Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Schlossplatz Detmold Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0135-6.0.50
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Schlossplatz Detmold
Die Stadt Detmold beabsichtigt im Rahmen der ISEK-Maßnahme 4.3 „Schlossplatz Detmold – Aufwertung des öffentlichen Raumes in der denkmalgeschützten Parkanlage“ einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb auszuloben.
Heute bestehen denkmalpflegerische, funktionale und gestalterische Defizite. Gleichzeitig soll der Schlossplatz intensiver in das Stadtleben integriert werden.
Der etwa 1,8 Hektar große, als Gartendenkmal eingetragene Schlossplatz befindet sich teils in städtischem Eigentum, teils im Besitz des Fürstenhauses Lippe, das Fürstenhaus erklärt sich bereit, auch auf seinen Flächen die Umsetzung von Maßnahmen zuzulassen.
Es wird ein einphasiger, nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt; vorgesehen sind 15 Teilnehmer, davon sind 5 vorab gesetzt. Bei mehr als 10 Bewerbungen entscheidet das Los über die Teilnahme. Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Gegenstand des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags sind Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – Abschnitt 2: Freianlagen (Leistungsbild: § 38; Honorare § 39); ferner ggf. Ingenieurleistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln unter der Nummer W 40/21 RPW 2013 bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Berechtigung des Bewerbers zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“,
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA),
c) Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Überplanung einer bestehenden Parkanlage (min-destens Vorentwurf bis Ausführungsplanung), Anrechenbare Kosten über [Betrag gelöscht] EUR, Honorarzone IV, Fertigstellung nach dem 1.1.2006 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA). Der Nachweis kann auch in Form der Eignungsleihe nach § 47 VgV erbracht werden.
d) Eigenerklärungen zu:
— Berufshaftpflichtversicherung,
— Bieter-/Arbeitsgemeinschaften,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB,
— Nichtvorliegen von Interessenkonflikten nach § 6 VgV.
Ergänzung:
Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.2.2) angegebenen Frist einen vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen einreichen. Die hierfür zu verwendende Teilnahmeantrag kann unter https://www.vergabe-westfalen.de heruntergeladen werden (Vergabemarktplatz Westfalen). Der Teilnahmeantrag muss zwingend über das Bietertool der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.3) eingereicht werden. Auf anderem Wege (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben.
Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich der Auslober eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor. Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Näheres siehe Abschnitt VI.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien werden mit der Wettbewerbsauslobung abschließend bekannt gegeben und umfassen voraussichtlich:
— Identität, Umgang mit dem Gartendenkmal,
— Einbindung in das Umfeld,
— Gestaltqualität, Maßstäblichkeit,
— Nutzungskonzept; Entwicklungsfähigkeit,
— Resilienz, Klimaanpassung,
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Herstellungskosten, Pflege und Unterhaltung.
Die Preisgeldsumme beträgt brutto [Betrag gelöscht] EUR, folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Bei Preisträgern aus dem Ausland wird die Umsatzsteuer vom Auslober abgeführt.
Dem Preisgericht bleibt unter der Voraussetzung eines einstimmigen Beschlusses eine abweichende Verteilung der Preise (und ggf. Anerkennungen) vorbehalten. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens auf Rechnung der Preisträger an den Auslober.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind,
— ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein.
Voraussichtliche Terminkette
— Benachrichtigung Auswahl 8.7.2021,
— Bereitstellung der Unterlagen 23.7.2021,
— Kolloquium 19.8.21021,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 15.10.2021,
— Preisgericht 4.11.2021.
Wettbewerbsleistungen:
— 5 Blätter DIN A1,
— 2 Visualisierungen,
— Erläuterungsbericht,
— Kostenermittlung.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 2-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Der Auftraggeber behält sich vor etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen.
Die Freianlagen werden der Honorarzone V zugeordnet, das Honorar sollte den Mindestsatz der Honorarzone zuzüglich max. 20 % Umbauzuschlag nicht überschreiten. Die Einordnung der Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben.
Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Ausführungsplanung bis Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel.
Mit der Bewerbung erklärt sich der Bewerber bereit, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen. Die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung ist bis Mai 2022 zu erbringen, die bauliche Umsetzung soll im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen anderen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert, u. a.:
— Erklärung DSVGO,
— Erklärung Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen,
— Anfrage nach § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen.
Der Auftraggeber/Auslober behält sich vor, zur Einhaltung der jeweiligen Schutzbestimmungen gegen die Corona-Pandemie Preisrichtervorgespräch, Kolloquium, Preisgerichtssitzung und Verhandlungsgespräche in digitalen Formaten durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDC9GA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB muss ein Nachprüfungsauftrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe eingelegt werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Bei der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsauftrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eingelegt werden. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de