Projekt „Erstellung eines Zertifikatmoduls für Primärsysteme zur Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt „Erstellung eines Zertifikatmoduls für Primärsysteme zur Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten“
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMG („Auftraggeberin“), hat ein Konsortium mit der Erstellung eines Systems zur Bereitstellung von digitalen Impfzertifikaten und Genesenenzertifikaten (gemeinsam als „COVID-19 Zertifikate“ bezeichnet) beauftragt. Die von der Auftraggeberin angestrebte Technische Lösung sieht vor, dass die Patientendaten über erfolgte Covid-19-Impfungen und -Genesungen von den örtlichen Arztpraxen in die von diesen verwendeten elektronischen Praxisverwaltungssysteme („PVS“) in bewährter Weise eingepflegt werden und über ein Modul ein COVID-19 Zertifikat mittels einer Schnittstelle über das bereits in Entwicklung befindliche System des COVID-19 Zertifikats erstellt wird.
Die schnellstmögliche Entwicklung und Implementierung der digitalen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen am Markt vorhandenen PVS und dem System des COVID-19 Zertifikats sowie anschließende IT-Supportleistungen sind Gegenstand dieses Zulassungsverfahrens.
DEUTSCHLAND
Im Zuge der Bekämpfung der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie plant die Europäische Kommission die Einführung eines EU-weit anerkannten, digitalen Impf-/Genesenenzertifikats für den Nachweis erfolgter Impfungen gegen und Genesungen von Covid-19. In Deutschland ist die technische Einführung bereits vor Inkrafttreten des EU-Rechtsaktes geplant. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit („Auftraggeberin“), hat ein Konsortium unter der Leitung der IBM Deutschland GmbH mit der Erstellung eines den geplanten EU-Vorgaben entsprechenden Systems zur Bereitstellung von digitalen Impfzertifikaten und Genesenenzertifikaten für das Gesundheitswesen in Deutschland (nachfolgend gemeinsam als „COVID-19 Zertifikate“ bezeichnet) beauftragt. Die von der Auftraggeberin angestrebte technische Lösung sieht vor, dass die Patientendaten über erfolgte Covid-19-Impfungen und -Genesungen von den örtlichen Arztpraxen in die von diesen verwendeten elektronischen Praxisverwaltungssysteme („PVS“) in bewährter Weise eingepflegt werden und über ein Modul ein COVID-19 Zertifikat mittels einer Schnittstelle über das bereits in Entwicklung befindliche System des COVID-19 Zertifikats erstellt wird. Dadurch soll es möglich werden, den Patientinnen und Patienten ein COVID-19 Zertifikat aus der gewohnten PVS-Umgebung heraus bereitzustellen.
Die schnellstmögliche Entwicklung und Implementierung der digitalen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen am Markt vorhandenen PVS und dem System des COVID-19 Zertifikats sowie anschließende IT-Supportleistungen sind Gegenstand des vorliegenden Zulassungsverfahrens (auch als „Open House-Verfahren“ bezeichnet). Die Auftraggeberin ruft dabei eine grundsätzlich nicht beschränkte Anzahl von interessierten Unternehmen („Bieter“) auf, Angebote für den Abschluss eines „Vertrages über die Erstellung eines Zertifikatmoduls für Primärsysteme zur Ausstellung von COVID-19 Zertifikaten“ (nachfolgend als „Vertrag7 bezeichnet) abzugeben. Die Auftraggeberin wird grundsätzlich mit jedem Bieter, der ein Angebot nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen für das Zulassungsverfahren („TbZ“) nebst Anlagen (nachfolgend gemeinsam auch als „Verfahrensunterlagen“ bezeichnet) abgegeben hat, und der die geforderten Eignungsnachweise erbringt, einen Vertrag schließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug: Aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug, nicht älter als eine Woche; bei fehlender Eintragungspflicht ist diese mittels formloser Eigenerklärung zu bestätigen (vgl. im Übrigen die Angaben in den „Teilnahmebedingungen für Zulassungsverfahren“).
2. Nachweis IT-Haftpflichtversicherung: Nachweis über das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR (vgl. im Übrigen die Angaben in den „Teilnahmebedingungen für Zulassungsverfahren“).
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Formblatt):
Eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in Anlehnung an §§ 123, 124 GWB ist vom Bieter unter Verwendung von Formblatt 2 abzugeben. (vgl. im Übrigen die Angaben in den „Teilnahmebedingungen für Zulassungsverfahren“).
4. Eigenerklärung PVS-Software: Eigenerklärung über PVS-Software gemäß § 295 Abs. 4 SGB V (gemäß Formblatt): Der Bieter hat unter Verwendung von Formblatt 3 zu versichern, dass er Anbieter einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen PVS-Software für Arztpraxen ist, die auf einen regelmäßigen Arzt-Patienten-Kontakt ausgelegt sind (vgl. im Übrigen die Angaben in den „Teilnahmebedingungen für Zulassungsverfahren“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da die Anzahl der Bieter, die einen Auftrag erhalten können, nicht begrenzt ist und die Auftraggeberin keine Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten/Unternehmen trifft (es existieren entgegen der Angabe in Ziffer II.2.5) keine Zuschlagskriterien), handelt es sich bei dem vorliegenden Zulassungsverfahren nicht um ein Vergabeverfahren i.S. der Richtlinie 2014/24/EU und der §§ 97 ff. GWB, so dass die Vorschriften über Vergabeverfahren keine Anwendung finden.
Das hiesige Zulassungsverfahren gestaltet sich hingegen nach den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen über das Open House-Verfahren.
Die vorliegende Bekanntmachung dient ausschließlich der Sicherstellung einer größtmöglichen Transparenz des Zulassungsverfahrens. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird das Formular der Auftragsbekanntmachung verwendet. Eine Festlegung auf eine bestimmte Art eines regulären Vergabeverfahrens wird dadurch weder bewirkt noch ist diese bezweckt. Soweit im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung bestimmte Begrifflichkeiten aus dem Kartellvergaberecht (wie etwa „Offenes Verfahren“)
Verwendet werden, erfolgt dies ausschließlich aus zwingenden technischen Gründen des Formulars zum elektronischen Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Auch die in dieser Bekanntmachung genannten Termine und Fristen sind aus zwingenden technischen Gründen eingetragen worden und sollen (mit Ausnahme der Angebotsfrist) keine Gültigkeit in dem hiesigen Zulassungsverfahren haben.
Die Einreichung des Angebots hat entgegen der Angaben in Abschnitt I.3) nicht über die aus technischen Gründen zwingend zu nennende Vergabeplattform, sondern per E-Mail an die Adresse [removed] zu erfolgen.
Die exakte Laufzeit des verfahrensgegenständlichen Vertrages (vgl. Ziff. II.2.7)) richtet sich nach dem Zeitpunkt des Beitritts zum Zulassungsverfahren und des Vertragsschlusses. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Annahme des Angebots des Bieters durch die Auftraggeberin und endet am 30. Juni 2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]