Konfokales-Laser-Scanning-Mikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-06EU2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokales-Laser-Scanning-Mikroskop
Im Rahmen einer Erweiterung und Neuausrichtung des Instituts für Biologie an der Universität Siegen wurde ab März 2020 eine neue Professur mit dem Schwerpunkt Human- und Neurobiologie geschaffen und der Forschungsschwerpunkt im Bereich der Neurobiologie befindet sich derzeit im Aufbau. Im Zuge der hierfür notwendigen Ausstattung der Labore soll ein konfokales Laserscanning Mikroskop beschafft werden.
Das konfokale Laserscanning Mikroskop soll in diversen Experimenten eingesetzt werden, wie in Lebendzellanalysen, z. B. um intrazellulären Transport von RNA und RNA-bindenden
Proteinen zu beobachten. Zur Aufnahme von dynamischen Prozessen in lebenden Proben sind hochauflösende, schonende Aufnahmen ohne Ausbleichen notwendig. Ferner soll das Gerät für 3-dimensionale Aufnahmen für Kolokalisationsstudien z. B. in fixierten Zell- oder Gewebeproben, wie Hirnschnitten, Zelllinien oder von Biofilmen genutzt werden. Das Gerät soll für Förster-Resonanzenergietransfer (kurz FRET)-Analysen, um eine enge Bindung zwischen Protein und RNA (mit einem Abstand von weniger als 10 nm) nachzuweisen, benutzt werden, ebenso wie für FRAP (fluorescence recovery after photobleaching) – Analysen (hierbei Lebendzellanalyse über einen Zeitraum von 220 min), um z. B. intrazellulären Transport oder Proteintranslation zu detektieren.
Ein zentraler Gesichtspunkt ist die Nutzbarkeit des Systems für Lebendzellanalysen, d. h. die Ausstattung mit einer Temperatur- und CO2-kontrollierbaren Inkubationskammer, sowie ein motorisierter Scanningtisch sind zwingend notwendig. An dem Gerät sollen diverse Messungen stattfinden, bei denen eine geringe Signalstärke zu erwarten ist (z. B. RNA). Daher sind sowohl sensitive Detektionsverfahren mit hohem Signal-Rausch-Verhältnis, als auch eine Präparat-schonende (geringes Bleaching) und schnelle Arbeitsweise (hohe Scangeschwindigkeit) von größter Wichtigkeit.
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Das Konfokale-Laser-Scanning-Mikroskop muss durch den Bieter im Labor AR-T0002 der Universität Siegen, Adolf-Reichwein-Str. 2, 57076 Siegen aufgestellt und in Betrieb genommen werden (Werkliefervertrag).
Im Rahmen einer Erweiterung und Neuausrichtung des Instituts für Biologie an der Universität Siegen wurde ab März 2020 eine neue Professur mit dem Schwerpunkt Human- und Neurobiologie geschaffen und der Forschungsschwerpunkt im Bereich der Neurobiologie befindet sich derzeit im Aufbau. Im Zuge der hierfür notwendigen Ausstattung der Labore soll ein konfokales Laserscanning Mikroskop beschafft werden.
Das konfokale Laserscanning Mikroskop soll in diversen Experimenten eingesetzt werden, wie in Lebendzellanalysen, z. B. um intrazellulären Transport von RNA und RNA-bindenden
Proteinen zu beobachten. Zur Aufnahme von dynamischen Prozessen in lebenden Proben sind hochauflösende, schonende Aufnahmen ohne Ausbleichen notwendig. Ferner soll das Gerät für 3-dimensionale Aufnahmen für Kolokalisationsstudien z. B. in fixierten Zell- oder Gewebeproben, wie Hirnschnitten, Zelllinien oder von Biofilmen genutzt werden. Das Gerät soll für Förster-Resonanzenergietransfer (kurz FRET)-Analysen, um eine enge Bindung zwischen Protein und RNA (mit einem Abstand von weniger als 10 nm) nachzuweisen, benutzt werden, ebenso wie für FRAP (fluorescence recovery after photobleaching) – Analysen (hierbei Lebendzellanalyse über einen Zeitraum von 220 min), um z. B. intrazellulären Transport oder Proteintranslation zu detektieren.
Ein zentraler Gesichtspunkt ist die Nutzbarkeit des Systems für Lebendzellanalysen, d. h. die Ausstattung mit einer Temperatur- und CO2-kontrollierbaren Inkubationskammer, sowie ein motorisierter Scanningtisch sind zwingend notwendig. An dem Gerät sollen diverse Messungen stattfinden, bei denen eine geringe Signalstärke zu erwarten ist (z. B. RNA). Daher sind sowohl sensitive Detektionsverfahren mit hohem Signal-Rausch-Verhältnis, als auch eine Präparat-schonende (geringes Bleaching) und schnelle Arbeitsweise (hohe Scangeschwindigkeit) von größter Wichtigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweise:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521),
Und
— soweit das der Fall ist - ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung).
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
— Gültige Bestätigung der Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.),
— Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer eigenen Anlage beizufügen,
— Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich die Formular 533 und 532 zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird (siehe Mindeststandards),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Zu a) Haftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden,
Zu b) Gesamtumsatz und Umsatz im für den Bereich ausgeschriebenen Aufgabenbereich für die Jahre 2018, 2019, 2020 Sofern das Geschäftsjahr 2020 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geben Sie einen Referenzkunden (-projekte) – vorzugsweise im Hochschulbereich, mit der konkret zu vergebenden Leistung (Konfokales-Laser-Scanning-Mikroskop) möglichst vergleichbarer technischer Art und monetärer Größe an.
Zur Prüfung der näherungsweisen Vergleichbarkeit geben Sie den Produktnamen und die mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmende Ausstattung der Referenz, das Jahr der Lieferung und den Namen des Referenzkunden an.
Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. (Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich.)
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Es ist mindestens ein Referenzkunde mit der konkret zu vergebenden Leistung möglichst vergleichbarer technischer Art und monetärer Größe anzugeben.
Die Universität Siegen darf Anzahlungen nur für Teile des Auftragswertes gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer europäischen Bank ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens 3 Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Lieferung noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Die Schlusszahlung erfolgt nach der vollständigen Abnahme durch die Universität Siegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW)
Registrierte VMP-Nutzer der Vergabestelle des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D4WG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.