Ausstattungen (Mobiliar) der Flüchtlingswohnheime aus Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0020-1000-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattungen (Mobiliar) der Flüchtlingswohnheime aus Rahmenvereinbarung
Einfaches Mobiliar wie Betten, Tische, Stühle und Schränke sowie Textilien wie Bettwäschegarnituren und Matratzen. Weitere Details siehe Vertragsunterlagen.
Ausstattungen (Mobiliar) der Flüchtlingswohnheime aus Rahmenvereinbarung Köln
Einfaches Mobiliar wie Betten, Tische, Stühle und Schränke sowie Textilien wie Bettwäschegarnituren und Matratzen. Weitere Details siehe Vertragsunterlagen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug Auszug aus dem Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem die Bieterin ansässig ist, aus dem aus dem hervorgeht, dass die Bieterin Leistungen aus dem Bereich der Möbelbranche erbringen kann. Sollte dies aus dem Handelsregister nicht hervorgehen, so ist zusätzlich ein offizieller Nach-weis (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Innung etc.) vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate vor Eröffnungstermin sein.
Übersicht über die in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Mobiliar) vergleichbar sind. Aus der Übersicht muss der der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein. Es sind mindestens ein Referenzgeber je Geschäftsjahr zu benennen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftragsabwicklung der einzelnen Bestellungen (alle Stadt Köln) erfolgt „online“ aus der E-Procurement-Plattform cMarket. Hierzu sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Zudem ist es erforderlich, dass der Südwestfalen-IT (SIT) als Betreiberin der E-Procurement-Plattform eine durch das zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Erfassung als steuerpflichtiger Lieferant im Sinne des § 22 f Absatz 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) einmalig vorgelegt wird, sofern bei der SIT diese Bescheinigung noch nicht vorliegen sollte.
Mit Abgabe des Angebotes sichert der Bieter die Einstellung der Rahmenvertragsartikel in cMarket zu. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt – siehe dort Anlagen 5 und 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEXN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU