und einem nachrangigen Auftragnehmer – abgeschlossen.
Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich in den obersten, oberen und mittleren Landesbehörden, in den Landesbetrieben sowie einzelnen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zu erbringen. Nur in Ausnahmefällen sind Remote-Leistungen zulässig.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout für circa 550 Dienststellen der Landesverwaltung des Landes NRW im Projekt „my.NRW“. Das SAP-Rollout soll im vierten Quartal des Jahres 2021 beginnen und bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Optional kann das SAP-Rollout zweimal um jeweils ein Jahr, d. h. maximal bis Ende des Jahres 2027, verlängert werden.
Die Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen werden auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV abgerufen, die mit 2 Auftragnehmern – einem Hauptauftragnehmer und einem nachrangigen Auftragnehmer – abgeschlossen wird. Dabei werden die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung vorrangig von dem Hauptauftragnehmer abgerufen. Nur für den Fall, dass der Hauptauftragnehmer die abgerufenen Leistungen endgültig nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbringen kann, wird der Auftraggeber die nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen ersatzweise von dem nachrangigen Auftragnehmer abrufen.
Abrufberechtigte sind neben dem Auftraggeber die obersten, oberen und mittleren Landesbehörden, die Landesbetriebe sowie einzelne Hochschulen des Landes NRW.
Nach derzeitiger Planung erfolgt das SAP-Rollout im Rahmen von circa 46 einzelnen Rolloutprojekten. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtbedarf der vertraglichen Leistungen auf insgesamt 17 700 Personentage, bezogen auf die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung bis Ende 2025. Im Fall einer Verlängerung des Leistungszeitraums der Rahmenvereinbarung erweitert sich das Auftragsvolumen der Beratungsleistungen für die Jahre 2026 und 2027 um geschätzt je 1 000 Personentage. Der maximal abrufbare Leistungsumfang aus der Rahmenvereinbarung beträgt (unabhängig von der Ausübung der Optionen) 21 000 Personentage.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr (also längstens bis zum 31. Dezember 2027) zu verlängern.
1. durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz, Gewichtung 20 %; der Auftraggeber bewertet den in Anlage 4 zum Teilnahmeantrag anzugebenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsatz (Projektmanagementleistungen bei Software-Rolloutprojekten für die deutsche öffentliche Verwaltung) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Durchschnittswert ermittelt sich durch Addition der Umsätze (netto) je Geschäftsjahr, dividiert durch die Anzahl der Geschäftsjahre (3). Ein Bewerber kann bei diesem Kriterium maximal 20 Punkte gemäß nachfolgender Punktebewertungsmethode erzielen: Ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe der Mindestumsatzhöhe von netto 5 Mio. EUR wird mit 0 Punkten bewertet (Mindestumsatzhöhe). Ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Geschäftsjahresumsatz in Höhe von netto 40 Mio. EUR oder mehr wird mit den maximal erreichbaren 20 Punkten bewertet (Höchstumsatzhöhe).
Alle zwischen der Mindest- und der Höchstumsatzhöhe liegenden durchschnittlichen auftragsspezifischen Geschäftsjahresumsätze der einzelnen Bewerber werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.
