Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen (Bürgerforum) – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-WB-OP
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahlen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen (Bürgerforum) – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Rat der Stadt Ahlen hat den Neubau eines Stadthauses und eines Bürgerforums sowie den Abriss des bestehenden Rathauses mit angegliederter Stadthalle beschlossen. Beide Gebäude sind als eigenständige Gebäude auf dem jetzigen Rathausplatz geplant. Der Wettbewerb für den Neubau des Stadthauses ist bereits erfolgt und beinhaltete ebenfalls die Außenanlagen, um den gesamten Platz als einheitliche und harmonische Gesamtlösung darzustellen.
Das Stadthaus wird den ersten Bauabschnitt im nördlichen Bereich des Grundstückes darstellen. Der zweite Bauabschnitt besteht in der Herstellung des neuen Bürgerforums auf dem südlichen Stellplatzbereich. Nach dem darauffolgenden Abriss des Bestandsbaus erfolgt im dritten und letzten Entwicklungsschritt die Umsetzung der zentralen Stellplatzanlage bzw. Freianlagen.
Ziel dieses Wettbewerbs ist es, ein attraktives, zeitgemäßes und multifunktional zu nutzendes Bürgerforum mit ca. 6 700 m2 BGF zu errichten, in welchem neben einem Veranstaltungsbereich auch Funktionen wie Gastronomie und ein Konferenzbereich angeboten werden sollen. Sowohl Mitarbeiter des Stadthauses als auch politische Gremien sowie die Bürgerschaft und die regionale Wirtschaft sollen hier zusammenkommen.
Darüber hinaus ist im Bürgerforum der eigenständige Funktionsbereich „Bildung, Begegnung und Kultur“ u. a. mit Schulungs- und Kursräumen der VHS auszuarbeiten, welcher in den Räumlichkeiten der bestehenden, denkmalgeschützten Stadtbücherei fortgesetzt wird. Entsprechend gilt es, das Bürgerforum sinnvoll und funktional an den Bestand anzuschließen. (Die Sanierung der Stadtbücherei ist nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs.)
Zusammen mit dem bereits in der Planung befindlichen Verwaltungsbereich des Stadthauses und der bestehenden Stadtbücherei soll mit der Realisierung des Bürgerforums ein Campus geschaffen werden, welcher die Synergien zwischen den Gebäuden stärkt.
Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Herzen der Stadt Ahlen. Der zentrale und innenstadtnahe Standort des Bestandsgebäudes hat eine direkte Anbindung an die Innenstadt und den Marktplatz. Der jetzige Standort des Rathauses soll daher auch zukünftig für die Hauptverwaltung der Stadt Ahlen genutzt werden. Für das nebenstehende Stadthaus ist bereits ein Wettbewerb durchgeführt worden.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von [Betrag gelöscht] EUR netto überschritten wird.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon 5 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Neben den 5 eingeladenen Büros werden weitere 10 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i. V. m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die Nachrücker werden in der Auslobung benannt.
Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung übersetzen zu lassen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— für den Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i) Neubau,
ii) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2016),
iii) min. 3 000 m2 BGF,
iv) min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i) Neubau,
ii) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2016),
iii) min. Honorarzone III,
iv) min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
c) Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein.
d) Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Es kann die gleiche Referenz für beide Kategorien eingereicht werden, wenn diese in beiden Kategorien die Mindestanforderungen erfüllt.
Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
Auswahlverfahren Teilnehmer:
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 10 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 10 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 10 weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Weitere Hinweise finden sich im Bewerbermemorandum.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“, nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen auch zum Verfahren nach Abschluss des Planungswettbewerbs können dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Termine:
— Bekanntmachung: 12.5.2021,
— Bewerbungsschluss: 14.6.2021, 12 Uhr,
— Preisgerichtsvorbesprechung: 17.6.2021,
— Versand der Auslobungsunterlagen: 25.6.2021,
— Einführungskolloquium: 6.7.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 24.8.2021,
— Abgabe der Modelle: 7.9.2021,
— Sitzung des Preisgerichts: 27.9.2021,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: ca. 40 KW,
— Verhandlungsgespräche: ca. 43 KW.
Die Ausloberin behält sich Änderungen im Terminablauf vor.
Die Ausloberin behält sich eine teilweise oder vollständig digitale Durchführung der Preisgerichtsvorbesprechung, des Einführungskolloquiums und der Preisgerichtssitzung vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DW33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/