Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 1895/20
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 248-617445)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ksv-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämme entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung).
Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme beinhaltet.
Die Leistungen zur Erfüllung der ab 1.1.2029 u. a. für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen bestehenden Verpflichtungen gem. AbfKlärV 2029 sind nicht Teil des Auftrags. Bis zum 31.12.2028 entsorgt das zu gründende Tochterunternehmen (TU) die bei der Verbrennung entstehende Asche. Zur Erfüllung der ab 1.1.2029 für Klärschlammverbrenner bestehenden Verpflichtungen gem. AbfallKlärV 2029 (Phosphor-Recycling oder Aschemonodeponierung) beauftragt das TU die KSV OWL mit der Entsorgung der bei der Verbrennung der von ihr gelieferten Klärschlämmen entstehenden Klärschlammverbrennungsaschen ab dem 1.1.2029 entsprechend den Vorgaben der AbfKlärV 2029.
Die Entsorgung der Klärschlämme beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
Der Entsorgungsvertrag Klärschlamm und der Entsorgungsvertrag Asche können mehrmals verlängert werden. Die Entsorgungsverträge verlängern sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung die Verträge vollständig zu kündigen.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Verbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kritierien sind teilweise in Unterkritieren unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 bis 6 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage (Gewicht 40 %): Bei der Bewertung werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die den unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen,
— Beleg über die technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Gewicht 45 %): Bewertet wird die Genehmigungslage betreffend das Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage im Hinblick auf die KVA. Für die Bewertung ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein. Es werden ausschließlich Grundstücke bewertet, die die unter Ziff. III.1.3) hierzu genannten Mindestanforderungen erfüllen,
— Beleg über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %): Das Auswahlkriterium ist in 3 Unterkriterien unterteilt (je 5 %). Bewertet werden, jeweils hinsichtlich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz, die durchschnittliche Umsatzrendite und die durchschnittliche Eigenkapitalquote.
Die Kriterien sind teilweise in Unterkriterien unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz (Dezimalzahl) der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
2. Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mindestens 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein. Die Laufzeit des regulären Betrieb muss mindestens ein Jahr betragen.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den Mindestanforderungen entspricht. Im Rahmen des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das Grundstück relevant, das später als Standort der KVA dienen und als solches im Eigentum des TU stehen soll bzw. für das ein Erbbaurecht zu Gunsten des TU bestellt ist. Sofern ein Bewerber sich mit mehreren Grundstücken bewirbt, die alternativ für den Standort der KVA und eine Übereignung an das TU in Betracht kommen, geht lediglich das bestbewertete Grundstück in die Auswahlbewertung ein.
Nachweis: Eigenerklärungen des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage und Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u. a. Raumordnung, Bauplanungsrecht). Eine Stellungnahme zur möglichen immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit ist im Rahmen der Mindestanforderungen nicht erforderlich. Nur sofern sie bereits vorliegt, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Kriterium: Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers zu Referenz(en) über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in der Bewerbungsunterlage, die den unten genannten Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm). Nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.:
Der Bewerber muss über ein Grundstück verfügen, dass den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht:
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig sein. Es muss möglich sein, dass die KVA auf dem Grundstück immissionsschutzrechtlich zulässig ist,
— Das Grundstück sollte im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen. Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage vorlegen, die die nachstehenden Mindestanforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt.
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss mind. 1 Jahr vor Einreichung des Teilnahmeantrags aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein,
— Die Laufzeit des regulären Betriebs muss mind. 1 Jahr betragen. Bei der Bestimmung der Laufzeit des regulären Betriebs gelten geplante Revisionsstillstände und ungeplante Nichtverfügbarkeiten unter 30 Tagen nicht als Unterbrechung des regulären Betriebs.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben. Als Nachweis nicht ausreichend sind Referenzen über reine Maklertätigkeiten und Streckengeschäfte. Die Möglichkeit, Streckengeschäfte im Rahmen der Eignungsleihe als Referenz anzugeben, bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass die „kurze Beschreibung“, die unter Ziff. II.1.4) der Änderungsbekanntmachung angezeigt ist, durch diese Änderungsbekanntmachung geändert wird (siehe unter VII.1.2) und daher nicht mehr aktuell ist.