Projekt 483: TaSK – Testtool für die automatisierte Prüfung der Sicherheit von Kommunikationsprotokollen Referenznummer der Bekanntmachung: P 483
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 483: TaSK – Testtool für die automatisierte Prüfung der Sicherheit von Kommunikationsprotokollen
Ziel des Projekts ist die Erstellung eines konfigurierbaren Prüfwerkzeugs zur Durchführung von Konformitätstests auf Basis der Technischen Richtlinie TR-03116-TS. Das Testtool muss modular aufgebaut sein, um die Weiterentwicklung und Anwendbarkeit in verschiedenen Testszenarien effizient zu ermöglichen.
Prüfstellen müssen durch dieses Prüfwerkzeug in die Lage versetzt werden verschiedene Prüflinge aus unterschiedlichen anwendungsspezifischen Szenarien, effizient und effektiv auf Konformität zu prüfen.
Ferner muss es Herstellern von Prüflingen die Möglichkeit bieten, entwicklungsbegleitend eigenständige Prüfungen durchführen zu können. Daher ist es notwendig, dass der Quellcode des Prüfwerkzeugs frei verfügbar gemacht wird.
Das Testtool selbst soll bei TLS-Implementierungen gleichermaßen die Herstellerangaben als auch unmittelbar die Konformität mit den Technischen Richtlinien des BSI überprüfen. Abschließend dient die Überprüfung von Prüflingen auch der Evaluation und Verbesserung der Technischen Richtlinien selbst.
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II.1.6).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines vom Testbed zu untersuchenden Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Bereichen gesammelt haben:
1. Konformitätstests,
2. TLS-Implementierungen,
3. Umsetzung Technischer Richtlinien,
4. elektronische Identitäten.
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
26 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Besondere Bewerbungsbedingungen
Nr. Kriterien
— Auftraggeber inkl. Fach- oder Organisationsbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Die Darstellung sollte 2 DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Die Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens 3 geeignete Referenzen aus mindestens 3 der 4 genannten Bereiche vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens die Bereiche „Konformitätstests“ und „TLS-Implementierungen“ umfassen. Die Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
III. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.