Kompetenznetzwerk Klimaanpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenznetzwerk Klimaanpassung
Bereitstellung eines Managements für das „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Leistungsinhalt:
Das Thema Klimaanpassung spielt in einer Vielzahl von Unternehmen, trotz deutlicher Anzeichen des Klimawandels und bereits bestehenden oder zu erwartenden Auswirkungen auf die individuellen Betriebsabläufe, bisher nur eine geringe Rolle. Vorbereitend und flankierend zu investiven Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz ist es daher notwendig, Unternehmen für das Thema Klimaanpassung zu sensibilisieren und durch Vernetzung einen thematischen Austausch und Wissenstransfer herbeizuführen. Mit der Zunahme der Sichtbarkeit der Auswirkungen des Klimawandels wie Trockenheit, Hitze und Starkregenereignissen steigt auch die Nachfrage nach Produkten, Technologien und Dienstleistungen zur Minderung dieser Klimafolgen.
Die Ausrichtung von Unternehmen auf Klimaanpassung als Geschäftsmodell stellt bisher allerdings noch die Ausnahme dar. Die dringend notwendige Entwicklung vielversprechender Lösungen zur Klimaanpassung steht aufgrund der Neuartigkeit des Branchenzweiges in vielen Bereichen noch aus oder ist noch ausbaufähig. Die Wachstumspotenziale im In- und Ausland liegen durch die zunehmende Bedeutung des Themas jedoch auf der Hand und es können sich, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, neue Innovations- und Geschäftschancen ergeben. Bereits jetzt ist das Land Nordrhein-Westfalen der bundesweit größte Anbieter von Umweltwirtschaftsprodukten und Dienstleistungen. Es ist zu erwarten, dass von dieser Expertise auch beim Thema Klimaanpassung profitiert und darauf aufgebaut werden kann.
Aufgrund der treibenden Kraft von Innovationen für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung und dem öffentlichen Interesse, die Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten, ist es notwendig, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung von Klimaresilienz-Lösungen bis zur Marktreife zu unterstützen. Dabei ist es notwendig die thematischen Entwicklungen auf internationaler Ebene stets im Blick zu behalten und wichtige Erkenntnisse in die laufende Netzwerkarbeit zu integrieren.
Das „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“ übernimmt vor diesem Hintergrund Aufgaben zur Sensibilisierung, Motivation, Vernetzung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zum Themengebiet Klimaanpassung. Folgende Arbeitspakete sind insbesondere Bestandteil des Vorhabens:
AP 1 Netzwerkarbeit – Aufbau, Integration & Verstetigung
— 1.1 Kontaktpflege, -aufbau und -vermittlung,
— 1.2 Netzwerkbildung.
AP 2 Sensibilisierung & Aufschließung
— 2.1 Veranstaltungs- und Dialogformate,
— 2.2 Wissenstransfer zu betrieblicher Klimaanpassung.
AP 3 Kommunikation
— 3.1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
— 3.2 Best-Practice Kommunikation.
Die Beauftragung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zum 31.3.2023 erfolgen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr bis zum 31.3.2024 bzw. 31.3.2025 bzw. 31.3.2026 sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin schriftlich bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 mitteilt. Im Rahmen einer möglichen Verlängerung werden die zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber an den Verlängerungszeitraum schwerpunktmäßig angepasst. Die Wahrnehmung und der Leistungsumfang der Verlängerungsoption sind abhängig von einer positiven Evaluierung des Vorhabens und der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel und stehen daher unter Haushaltsvorbehalt.
Von den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3 zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl unter den als geeignet festgestellten Unternehmen erfolgt nach Qualität und Aktualität der eingereichten Referenzen. Zur Bewertung der Qualität ist es unabdingbar, dass sowohl genaue Angaben über Thema und Inhalt der Referenzprojekte als auch der darin selbst erbrachten Leistungen gemacht werden.
Einzelheiten zur Bewertung des Teilnahmeantrags ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix „Teilnehmer-Auswahl“.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung der Eignung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
EFRE-Programm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der Eignung ist vom Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag (Formular 314 EU) Folgendes beizubringen, wobei auf Ziff. 4 (Bewerber- und Bietergemeinschaften) und 5 (Unteraufträge, Eignungsleihe) der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) hingewiesen wird:
Persönliche Lage:
Zur persönlichen Lage des Bewerbers ist Folgendes vorzulegen:
— „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Formular 521 EU); ist auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern vorzulegen,
— „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531 EU) – sofern zutreffend,
— Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) – sofern zutreffend,
— „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher“ (Formular 533 EU) – sofern zutreffend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:
— Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular „Umsatzentwicklung“); ist auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beruft.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
a) Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der Fachkunde ist vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1. Erfahrungen in den Themenbereichen Klimafolgen/Klimaanpassung im unternehmerischen Umfeld.
2. Erfahrungen in Aufbau, Leitung und Koordination von Netzwerken und Initiativen mit umweltbezogenem Schwerpunkt.
3. Erfahrungen in der Initiierung, Gestaltung und Durchführung von Dialogprozessen mit Stakeholdern aus Unternehmen, Forschung und Wissenschaft sowie kommunaler Verwaltung
4. Erfahrungen in der Organisation, Durchführung und Dokumentation von primär auf kleine- und mittelständische Unternehmen ausgerichteten Veranstaltungen aus den Bereichen Vernetzung und Innovationsförderung.
5. Erfahrungen in der Anwendung von Methoden der Außenwirtschaftsförderung bzw. in der Vermittlung internationaler Beziehungen.
6. Erfahrungen in der Planung und Umsetzung einer von Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle (Social-Media, Newsletter, Blog o.ä.)
7. Erfahrungen in der Konzeption, Organisation und operativen Umsetzung von Großveranstaltungen (>200 Teilnehmer),
Nachweise darüber sind gemäß Formblatt „Referenzliste Unternehmen“ anzugeben.
b) Qualifikation/Referenzen des Projektteams
Die vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft für die Leistungserbringung vorgesehenen fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu benennen
Darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen ist ihre persönliche Qualifikation, d.h. deren fachliche Kenntnisse und einschlägigen Erfahrungen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens eine Referenz in einem der vorstehend unter a) genannten Bereiche nachweisen. Insgesamt muss das Projektteam die unter a) benannten Anforderungen erfüllen. Nachweise darüber sind gemäß Formular „Mitarbeiterprofile“ anzugeben.
Die Referenzen des Projektteams müssen nicht im Unternehmen des Bewerbers erbracht worden sein.
Das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam darf im Laufe des Verfahrens und der Vertragsdurchführung grundsätzlich nicht verändert werden. Sollte jedoch eine Personaländerung unabdingbar sein, ist zwingend vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird (gemäß Formular „Mitarbeiterprofile“).
Die unter a) und b) geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vollständig – Beginn und Ende – erbracht wurden (gemäß Formulare „Referenzliste Unternehmen“ und „Mitarbeiterprofile“). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in den Formularen „Referenzliste Unternehmen“ bzw. „Mitarbeiterprofile“ konkret für den abgefragten Zeitraum (01.06.2018-31.05.2021) darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen ergeben sich aus den im Vergabemarktplatz NRW den Vergabeunterlagen beigfügten folgenden Dokumenten:
— „Bewerbermemorandum“ (unter der Rubrik „Anschreiben“ aufgeführt),
— „Hinweise zur Form der Einreichung von Intereressenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten“ (Formular 312/322 EU),
— „Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) (Formular 511 EU).
Weitere Eingaben vornehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYD9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen:
Vergabekammer Rheinland
C/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel.: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.umwelt.nrw.de