Begegnungshaus Grüntalstraße 5 in Stolberg — TA-Planung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-012-VgV-ELT-BekVA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stolberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begegnungshaus Grüntalstraße 5 in Stolberg — TA-Planung ELT
Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.
Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.
Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U 3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.
Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße 5 gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.
Stolberg
1. Leistungsbild
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
— Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15) jeweils für folgende.
Anlagengruppen:
1. ALG 4 Starkstromanlagen,
2. ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
3. ALG 6: Förderanlagen.
— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15) für die o. g. Anlagengruppen gemäß Projektbeschreibung (Anlage B 3).
Die Leistungsphase 9 ist nicht förderfähig und wird dah er als separate Stufe im Rahmen eines Stufenvertrags abgerufen. Nach Leistungsphase 8 ist eine Teilschlussrechnung vorgesehen.
Es liegen bereits Planungsleistungen zur Objektplanung bis einschließlich LP 3 vor. Die Planungsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
Das Gebäude umfasst eine Bruttogrundfläche BGF von ca. 1 085 m2 und eine Nutzfläche von ca. 798 m2.
In parallel laufenden VgV-Verfahren werden die folgenden Leistungen vergeben:
— TA-Planungsleistungen HLSK.
2. Kosten und Terminvorgaben
Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.
2.1. Kosten
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen (Begegnungshaus inkl. Großtagespflegestelle):
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto).
2.2. Fördermittel
Das Projekt des Begegnungshauses soll durch EFRE-Mittel gefördert werden. Die Fördermittel sind bereits beantragt und genehmigt.
Die Großtagespflegestelle ist nicht förderfähig. Es ist daher Aufgabe der Planer, die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten jeweils separat auszuweisen und auch Honorare separat in Rechnung zu stellen.
2.3. Termine
Auf Basis der Fördermittelgenehmigung ist eine Schlussrechnung des Projekts bis Dezember 2022 erforderlich. Die Fertigstellung des Gebäudes muss bis Oktober 2022 erfolgen.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Die Bauzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
Verfahren „EFRE — 0500090“ — Projekt „Begegnungshaus Grüntalstraße 5“.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es wurden im Rahmen der Bekanntmachung 2020/S 015-031258 keine Angebote eingereicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DWRF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/