FE 08.0256/2018/CRB- Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0256/2018/CRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0256/2018/CRB- Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons
FE 08.0256/2018/CRB-Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons.
Der stetig wachsende Bedarf an Rohstoffen und die Verknappung von nutzbaren bzw. abbaubaren Primärrohstoffen führt schon jetzt zu spürbaren Lieferengpässen essenzieller Baustoffe. Demgegenüber stellen mineralische Bauabfälle die mit Abstand größte Fraktion innerhalb der nationalen Abfallbilanz dar. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sowie dem immer größer werdenden öffentlichen Bewusstwerden der gesellschaftlichen Verantwortung für einen umweltbewussten und ressourcenschonenden Umgang und Konsum, rückt die Notwendigkeit einer dauerhaften und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in den Fokus.
Trotz aktuell hoher „Verwertungsquoten“ werden gerade im Straßenbau Recyclingbaustoffe nicht ihren stofflichtechnischen Eigenschaften entsprechend eingesetzt und das Potenzial der Sekundärrohstoffe nicht vollständig ausgenutzt. Dies liegt vor allem an den zurzeit bestehen informatorischen, logistischen und rechtlichen Hindernissen, die eine effektive und hochwertige Wiederverwertung von Recyclingbeton behindern. Um diese Problemstellung systematisch anzugehen, soll im Rahmen dieses Forschungsprojektes zunächst eine grundlegende Darstellung des Status Quos des Recyclings im Betonstraßenbau erfolgen, um die Probleme und konkreten Hemmnisse sowie aktuelle Fragstellungen herauszustellen und aufzuzeigen. Aufbauend darauf, sollen dann im Weiteren die 3 Themenschwerpunkte „Oberbauvarianten“, „Aufbruch-, Brech- und Aufbereitungsverfahren“ und „Eigenschaften des entstehenden Recyclingmaterials“ im Rahmen einer wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Begleitung von Streckenabschnitten im BAB-Netz während des Aufbruch-Prozesses untersucht und gegenseitige Einflüsse analysiert werden.
Die gewonnen Ergebnisse sollen anschließend zusammengeführt werden und in einem Eigenschaftenkatalog münden, mit dem Ziel, bereits bei der Planung der Oberbauvarianten die Recyclingfähigkeit des Oberbaus und die mögliche, erreichbare Qualität des entstehenden Recyclingmaterials einzuschätzen und berücksichtigen zu können. Damit soll das Recycling im Betonstraßenbau erleichtert und der Entwicklungsprozess einer kreislauforientierten Nutzung von Rohstoffen im Straßenbau vorangetrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 08.0256/2018/CRB- Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.