Leerung von Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0335
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leerung von Parkscheinautomaten
Leerung von Parkscheinautomaten im Düsseldorfer Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1.11.2021 – 31.10.2022 und Verlängerungsoption.
Stadtgebiet Düsseldorf
Leerung von zur Zeit ca. 500 Parkscheinautomaten im Düsseldorfer Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1.11.2021 – 31.10.2022 und Verlängerungsoption.
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung
— über eine dem Leistungsumfang betreffende betriebliche Infrastruktur,
— die fachspezifischen Fähigkeiten, die nötig sind, um die angebotene Leistung zu erbringen,
— eine mehrjährige Erfahrung in Geldtransport- und Kassenwesen,
— die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Werttransportunternehmen,
— über die Betreuung und Kontrolle der Mitarbeiter vor Ort.
2. Der Auftragnehmer muss eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachweisen.
3. Auflistung von Referenzen (mind. 3) von Projekten dieser Art
Die Liste muss mindestens enthalten:
— Zeitpunkt und Dauer der Leistungserbringung,
— Umfang der Aufträge,
— Adresse des Auftraggebers inklusive Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.
4. Eigenerklärung, dass der zu erbringende Leistungsumfang eine dem Standard der Stadt Düsseldorf entsprechenden EDV und Kommunikationsausstattung zur Abwicklung und Vorbereitung geförderter und vorhandener Daten beinhaltet (siehe Anlage 4).
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.