Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF in Stolberg — Tragwerksplanung (V2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-014-VgV-TWP-BekVA (V2)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stolberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF in Stolberg — Tragwerksplanung (V2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-014-VgV-TWP-BekVA (V2)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das bestehende Gebäude in der Grüntalstraße 5 in Stolberg soll als Begegnungshaus im Quartier Oberstolberg mit multiplen Nutzungsmöglichkeiten saniert und neu gestaltet werden.

Damit sind Nutzungen durch alle Altersgruppen verbunden. Die Räume sollen möglichst multifunktional sein. Die Ausstattung soll Betreuung von und Aktivtäten mit Kindern, Begegnung, kreative Gruppen- und Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen, Kochen, Getränkeversorgung und Feiern ermöglichen.

Die Unterbringung einer Großtagespflege für die U3-Betreuung von Kindern ist eine zweite Nutzungsanforderung.

Konzeptionell wird seitens des Jugendamtes eine Großtagespflege im städtischen Betrieb mit einer Kinderzahl von 3-9 Kindern ins Auge gefasst. Die Großtagespflege wird hier als ein wichtiger Mosaikstein im Quartierskonzept der Grüntalstraße FÜNF gesehen. Die Möglichkeiten einer qualifizierten und individuell ausgerichteten Kleinkind-Betreuung ergänzen das Konzept des Quartiershauses für junge Familien oder Alleinerziehende im Viertel, die besonders auch in der beruflichen Integration und Entwicklung gefördert werden sollen. Für die Großtagespflege bedarf es separater Räume und zugleich könnte die Infrastruktur des Gebäudes mitgenutzt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Stolberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Leistungsbild

Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:

— Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14),

— Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 49-52 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14) gemäß Projektbeschreibung (Anlage B3).

Die Leistungsphase 9 ist nicht förderfähig und wird daher als separate Stufe im Rahmen eines Stufenvertrags abgerufen. Nach Leistungsphase 8 ist eine Teilschlussrechnung vorgesehen.

Es liegen bereits Planungsleistungen zur Objektplanung bis einschließlich LP 3 vor. Die Planungsunterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.

Das Gebäude umfasst eine Bruttogrundfläche BGF von ca. 1 085 m2 und eine Nutzfläche von ca. 798 m2.

In parallel laufenden VgV-Verfahren werden die folgenden Leistungen vergeben:

— Objektplanungsleistungen,

— TA-Planungsleistungen ELT,

— TA-Planungsleistungen HLSK.

2. Kosten und Terminvorgaben

Der Planer hat während des gesamten Leistungsprozesses immer wieder die Pflicht Optimierungspotentiale insbesondere in den Bereichen Kosten und Termine zu prüfen und dem Bauherrn zur Entscheidung vorzulegen.

2.1. Kosten

Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen (Begegnungshaus inkl. Großtagespflegestelle):

— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto),

— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto).

2.2. Fördermittel

Das Projekt des Begegnungshauses soll durch EFRE-Mittel gefördert werden. Die Fördermittel sind bereits beantragt und genehmigt.

Die Großtagespflegestelle ist nicht förderfähig. Es ist daher Aufgabe der Planer, die förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten jeweils separat auszuweisen und auch Honorare separat in Rechnung zu stellen.

2.3. Termine

Auf Basis der Fördermittelgenehmigung ist eine Schlussrechnung des Projekts bis Dezember 2022 erforderlich. Die Fertigstellung des Gebäudes muss bis Oktober 2022 erfolgen.

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.

Die Bauzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Terminmanagement / Gewichtung: 7,50
Qualitätskriterium - Name: Kostenmanagement / Gewichtung: 7,50
Qualitätskriterium - Name: Aufbau- und Ablauforganisation / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Risiken und Fehlerquellen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Durchdringung des Projektinhalts / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Verfahren „EFRE — 0500090“ — Projekt „Begegnungshaus Grüntalstraße FÜNF“

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Es wurden im Rahmen der Bekanntmachung 2020/S 015-031267 keine Teilnahmeanträge eingereicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 015-031267
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RDN7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021

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