Firewalls für eine Netzwerksegmentierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-025-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewalls für eine Netzwerksegmentierung
Vertrag über die Lieferung und Unterstützung bei der Einrichtung von Firewalls für eine Netzwerksegmentierung inkl. Wartung und Support.
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Die SWD betreibt ein Standortübergreifenden Layer3 Netz welches mit OSPF geroutet wird. Es werden dabei Switche von Alcatel Lucent Enterprise mit 10, 40 und 100 GBit Links im backend eingesetzt. Es werden dabei auch Firewalls von Sophos und ForitNet eingesetzt. Ein Management des Netzwerks findet dabei unter anderen durch den FortiManager und die FortiAnalyzer statt.
Ziel ist es im produktiven Netz eine Nord Süd Firewall zwischen Rechenzentrum und Access Netz zu implementieren. Dazu soll die notwendige Hardware beschafft und das Netzwerk integriert werden um die relevanten Teile des Zonen-Soll-Konzept und des Zonenzugriff-Konzepts umzusetzen.
Für ein Teilprojekt dieses Vorhabens soll eine sog. Nord/Süd Trennung durchgeführt werden. Hierfür sollen die entsprechenden Geräte in Form eines Firewallsystems – inklusive Engineering für die Konzeptionierung der Grundinstallation und die Inbetriebnahme – beschafft werden. Das System soll möglichst dem neuesten Stand der Technik entsprechen und so leistungsfähig sein, dass ggf. mehrere QSPF+-Links performant und redundant bedient werden können, da durch diese Geräte erhebliche Anteile des im Unternehmen anfallenden Verkehr fließe. Das System soll zudem erweiterbar sein und eine hohe Kompatibilität zu heterogenen Infrastrukturen aufweisen -
Wartung/Pflege mindestens 36 Monate mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur
3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können
4. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
5. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
6. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung
7. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen
8. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde
9. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
10. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
11. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
12a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
13a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
Bitte beachten Sie die Datei „Eigenerklärung Netzwerksegmentierung“.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14. Auflistung von Referenzprojekten – unter Angabe des Umfangs der Leistungen,
15. Nachweis DIN EN ISO 9001,
16. Nachweis DIN ISO/IEC 27001,
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRY34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.