2. unternehmensbezogene Referenzen, Gewichtung 80 %; die mit Anlage 5 zum Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen werden anhand ihres Grads der Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Leistungen bewertet. Bei dem Kriterium „Referenzen“ können die Bewerber insgesamt 80 Punkte (maximal 20 Punkte je Referenz) erzielen. Für den Fall, dass ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vorlegt, bewertet der Auftraggeber alle Referenzen, zieht jedoch für die Punkteberechnung nur die 4 am besten bewerteten Referenzen heran. Die Beurteilung der unternehmensbezogenen Referenzen erfolgt jeweils individuell. Hierbei legt der Auftraggeber nachfolgende Unter-/Unterkriterien und Punktebewertung zugrunde:
(a) Leistungsinhalt: (aa) Software-Rolloutprojekt im SAP HCM-Umfeld, d. h. Einführung einer Software, bei der SAP HCM das führende System ist: 6 Punkte; (bb) Software-Rolloutprojekt im SAP-Umfeld, d. h. Einführung einer Software, bei der SAP das führende System ist: 3 Punkte; (cc) sonstiges Software-Rolloutprojekt: 0 Punkte;
(b) Verantwortung und Komplexität:
(aa) eigenständige oder federführende Multiprojektmanagementberatung: 3 Punkte;
(bb) Multiprojektmanagementberatung im Rahmen eines Konsortiums oder als Nachunternehmer: 2 Punkte;
(cc) eigenständige oder federführende Projektmanagementberatung: 1 Punkt;
(dd) Projektmanagementberatung im Rahmen eines Konsortiums oder als Nachunternehmer: 0 Punkte;
(c) Umfang der Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt:
(aa) größer 2 000 Personentage: 3 Punkte;
(bb) kleiner/gleich 2 000 Personentage: 2 Punkte;
(cc) kleiner/gleich 1 000 Personentage: 1 Punkt;
(dd) kleiner/gleich 100 Personentage: 0 Punkte;
(d) Anzahl der unmittelbar vom Rollout umfassten Arbeitsplätze:
(aa) größer 2 000 Arbeitsplätze: 3 Punkte;
(bb) kleiner/gleich 2 000 Arbeitsplätze: 2 Punkte;
(cc) kleiner/gleich 1 000 Arbeitsplätze: 1 Punkt;
(dd) kleiner/gleich 500 Arbeitsplätze: 0 Punkte;
(e) Deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber:
(aa) ja: 5 Punkte;
(bb) nein: 0 Punkte.
Die Gesamtpunktzahl der einzelnen Referenz ermittelt sich aus der Summe der je Kriterium erzielten Einzelpunktzahl.
Unter „öffentliche Verwaltung“ gemäß dem Kriterium „deutsche öffentliche Verwaltung als Auftraggeber“ versteht der Auftraggeber die unmittelbare Staatsverwaltung (Bund, Länder und deren Behörden) sowie die mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts);
Unter „Multiprojektmanagementberatung“ gemäß dem Kriterium „Verantwortung und Komplexität“ versteht der Auftraggeber die Koordinierung eines Gesamtvorhabens (eine Referenz), bestehend aus mehreren (mind. 3) inhaltlich zwar zusammenhängenden, jedoch organisatorisch voneinander unabhängigen, zeitlich parallellaufenden Projekten.
Unter „Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt“ gemäß dem Kriterium „Umfang der Beratungsleistungen (Eigenleistungen) insgesamt“ versteht der Auftraggeber sämtliche Beratungsleistungen, also nicht nur Projektmanagementleistungen, die der Wirtschaftsteilnehmer in dem Referenzprojekt erbracht hat. Unter „Eigenleistung“ versteht der Auftraggeber die ausschließlich von dem jeweiligen Wirtschaftsteilnehmer für den Referenzgeber im Projekt erbrachten Leistungen. Es erfolgt also keine Zurechnung von Leistungsteilen anderer an der Leistungsausführung beteiligten Unternehmen (z. B. Leistungen eines Nachunternehmens). Solche Leistungsanteile sind bei der Angabe der Eigenleistung in Personentagen herauszurechnen.
Der Begriff „Anzahl der unmittelbar vom Rollout umfassten Arbeitsplätze“ gemäß dem gleichlautenden Kriterium umfasst die im Rahmen eines Referenzprojektes unmittelbar und direkt umgesetzten und ausgestatteten Arbeitsplätze.
Die Punkte für die Kriterien „Durchschnittlicher auftragsspezifischer Jahresumsatz“ und „Unternehmensbezogene Referenzen“ werden abschließend addiert und bilden die Gesamtpunktzahl der Auswahlkriterien.
Der Auftraggeber wählt die 4 Bewerber mit den 4 höchsten Gesamtpunktzahlen aus und fordert diese zur Abgabe von Erstangeboten auf.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr (also längstens bis zum 31. Dezember 2027) zu verlängern.
Im Falle einer Verlängerung des Leistungszeitraums der Rahmenvereinbarung erweitert sich das geschätzte Auftragsvolumen der Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen von 17 700 Personentage für jedes Jahr (2026 und 2027) um geschätzt 1 000 Personentage. Das maximale Abrufkontingent von 21 000 Personentagen ändert sich hierdurch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen und der Durchführung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §§ 123 f. GWB. Hinweis: Zur Nachweisführung ist das Formular „Ausschlussgründe und Selbstreinigung“ (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden;
2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Zur Nachweisführung ist ein Registerauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein darf;
3. Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, hat er hierüber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall darf er den Nachweis auf andere Weise führen.
