Kreative Ideen junger Menschen für die Innenstädte Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreative Ideen junger Menschen für die Innenstädte
Attraktive und lebendige Innenstädte haben als multifunktionale Orte für alle Bevölkerungsgruppen herausragende Bedeutung. Funktionsschwächen und -verluste können jedoch zentrale Bereiche beeinträchtigen. Die gerade mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen haben den vorhandenen Strukturwandel im Einzelhandel verstärkt und setzen innenstadtrelevante Wirtschafts- und Kulturbereiche unter Druck. Zu den vor der Pandemie mitunter bereits fehlenden Funktionen kommen so weniger frequentierte und untergenutzte (Gewerbe)räume und Gebäudeleerstände hinzu oder sind zu befürchten. Gleichzeitig fehlen für Projekte von und für junge Menschen oft Räume und Flächen. Darauf hat der Jahrgang der Urbanen Liga 2018/2019 hingewiesen und den Zugang zu Flächen und Räumen sowie die Verstetigung von Projekten zum Ausprobieren innovativer Ideen gefordert.
Hier setzt die Studie an, die das Beteiligungspotenzial junger Menschen für innovative Ideen und kreative Raumnutzungen in Innenstädten und Ortskernen in den Vordergrund stellt und das Ziel der Bundesregierung unterstützt, die Mitwirkung Jugendlicher in allen Gesellschaftsbereichen zu stärken (Kabinettbeschluss zur Jugendstrategie vom 3.12.2019). Mit einer anfänglichen Recherche und anschließenden wissenschaftlichen Begleitung von aktuellen Jugendprojekten für die Dauer von mehreren Monaten sollen neue Ideen junger Menschen zur Gestaltung von Innenstädten aufgegriffen und dabei Jugendbeteiligung und -mitwirkung in einem breiten Stadtmacher- und Jugendforscher-Ansatz untersucht werden. Es sollen Projekte von jungen Menschen betrachtet werden, die durch das „Selbst Mitmachen und Mitgestalten“ zu einer Teilhabe an der Stadtgesellschaft beitragen. Erkenntnisse der BBSR-Forschungsvorhaben wie „Jugend.Stadt.Labor“ und „Jugend belebt Leerstand“ sowie bisherige Erfahrungen der vom Bund unterstützten Urbanen Liga sollen im Hinblick auf eine neue Generation junger Menschen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen als Stadtbewohner und Innenstadtnutzer sowie im Hinblick auf neue Partizipationsformen vertieft werden. Darüber hinaus soll analysiert werden, wie die Mitwirkung Jugendlicher im innerstädtischen Kontext gestärkt werden kann, indem Aspekte der Citizen Science (Bürgerforschung) mit Jugendlichen erprobt werden. Fragestellungen, die Jugendliche bewegen, sollen auch von Jugendlichen mit unterschiedlichen Formaten der Wissensgewinnung bearbeitet werden, indem sie als jugendliche Stadtforscher Aufgabe, Problem sowie Untersuchungsmethode mitbestimmen und an der Lösungsfindung mitarbeiten (Young Citizen Science).
In der Studie sind mit der Recherche, Sondierung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Jugendprojekten im Wesentlichen folgende Bausteine vorzusehen:
— Recherche von ca. 20 Jugendprojekten in Innenstädten und Ortskernen (strukturierte Projektübersicht und stichwortartige Projektbeschreibung),
— Sondierung und Überprüfung von ca. 10-12 Jugendprojekten auf Interesse und Eignung für eine vertiefte mehrmonatige Begleitung (Kurzsteckbriefe),
— Auswahl von 7 Jugendprojekten, die mehrere Monate wissenschaftlich begleitet aber auch, konzeptionell und methodisch unterstützt oder vernetzt werden (aktive Projektbegleitung und vertiefte Projektdokumentation),
— Querauswertung und Diskussion von Zwischen- und Endergebnissen in 2 Workshops. Akteure der Urbanen Liga sind in geeigneter Form einzubeziehen.
Mit der übergreifenden Auswertung der Recherche- und Begleitbausteine sollen u.a. spezifische Handlungsfelder und Potenziale von innerstädtischen Jugendprojekten identifiziert und ihre Wirkung analysiert werden.
Siehe „Leistungsbeschreibung“
Siehe „Leistungsbeschreibung“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.