GSE – Neubau der Grundschule Eidinghausen, Apostelweg 6, 32549 Bad Oeynhausen – Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 302 2021 BO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSE – Neubau der Grundschule Eidinghausen, Apostelweg 6, 32549 Bad Oeynhausen – Gerüstbauarbeiten
GSE – Neubau der Grundschule Eidinghausen, Apostelweg 6, 32549 Bad Oeynhausen – Gerüstbauarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich (BGF ca. 5 200 qm). Das Gebäude folgt der vorhandenen Topografie auf dem Grundstück und erhält Fassadengänge (Fluchtbalkone ca. 850 m2).
Folgende Leistungen sind enthalten:
— Baustelleneinrichtung für die im LV beschriebenen Leistungen,
— Arbeits- und Schutzgerüste einschl. Vorhaltung (ca. 2 450 m2),
— Konsolen (ca. 280 lfm), Seitenschutz (ca. 750 lfm) und Überbrückungen,
— Raumgerüst, einschl. Vorhaltung (ca. 150 m3),
— Treppentürme (ca. 4 Stück).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Da es zurzeit aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung gibt, werden Eröffnungstermine ab sofort ohne Vertreter von bietenden Firmen durchgeführt (entsprechend § 14 VOB/A, d.h. Verfahren wie bei Zulassung ausschließlich elektronischer Angebote).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514410
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.