Hinweis: Zur Nachweisführung hinsichtlich der Ziffern (2) und (3) ist das Formular „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um eigene Anlagen zu ergänzen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) für die letzten 3 vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung über den auftragsspezifischen Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Projektmanagementleistungen bei Software-Rolloutprojekten für die deutsche öffentliche Verwaltung) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist; der Begriff „deutsche öffentliche Verwaltung“ umfasst die unmittelbare Staatsverwaltung (Bund, Länder und deren Behörden) sowie die mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts);
3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins ist ausreichend. Alternativ hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, eine solche Versicherung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung abzuschließen und für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten;
4. Erklärung der Creditreform AG oder einer vergleichbaren Auskunftei (z. B. SCHUFA) über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens. Diese Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein.
Hinweis: Zur Nachweisführung hinsichtlich der Ziffern (1) bis (4) ist das Formular „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um eigene Anlagen (z. B. Erklärung der Auskunftei, ggf. Kopie des Versicherungsscheins) zu ergänzen.
(zu 2) Der durchschnittliche auftragsspezifische Geschäftsjahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmefrist muss mindestens netto 5 Mio. EUR betragen;
(zu 3) Die Deckungssumme der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadenfall mindestens 2,5 Mio. EUR betragen. Diese Versicherung muss insbesondere die Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie Schäden bei IT-Leistungen abdecken.
1. Eigenerklärung zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen über vergleichbare Leistungen (Projektmanagementleistungen für Software-Rolloutprojekte) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten wesentlichen Leistungen, aus der folgende Informationen hervorgehen: Auftraggeber mit Angabe eines Ansprechpartners und seiner Kontaktdaten, Beschreibung des Auftragsgegenstands, Beschreibung des durch den Bewerber erbrachten Leistungsanteils, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen (Eigenleistung) in Personentagen, Gesamtauftragsvolumen in EUR netto oder Personentage, Angabe der unmittelbar vom Rollout umfassten Arbeitsplätze;
2. Eigenerkärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der beim Bewerber festangestellten beratenden Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018, 2019 und 2020);
3. Eigenerklärung zu den für die Ausführung des SAP-Rollouts vorgesehenen Führungskräfte: ein (1) Hauptansprechpartner, ein (1) stellvertretender Hauptansprechpartner;
4. Eigenerklärung zum Unternehmensgegenstand des Bewerbers mit Erläuterung, inwiefern sich die Unternehmenstätigkeit auf den Auftragsgegenstand bezieht.
Der Bewerber hat zudem alle für den ausgeschriebenen Auftrag relevanten Beteiligungsverhältnisse und sonstige wirtschaftliche Verflechtungen zu anderen Unternehmen offenzulegen. Die Offenlegung betrifft insbesondere Verbindungen zu Mitgliedern einer anderen Bewerbergemeinschaft oder zu bereits bekannten Unterauftragnehmern;
5. Eigenerklärung über die im Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Projektmanagementleistungen. Der Bewerber hat auf vorhandene Zertifizierungen, wie z. B. EN ISO 9001:2015, hinzuweisen;
Hinweis: Zur Nachweisführung ist das Formular „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Analge 5 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden und um gesonderte Anlagen nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen zu ergänzen.
(zu 1) Der Bewerber muss insgesamt mindestens 4 geeignete Referenzen vorlegen, die er in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht haben muss. Diese Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist einen bereits geleisteten Beratungszeitraum von mindestens 4 Monaten aufweisen. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jedoch noch nicht abgeschlossen sein.
