Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Estrich und Fliesen 2 Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/51
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Estrich und Fliesen 2 Gesamtschule
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Folgende Maßnahmen sind ausgeschrieben:
— Estricharbeiten,
— Abdichtungen auf Bodenplatte,
— Sauberlaufmatten,
— Verbundabdichtung,
— Bodenfliesen,
— Wandfliesenn
— Wärme- & Trittschalldämmung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Scheden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.