Feuerwehrgerätehaus Fley-Halden-Herbeck, Sauerlandstr. 66, 58093 Hagen, Honorarleistung Architekt LPH 5-8 EU VgV OPL Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-18-12-00-EU-VV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Fley-Halden-Herbeck, Sauerlandstr. 66, 58093 Hagen, Honorarleistung Architekt LPH 5-8 EU VgV OPL
Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den Neubau wurde am 9.12.2020 erteilt.
Mit der Erstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley-Halden-Herbeck und der Jugendfeuerwehrgruppen, wird nach den schon fertiggestellten und übergebenen Feuerwehrgerätehäusern in Haspe-Tücking-Wehringhausen, Vorhalle, Dahl, Eckesey, Haßleyer Straße und Berchum -Garenfeld, nun der 7. Baustein im Rahmen eines Gesamtprogrammes zur Sicherstellung des Rettungs- und Katastrophenschutzes für die o. a. Stadtbereiche realisiert. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß heutigem Standard für den Rettungs- und Katastrophenschutz erfüllen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen oder „Objektplanung Gebäude“ gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung:
„Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße 66 in Hagen“ in den LPH 5 - 8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III — Mitte fest.
Hagen Sauerlandstraße 66
58093 Hagen
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung Industriestraße. Insgesamt bietet das Gebäude ca. 1 500 qm Nutzflächen, die eine Gesamtkubatur von ca. 9 500 m3 ergeben. Das Gebäude ist etwa 63 m lang, 14 m breit und 11 m hoch. Es umfasst den etwa 17 m langen, dreigeschossigen Sozialbereich und den etwa 46 m langen, 2-geschossigen Hallenbereich. Bei dem dreigeschossigen Gebäude befinden sich die Stellplatzbereiche für alle Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren im Erdgeschoss. Oberhalb und seitlich der Abstellhalle liegen die Lager, Schulungs-, Dusch- und Umkleidebereiche. Außerhalb des Gebäudes ist eine separat gegründete stählerne Fluchttreppe angeordnet.
Die Ausführung erfolgt als massive Konstruktion aus Mauerwerk und Stahlbeton in Ortbeton-, Halbfertigteil- und Vollfertigteilbauweise. Als Dachkonstruktion ist ein in Holzbauweise ausgeführtes Tonnengewölbe mit einer Kalzip Dacheindeckung vorgesehen. Die Aussteifung erfolgt über Wand- und Deckenscheiben und die Gründung als Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium — Name: Darstellung des Büros und des Projektteams [...]/Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium — Name: persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung [...]/Gewichtung: 15 %;
Qualitätskriterium — Name: Vorschläge zur Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise [...]/ Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Konzeptionelle Ansätze zur Wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme [...]/ Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Konzeptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne [...]/Gewichtung 20 %;
Qualitätskriterium — Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe [...]/Gewichtung 15 %;
Kostenkriterium — Name: Wertungskennzahl (Honorar) = (Bewertungssumme*1000)/(Gesamthonorar/1000)/Gewichtung: 100 %.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LHP 5 -8) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB. Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Leistungsphase 5 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 6 - 8 für die Objektplanung Gebäude werden als 2. Stufe durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 02 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
— Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers/- Geschäftsführers,
— Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/-Geschäftsführers oder Projektleiters,
— Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.
— Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat),
— Nachweis Berufshaftpflicht § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021:
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden),
— Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig,
— Erklärung über den Umsatz Umsatz „Objektplanung Gebäude“ mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV 2021), MS Office Software ab 2007, CAD Software (2007 dwg-2013dwg), Terminplanung kompatibel mit pro Plan 6;
— Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und stellv. Projektleitung des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur (oder vergleichbar),
— Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021),
— Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021).
Fachliche Eignung
— Persönliche Erfahrung des PL (max. 8 Punkte),
— Persönliche Erfahrung des stellv. PL (max. 4 Punkte),
— Persönliche Erfahrung der OÜ (max. 6 Punkte).
Vergleichbare Referenz in dem Bereich „Objektplanung Gebäude“,
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 24 Punkte),
— Art der Leistung (max. 6 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 6 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 66 Punkte..
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
„Objektplanung Gebäude“ — die eingereichten Referenzen müssen in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für einen Neubau im Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ für Objekte gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit mind. einer HZ II und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen 5 - 8,
— eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen von mind. 3,0 Mio EUR netto (Baukosten KG 300-400).
Gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2; Architekt/Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EB und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YYBZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.