Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen (Full Service)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen (Full Service)
Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – Auftragserweiterung.
Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit am Dienstsitz Berlin; u. a.
— Beratung, Planung, Durchführung und Weiterentwicklung von Informationsmaßnahmen,
— Abwicklung (einschl. Überwachung) von Mediaschaltungen,
— Gewährleistung der Erfolgskontrolle bei den durchgeführten Maßnahmen,
— Unterstützung bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie,
— Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung von Evaluationskonzepten,
— Unterstützung bei der Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von Anwendungen für mobile Betriebssysteme (z. B. Apps u. E-Books).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Wegen unvorhergesehener zusätzlicher Bedarfe während der Pandemie war der bestehende Vertrag gemäß § 132 Absatz 2 Nummer 3 GWB anzupassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen unvorhergesehener zusätzlicher Bedarfe während der Pandemie war eine Vertragsanpassung gemäß § 132 Absatz 2 Nummer 3 GWB erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrag endet 20 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB).