Handschuhsystem, Rahmenvereinbarung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.bwbm.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.bwbm.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bekleidungszentrum Süd
97772 Wildflecken,
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg
NUTS-Code DE265 Bad Kissingen,DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 518424000 Handschuhe, 18141000 Arbeitshandschuhe, 18424400 Fausthandschuhe, 18424500 Stulpenhandschuhe, 18143000 Schutzkleidung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
— Mindestbestellmenge: 17 854 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 63 900 Paar.
ASD 46775B:
— Mindestbestellmenge: 18 003 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 64 100 Paar.
ASD 46785A:
— Mindestbestellmenge: 17 854 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 63 900 Paar.
ASD 46786A:
— Mindestbestellmenge: 17 854 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 63 900 Paar.
ASD 46790D:
— Mindestbestellmenge: 14 912 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 60 100 Paar.
ASD 46796A:
— Mindestbestellmenge: 15 112 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 38 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 69 500 Paar.
ASD 46795B:
— Mindestbestellmenge: 17 432 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 31 300 Paar,
— Maximalbestellmenge: 63 400 Paar.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung),1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe),
1c) Angabe der Produktionsstätten,
1d) Angabe der Nachunternehmer,
1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung),
1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer.
Weiter siehe Sonstige Informationen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung),1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer.
Weiter siehe Sonstige Informationen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Teilnahmantrages nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung,2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrages eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe Sonstige Informationen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre:
7,4 Mio. EUR.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3a) Liste der wesentl. in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Angabe der Kontaktdaten zu den genannten Referenzen,
3b) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems,
3c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Teilnahmeantrag konkret zu benennen,
3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems der Nachunternehmer,
3e) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 5 Jahren sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bewerbers vorgelegten Referenzen beteiligt waren.
Weiter siehe Sonstige Informationen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Referenz(en) in Höhe von: 115 000 Paar und Auftragsausführung innerhalb von 18 Monaten.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems (z. B. Zertifikat ISO 9001) des Nachunternehmers,
3e) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung (Leistungsanteil des Nachunternehmers) vergleichbar sind mit Angabe des Umfangs in Stück, des Leistungszeitraums und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war.
Weiter siehe Sonstige Informationen.
Abschnitt IV: Verfahren
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. 1 Preis. Gewichtung 40
2. 2 Qualität des Angebotsmusters. Gewichtung 50
3. 3 Lieferfristen für Folgeabrufe. Gewichtung 10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind einzureichen elektronisch via https://vergabe.bwbm.de (Bietercockpit).
Weitere Information zu III.2 1), 2.2) und 2. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBm kann im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.Die BwBM behält sich vor den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Weitere Informationen zu II 2.3) Eintragung der Verlängerung um 2 x 12 Monate nach 31.10.2026, nicht nach Auftragsvergabe.
Vorgesehener Termin für das Ende der Angebotsfrist voraussichtlich bis 19.8.2021; 10.00 Uhr
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.