BLB DU/Erweiterung Amts- und Landgericht Duisburg/Objektplanung Gebäude und Innenräume (020-21-00310) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-21-00310
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU/Erweiterung Amts- und Landgericht Duisburg/Objektplanung Gebäude und Innenräume (020-21-00310)
Einstufiger, nicht offener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem Verhandlungsverfahren „Erweiterung Land- und Amtsgericht Duisburg“.
Die Funktionen des Amts- und Landgerichts Duisburg (ALG), sowie des allgemeinen sozialen Dienstes (AsD) sind derzeit dezentral im Stadtgebiet verteilt. Sie sollen zukünftig zentral in einem Justizzentrum am Standort König-Heinrich-Platz zusammengefasst werden. Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs ist ein Erweiterungsbau auf der Fläche der ehemaligen Justizvollzugsanstalt mit direkter Anbindung an das bestehende, denkmalgeschütze Gebäude des Land- und Amtsgerichts vorgesehen. Das genehmigte Raumprogramm sieht einen Raumbedarf von 12 730 m2 Programmfläche für 461 Mitarbeiter der 3 Organisationseinheiten Amtsgericht, Landgericht und allgemeiner sozialer Dienst vor.
Davon sind 4 162 m2 Programmfläche für 129 Mitarbeiter im Neubau unterzubringen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Architektinnen.
Als Teilnehmerzahl des Planungswettbewerbes wird eine Begrenzung auf 12 Teilnehmer vorgesehen. Die teilnehmenden Büros werden über ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt.
Folgende Leistungen sind seitens des Auftragnehmers zu erbringen:
Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§34 HOAI) für die Leistungsphasen 1 bis 9. Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Direkt beauftragt werden die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§34 HOAI) für die Leistungsphasen 1 und 2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer ist insgesamt auf 12 beschränkt.
Die 12 Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber, die einen form- und fristgerechten Teilnahmeantrag eingereicht und ihre Teilnahmeberechtigung (s. u.) nachgewiesen haben, gemäß den Bewertungskriterien ausgewählt.
Wenn mehr als eine Bewerbung punktegleich auf dem 12. Rang der Bewerberliste steht, wählt der Auslober durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus.
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen – durch die Bildung eines Mittelwertes – berücksichtigt. Die Bewertungskriterien sind der Eignungmatrix zu entnehmen. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, Nachrücker Rücken im Falle einer Absage nach.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
— drei Referenzen für die Objektplanung Gebäude, davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad,
— Honorarzone IV und 2 Referenzen mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone III oder höher. Bei allen 3 Referenzen müssen jeweils mindestens 4 Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume,
— gem. HOAI erbracht worden sein. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungsphase 8 in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde.
Es ist der Bewerberbogen abzugeben mit folgenden Unterlagen:
— Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
— Teilnahmeantrag,
— Anlage 1: Interessen und Beteiligungen,
— Anlage 2: Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3: Erklärung zwingender Ausschluss,
— Anlage 4: Erklärung Ausschluss,
— Anlage 5: Haftpflicht zzgl. Nachweis der Deckungszusage der Versicherung,
— Anlage 6: Referenzformblätter für Unternehmensreferenzen,
— Anlage 7: Erklärung zur technischen Ausstattung,
— Anlage 8: Erklärung Nachunternehmer.
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern max. 12 Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren auffordern. Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und nicht diskriminierender Eignungskriterien gemäß Eignungsmatrix.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix.
Architekt*in gem. der RL 2005/36/EG:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen des Wettbewerbs stehen vor allem die konzeptionellen, funktionellen und gestalterischen Aspekte im Vordergrund. Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
— Städtebauliche Qualität,
— Architektur- und Gestaltqualität/Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb,
— Nachhaltigkeit und energetische Qualität.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV). Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 40 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 60 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
— Umgang mit den Empfehlungen des Preisgerichts und der Bauherren und Nutzerhinweise 10 %,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 3 %,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 3 %,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 3 %,
— Erläuterungen zur Integration der Nutzer in den Planungsprozess 3 %,
— Erläuterungen zum Bauablauf bei laufendem Betrieb 3 %,
— Baukosten 10 %,
— Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 5 %,
— Angebot 20 %.
Der Auftraggeber behält sich vor etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— eine Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— eine Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag“ mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [removed]