Prüfung Factoringinstitute Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0295
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung Factoringinstitute
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei 6 Finanzdienstleistungsinstituten i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring) im Gesundheitswesen.
Factoringinstitut mit Hauptsitz in Süddeutschland
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Factoringinstitut mit Hauptsitz in Süddeutschland.
Factoringinstitut mit Hauptsitz in Süddeutschland
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei 2 Finanzdienstleistungsinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring) im Gesundheitswesen.
Factoringinstitut mit Hauptsitz im Westen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring) im Gesundheitswesen.
Factoringinstitut mit Hauptsitz im Westen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring) im Gesundheitswesen.
Factoringinstitut mit Hauptsitz im Westen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG (Factoring) im Gesundheitswesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
Eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solcher eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer abgegeben hat.
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
Eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solcher eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer abgegeben hat.
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
Eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solcher eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer abgegeben hat.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen““ zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter“ zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRD7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]