FE 82.0749/2020 — Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 82.0749/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0749/2020 — Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022
FE 82.0749/2020 — Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022l.
„Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022“
Problem /Ausgangslage
Die Häufigkeit der Smartphone-Nutzung bei Pkw-Fahrern wurde im Projekt FE 82.0713/2018 erstmals für das Jahr 2019 nach einem zuvor entwickelten Erhebungskonzept (FE 82.0670/2016) erhoben. Diese Erhebung soll für das Jahr 2022 wiederholt werden, so dass Veränderungen bei der Smartphone-Nutzung durch Pkw-Fahrer abgebildet werden können. Für die Erfassung der Häufigkeit der Smartphone-Nutzung bei Radfahrern und Fußgängern wurde im Projekt FE 82.0707/2017 ein Erhebungskonzept entwickelt und erprobt, mit dem eine regelmäßige Erhebung der Smartphone-Nutzung bei diesen Verkehrsteilnehmern im Sinne eines Monitorings erfolgen kann.
Ziel / Nutzen
Ziel des Projektes ist eine Zusammenführung der Erhebungen für Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger sowie die Ermittlung der Smartphone-Nutzung aller drei Verkehrsteilnehmergrup-pen für das Jahr 2022. Dabei sollen die in der Pkw-Erhebung 2019 gewählten acht Erhebungsregionen (FE 82.0713/2018) beibehalten und gemäß der in FE 82.0707/2017 vorgeschlagenen Kriterien um weitere Erhebungsregionen ergänzt werden.
Die Auswahl der neuen zusätzlichen Erhebungsregionen sowie der konkreten Standorte für Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger soll in einem ersten Schritt in 2021 stattfinden. Hierzu ist ein detailliertes Kompendium zu erstellen, das als Durchführungsanweisung dient, so dass künftige Erhebungen in identischer Weise wiederholt werden können. Die Beobachtungen der Smartphone-Nutzung sollen für alle drei Verkehrsteilnehmergruppen im Jahr 2022 stattfinden.
Um die Vollständigkeit der Erhebungen sicherzustellen, ist ein Qualitätssicherungskonzept vorzusehen. Dadurch sollen mögliche Erfassungsprobleme sehr zeitnah identifiziert werden, um Datenausfälle zu minimieren oder ggfs. durch Ersatzzählungen auszugleichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0749/2020 - Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.