Die Referenzen sind als geeignet anzusehen, wenn sie mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass es sich bei den Referenzprojekten um Projektmanagementleistungen für Software-Rolloutprojekte handelt. Projektmanagementleistungen meint Beratungsleistungen z. B. im Zusammenhang mit Projektplanung und -durchführung, Einsatzplanung von Projektteams, projektbezogenes Qualitäts-, Risiko-, Konfigurations- und Kommunikationsmanagement sowie Projektcontrolling und -reporting. Mindestens eine der 4 Referenzen muss Projektmanagementleistungen für ein Software-Rolloutprojekt im SAP-Umfeld betreffen. Das heißt, das Rolloutprojekt muss eine Software betreffen, bei der SAP das führende System ist;
(zu 2) Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018, 2019 und 2020) pro Jahr mindestens dreißig festangestellte beratende Mitarbeiter im Durchschnitt beschäftigt haben;
(zu 3) Die vom Bewerber als Hauptansprechpartner und dessen Stellvertreter vorgesehenen Personen müssen jeweils mindestens die nachfolgenden Erfahrungen aufweisen:
(a) mindestens 4 Jahre Berufserfahrung im Projektmanagement; Nachweis: aussagekräftiger Lebenslauf;
(b) mindestens 500 Personentage beratende Tätigkeit im SAP-Umfeld (IT-Infrastruktur, bei der SAP das führende System ist) oder mit Personalsoftware;
(c) mindestens 500 Personentage Tätigkeit im Bereich des Multiprojektmanagements, d. h. Koordinierung eines Gesamtvorhabens, bestehend aus mindestens 3 inhaltlich zwar zusammenhängenden, jedoch organisatorisch voneinander unabhängigen, parallellaufenden Projekten;
(d) mindestens 500 Personentage Tätigkeit bei Projekten mit der deutschen öffentlichen Verwaltung als Auftraggeber; öffentliche Verwaltung umfasst dabei die unmittelbare Staatsverwaltung (Bund, Länder und deren Behörden) sowie die mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Nachweise für die geforderten Erfahrungen gemäß lit. (b) bis (d): mindestens eine (1) Referenz aus den letzten acht Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist; die Erfahrungen gemäß lit. (b) bis (d) können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden;
Hinweis: Sämtliche Nachweise sind dem Formular „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) als gesonderte Anlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formulare:
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die beigefügten Formulare zu verwenden (Teilnahmeantrag samt Anlagen 1 bis 6). Neben den geforderten Unterlagen sind erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beizufügen.
2. Textform
Für den Teilnahmeantrag und dessen Anlagen gilt die Textform gemäß § 126b BGB. Eine Signatur (fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur) oder handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Zwingend ist jedoch, dass auf sämtlichen Teilnahmeunterlagen der Name des Bewerbers und im Unterzeichnungsfeld der Name derjenigen Person angegeben ist, die die betreffende Erklärung für das Unternehmen abgibt. Dies gilt entsprechend für sämtliche Erklärungen von Bewerbergemeinschaften / deren Mitgliedern, Unterauftragnehmern und Eignungsverleihern.
3. Bewerbergemeinschaft:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat das Formular „Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) zu unterzeichnen. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB mit den Formularen der Anlage 3 und Anlage 6 zum Teilnahmeantrag individuell nachweisen. Zur Erfüllung der übrigen Eignungskriterien (Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag nur soweit aus, wie der jeweilige Abschnitt für dieses Mitglied zutrifft. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerbergemeinschaft unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichter Unterlagen.
4. Eignungsleihe:
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Eignungsverleiher, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft eignungshalber beruft, bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen und nachzuweisen, dass ihm / ihr die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel und Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu hat der Eignungsverleiher das Formular „Eignungsleihe“ (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem muss der Eignungsverleiher seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung sowie der Teilnahmebedingungen unter Verwendung der Formulare Anlage 4 und Anlage 5 zum Teilnahmeantrag in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung darauf beruft. Schließlich muss der Eignungsverleiher seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe des Abschnitts III.1.1) dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebedingungen unter Verwendung der Formulare Anlage 3 und Anlage 6 zum Teilnahmeantrag individuell und vollständig nachweisen.
5. Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer einzusetzen, so müssen deren Name sowie Art und Umfang der Leistungen, die von dem jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des verbindlichen Angebots angegeben werden. Außerdem hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft spätestens mit Abgabe des verbindlichen Angebots durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers nachzuweisen, dass ihm / ihr die erforderlichen Leistungen dieses Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen. Diese vom Unterauftragnehmer eigens zu erstellende und zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung ist dem Angebot als Anlage beizufügen; auch hierfür gilt die Textform nach § 126b BGB.
Schließlich muss jeder Unterauftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des verbindlichen Angebots nachweisen, dass in seiner Person keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Unterauftragnehmer hat hierzu das Formular in Anlage 6 zum Teilnahmeantrag auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, der / die Unterauftragnehmer für die Leistungserfüllung einsetzen will, steht es frei, die vorgenannten Angaben und Nachweise zu den Unterauftragnehmern bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDBDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.