Straßenüberführung und Erneuerung Bahnhofstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 0347
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenüberführung und Erneuerung Bahnhofstraße
Stahlbeton-, Stahlbau-, Entwässerungskanal-,Verkehrswegebauarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bauabschnitt BA 1:
— Straßenüberführung (SÜ) über DB-Strecke als integrale Stahlverbundbrücke mit Bohrpfahlgründung, 717 m2 Brückenfläche,
— 93 m Winkelstützwand mit Lärmschutzwand,
— 64 m Lärmschutzwand,
— Entwässerungskanäle, RW = 310 m DN 300, 50 m DN 1600, SW = 50 m DN 1000,
— Erd- und Verkehrswegebau, 375 m Ausbaulänge, Verkehrsflächen = 7 150 m2,
— Rückbau der Bestandsbrücke, 2 Feldbauwerk, Spannbetonplatte.
Bauabschnitt BA 2:
— Entwässerungskanäle, RW = 240 m DN 1000, SW = 245 m DN 250,
— Erd- u Verkehrswegebau, 325 m Ausbaulänge, Verkehrsflächen = 5 950 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Korbach-Meineringhausen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.